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Schritt für Schritt zum Netzanschluss

So kommt Ihre Erzeugungsanlage ans Netz.
Wichtiger Hinweis!
- Hier finden Sie den Zeitplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens nach § 8 Absatz 5 EEG.
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Schritt 1: Anmeldung
Um Ihnen mitzuteilen, unter welchen Bedingungen Ihre Erzeugungsanlage an unser Netz angeschlossen und betrieben werden kann, ist der Anschluss an das Netz anzumelden. Dies übernimmt Ihr Installateur oder Ihr Planungsbüro für Sie.
Die Anmeldung muss alle wesentlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben beinhalten, insbesondere natürlich die Daten der Erzeugungsanlage selbst. Unser Vordruck Anmeldung zum Netzanschluss wird es Ihnen in Verbindung mit dem Datenblatt zum Anschluss von Erzeugungsanlagen erleichtern, alle wichtigen Angaben zu erfassen.
Über unser Portal „Online-ANA“ meldet Ihr Installateur oder Ihr Planungsbüro Ihr Vorhaben bei uns elektronisch an.
Für einen besseren Überblick, haben wir Ihnen alle für die Anmeldung benötigten Dokumente zusammengestellt. Diese übergeben Sie einfach ausgefüllt an Ihr Planungsbüro oder Ihren Installateur für die elektronische Anmeldung.
Information: Ihr Planungsbüro oder Ihr Installateur nutzt die Online-ANA noch nicht? Im ersten Schritt muss er einmalig den Freischaltcode für die Nutzung der Online-ANA anfordern. Das geht ganz einfach in unserem Online Service. Im zweiten Schritt muss er sich im Portal „Online-ANA“ registrieren und authentifizieren.
Übrigens: Kennen Sie schon unsere neuen Online-Tools, mit denen Sie sofort die wichtigsten Entscheidungskriterien zur Planung Ihrer Einspeiseanlage in der Hand halten? Nur wenige Eingaben genügen und Sie erfahren für Ihre gewünschte Einspeisekapazität den nächstmöglichen Netzverknüpfungspunkt im Versorgungsgebiet der MITNETZ STROM. Jetzt ausprobieren. Mit SNAP ist die Anschlussprüfung für Einspeiseanlagen mit einer Leistung von 135 KW bis 10.000 KW so einfach wie nie. Mit NiNa können Sie eine Anschlussprüfung im Niederspannungsnetz für Einspeise-/Bezugsanlagen wie z.B. Photovoltaik, Elektromobilität und Standard-Hausanschlüsse vornehmen.
Überblick der benötigten Dokumente für die Anmeldung
- Vollmacht zur Anmeldung (erhalten Sie von Ihrem Installateur bzw. Planungsbüro)
- Anmeldung zum Netzanschluss an das Netz der MITNETZ STROM (Online über Ihren Installateur bzw. Planungsbüro)
- Unterlagen zur Planungsreife des Vorhabens (z.B. behördliche Bescheide/Genehmigungen, Lieferverträge zur Anlage, …)
- Datenblatt zum Anschluss von Erzeugungsanlagen
- technische Unterlagen des Herstellers für die Anlage(n) in Niederspannung:
- Datenblatt des Herstellers zum Wechselrichter
- Einheitenzertifikat
zur Erzeugungseinheit
- ≤ 46,8 kW: Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
- > 46,8 kW und < 135 kW: Einheitenzertifikat inklusive Prüfbericht mit den elektrischen Eigenschaften nach VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
- ≥ 135 kW: Einheitenzertifikat inklusive Prüfbericht mit den elektrischen Eigenschaften nach VDE-AR-N 4110:2018-11 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“
- Netzanschluss-Schutz (NA-Schutz) Zertifikat nach VDE-AR-N 4105
- Zertifikat Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt nach VDE-AR-N 4105
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze
- Weitere Angaben gemäß Umsetzungshilfe zur TAB Niederspannung in Abhängigkeit der Art des Nachweises der technischen Eigenschaften
- technische Unterlagen des Herstellers für die Anlage(n) in Mittelspannung oder höher:
- Angaben gemäß TAB Mittelspannung in Abhängigkeit der Art des Nachweises der technischen Eigenschaften
- Auszug aus dem Prüfbericht Teil 1 Netzverträglichkeit „Bestimmung der elektrischen Eigenschaften“ entsprechend FGW TR3 und zugehörige Herstellerbescheinigung
- Deckblatt Einheitenzertifikat
- Übersichtsplan (ca. M 1:10.000) und Lageplan (ca. M 1: 500) mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Anlage(n) einschl. der Grundstücksgrenzen
Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unserem Netz sind die
- Technischen Mindestanforderungen der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) zum Netzanschluss und dessen Nutzung (TMA),
- Allgemeinen Bedingungen der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) für Erzeugungsanlagen zum Netzanschluss und dessen Nutzung zur Entnahme und Einspeisung elektrischer Energie (AB-E) und
- Technischen Regeln einzuhalten.
