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Vergütung ohne gesetzlichen Anspruch

Hochspannungsmast auf einer grünen Wiese mit Windrädern unter blauem Himmel mit weißen Wolken

Nach vertraglicher Vereinbarung.

Eine Vergütung der eingespeisten Energiemengen ohne gesetzlichen Anspruch erfolgt nach Vereinbarung mit MITNETZ STROM nach der veröffentlichten Preisregelung für Einspeisungen ohne gesetzlichen Anspruch.

Die Vergütung für Strom aus sonstigen Einspeiseanlagen setzt sich aus folgenden von der MITNETZ STROM veröffentlichten Preisen zusammen:

Wichtiger Hinweis!

Sofern der Wunsch besteht den Strom an einen Dritten (Stromhändler) zu verkaufen, so ist dies in der Erklärung zur Vergütungszahlung ogA zu kennzeichnen. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Fristen.