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Technische Mindestanforderungen

Zwei Techniker mit weißen Helmen und portablem Eingabegerät vor einer Anlage

Errichtung und Betrieb von Anlagen.

MITNETZ STROM ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung des Netzes verantwortlich. Daher sind Anschlüsse nur unter Einhaltung technischer Mindestanforderungen zulässig.