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Umstellung auf E-Rechnung für Geschäftskunden

Hände mit Kugelschreiber und Taschenrechner über Unterlagen auf einem weißen Tisch

Ab 1. Januar 2027 sind elektronische Rechnungen für Unternehmen ab einem Rechnungsbetrag von 250 € verpflichtend. MITNETZ STROM und alle Unternehmen der enviaM-Gruppen stellen unabhängig vom Rechnungsbetrag ausschließlich auf E-Rechnung um. Privatkunden sind nicht betroffen. 

Warum wird die E-Rechnung jetzt zum Standard?

Der Gesetzgeber möchte durch die E‑Rechnung die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft fördern und insbesondere im Rechnungswesen Prozesse vereinfachen.

Das Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) regelt die Rechnungsstellung nach § 14 UStG für Umsätze ab dem 1. Januar 2025 neu: Zwischen inländischen Unternehmen sind Rechnungen künftig grundsätzlich elektronisch zu empfangen und zu versenden. Die Übergangsfrist für die verpflichtende E‑Rechnung endet am 31. Dezember 2026. Ab 2027 ist die E‑Rechnung für Unternehmen verpflichtend. Private Endverbraucher sind nicht betroffen. Wir begleiten Sie bei der Umstellung.

Was müssen Geschäftskunden von MITNETZ STROM wissen?

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Empfang einer elektronischen Rechnung (E‑Rechnung) für Unternehmen verpflichtend. Das gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Die gesetzliche Grundlage bilden das Umsatzsteuergesetz und das Wachstumschancengesetz. Die Regelung ermöglicht eine durchgehend digitale Rechnungsstellung ohne Medienbrüche und bereitet ein zukünftiges elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer vor.

Ab 1. Januar 2027 erhalten unsere Geschäftskunden eine E-Rechnung standardmäßig im ZUGFeRD-Format. Das bedeutet: Sie bekommen ein PDF-Dokument mit einem eingebetteten XML-Datensatz, der alle gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsinformationen enthält. 

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, sich für das Format XRechnung zu entscheiden. Dabei handelt es sich um eine reine XML-Datei, die nur für Maschinen lesbar ist. Sie wurde speziell für den Austausch mit öffentlichen Auftraggebern (B2G – Business to Government) entwickelt

Der Gesetzgeber lässt die Möglichkeit, dass Rechnungen mit einem Betrag unter 250 Euro weiterhin in Papierform verschickt werden können. Aufgrund von Kundenwünschen und aus Effizienzgründen haben wir uns dafür entschieden, allen Geschäftskunden, unabhängig vom Rechnungsbetrag, eine elektronische Rechnung auszustellen.

Betreffende Geschäftskunden erhalten dazu in den nächsten Wochen ein Schreiben von uns.

Vorausdenken und schon heute auf E-Rechnung umstellen

Gern stellen wir den Rechnungsversand an Ihr Unternehmen schon heute auf digital um. Bitte teilen Sie uns alle dafür erforderlichen Angaben über das folgende Erfassungsformular mit:

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