Sie verwenden einen veralteten Browser. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Planfeststellungsverfahren

Zwei Männer mit weißen Helmen, der eine deutet mit ausgestrecktem Finger auf einen Plan an der Wand

Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von Leitungen.

Planfeststellungsverfahren - Grafik

* Festlegung des Verfahrensschritts durch Planfeststellungsbehörde

An das Raumordnungsverfahren schließt sich das Planfeststellungsverfahren an. Das Planfeststellungsverfahren sieht eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Träger öffentlicher Belange, wie Gemeinden und Landkreise aber auch Interessenverbände wie Umweltschutzorganisationen, und Bürger haben im Rahmen der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, sich zum Vorhaben zu äußern. Ort und Zeitraum der Auslegung werden im Amtsblatt der Gemeinden angekündigt, auf die sich der Neubau der Hochspannungsleitungen auswirkt.

In einem festgelegten Zeitraum besteht für Träger öffentlicher Belange und Bürger die Gelegenheit, schriftlich Einwände zum Projekt einzureichen. Im Nachgang werden diese durch die Planfeststellungsbehörde mit unseren Stellungnahmen zu diesen Einwänden abgewogen.

Das Planungsverfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss, der die genaue Trassenführung festlegt.

Bei bestimmten Projekten kann die Genehmigungsbehörde das Planfeststellungsverfahren vereinfachen oder ganz darauf verzichten. Weiterführende Informationen dazu befinden sich unter den nachfolgenden Links.