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Neuer Service für Einspeiser – Anlagezertifikate

Solarzellen einer PV-Anlage

Ob Photovoltaik, Wind oder Blockheizkraftwerk - in Deutschland ist jeder Einspeiser ab einer Leistung von 135 kW gesetzlich verpflichtet, seine Anlagen zertifizieren zu lassen. Damit wird der netzkonforme Betrieb der Anlage und die Einhaltung der Netzanschlussrichtlinien bestätigt. Die Konformationserklärung ist die Voraussetzung für die Betriebserlaubnis, die der Netzbetreiber erteilt. Durch das Verfahren wird die Sicherheit im Stromnetz und damit auch die zuverlässige Versorgung der Strom-kunden gewährleistet. Der Anlagenbetreiber profitiert von einem dauerhaften Netzanschluss und somit auch einer verlässlichen Vergütung des eingespeisten Stroms.

Zertifizierung als Dienstleistung für Anlagenbetreiber

Die Zertifizierung stellt hohe Anforderungen an die Betreiber und verlangt viel Know-how und Sachverständnis. Unter anderem müssen diverse elektrotechnische Nachweise erbracht und komplexe gesetzliche Vorgaben beachtet werden. 

MITNETZ STROM hat in der Vergangenheit bereits viele Erfahrungen in der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen gesammelt. „Seit 2017 hat MITNETZ STROM bei mehr als 60 Vorhaben in ganz Deutschland mit der Ausstellung des Anlagenzertifikates und der Konformitätserklärung für Anlagen unterstützt, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgerechnet werden.“, wie Karsten Heiber von der Netzregion Westsachsen erklärt.

Seine Expertise bietet der Netzbetreiber seit 2019 allen interessierten Anlagenbetreibern an. Sie übertragen damit den Aufwand für das komplexe Prüfverfahren weitgehend auf die MITNETZ STROM und können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Außerdem können sie sich dank der erfahrenen Partners darauf verlassen, die Zertifizierung erfolgreich zu absolvieren.

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Beispiel: Rahmenvertrag mit Rostocker Unternehmen HK Solartec

Die  HK Solartec GmbH mit Hauptsitz in Rostock ist in Deutschland Marktführer bei der Realisierung von Photovoltaikdachanlagen. Das Unternehmen pachtet Dachflächen für Solaranlagen und suchte einen verlässlichen Partner zur Zertifizierung der bebauten Dächer.

Daher sind HL Solartec und MITNETZ STROM ins Gespräch gekommen und einigten sich auf eine Zusammenarbeit für zunächst 12 Monate. Hierbei wurde ein Auftragsvolumen von mindestens 20 Zertifizierungen im Jahr 2020 vereinbart. MITNETZ STROM hat damit erstmalig eine Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Anlagenzertifikaten TYP B* für Stromerzeugungsanlagen geschlossen.

Die HK Solartec profitiert von den umfangreichen Erfahrungen der MITNETZ STROM auf diesem Gebiet. Durch die Anzahl der zu zertifizierenden Anlagen gibt es zudem Synergieefekte, die sich sowohl positiv auf die benötigte Zeit als auch auf das Budget des Kunden auswirken.

Sind Sie auch an diesem Service oder anderen Netzdienstleistungen der MITNETZ STROM interessiert?

> Netzdienstleistungen Betrieb und Instandhaltung

*Hintergrund: Was ist das Anlagenzertifikat B?

Alle Stromerzeugungsanlagen, die ab dem 27.04.2019 beim Verteilnetzbetreiber im Leistungsbereich zwischen 135 kW und 950 kW angemeldet werden, benötigen vor der Inbetriebnahme ein Anlagenzertifikat TYP B. Dieses vereinfachte Anlagenzertifikat bestätigt die Einhaltung der Anforderungen aus der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung). Anlagen über 950 kW benötigen das reguläre Anlagezertifikat Typ A, das noch höhere Anforderungen stellt.



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