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Schritt 2: Prüfung der Netzanschluss-/Einspeisemöglichkeit
Sobald uns Ihre vollständige Anmeldung vorliegt, wird durch uns die Anschlussmöglichkeit Ihrer geplanten Anlage in unserem Netz unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung, der Betriebsweise und zu erwartender Netzrückwirkungen der Erzeugungsanlage geprüft. Diese Prüfung beinhaltet die Ermittlung
- eines geeigneten Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunktes
- einer technischen Anschlusslösung
- der voraussichtlichen Anschlusskosten (Grobkostenabschätzung) und
- der konkreten technischen Bedingungen zum Netzanschluss.
Das Ergebnis wird Ihnen im Rahmen einer "Netztechnischen Stellungnahme" schriftlich mitgeteilt.
Wichtiger Hinweis!
Auf Grund der Vielzahl der vorliegenden Einspeisebegehren ist eine Reservierung/ Vorhaltung der Einspeisekapazität am Netzverknüpfungspunkt erst ab einer hinreichenden Planungsreife des Vorhabens möglich. Näheres hierzu finden Sie unter Reservierung.
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Schritt 3: Angebot zum Netzanschluss
Nachdem die notwendigen Detailabstimmungen zum Netzanschluss abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns ein verbindliches Anschlusskostenangebot. Hierzu benötigen wir neben den bereits vorliegenden (ggf. aktualisierten) Anmeldeunterlagen eine technische Projektunterlage zum Vorhaben in dreifacher Ausfertigung mit folgendem Inhalt:
- Lageplan der Anschlussanlage und der Erzeugungsanlage(n)
- Angaben zur Anschlussanlage (u. a. Baukörper, elektrischen Anlage einschließlich Schutz- technik)
- Angabe zu den Schutzeinrichtungen der Erzeugungsanlage (Art, Fabrikat, Schaltung, Funktion und Gerätebeschreibung sowie ggf. Konformitätserklärungen bzw. Unbedenklichkeits- bescheinigungen)
- Angaben zum Kundennetz (Typ, Länge und Querschnitt - außer Hausinstallationen)
- Nachweis zur Einhaltung des geforderte cos phi
- Nachweis zur Erdschlusskompensation des Kundennetzes (nicht bei Anschluss in Niederspannung)
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Schritt 4: Herstellung und Inbetriebnahme des Netzanschlusses
Nach Bestätigung des Anschlusskostenangebotes und Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen werden wir in Abstimmung mit Ihnen umgehend mit der Erstellung des Netzanschlusses beginnen. Nach dessen Fertigstellung erfolgt die Inbetriebnahme der Übergabestelle (Hausanschlusskasten, Zähleranschlusssäule, Transformatorenstation, Umspannwerk).
Wichtiger Hinweis!
Bitte teilen Sie uns den Inbetriebnahmetermin der Übergabestelle rechtzeitig mit. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt die Übergabestelle als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte entsprechend DIN VDE 0105-100.
Nach Meldung der Fertigstellung der Kundenanlage durch den Installateur erfolgen der Einbau der Messeinrichtungen und die Inbetriebnahme des Netzanschlusses. Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer/Anlagenbetreiber erhalten daraufhin die Bestätigung zum Netzanschlussverhältnis bzw. die Bestätigung zum Anschlussnutzungsverhältnis und der Einspeisung zur dauerhaften Regelung der gegenseitigen Beziehungen.
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Schritt 5: Inbetriebnahme und technische Abnahme der Erzeugungsanlage
Ihr Einsatzverantwortliche (EIV) ist verpflichtet, uns über das IT-System RAIDA die erforderlichen initialen Stammdaten ihrer Erzeugungsanlage zu übermitteln. Ohne Erfüllung dieser Datenlieferpflicht, kann Ihre Erzeugungsanlage nicht den dauerhaften Betrieb aufnehmen. Weitere Informationen zum Redispatch 2.0 finden Sie hier.
Bei Erzeugungsanlagen geringer Leistung (insbesondere in Niederspannung) erfolgt die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage mit Einbau der Zähleinrichtung. Erzeugungsanlagen größerer Leistung benötigen dagegen i. d. R. eine sogenannte Probebetriebsphase, bevor sie in den Dauerbetrieb gehen. Beim Probebetrieb werden verschiedene Prüfungen (z. B. der Schutzeinstellungen) durchgeführt, um einen reibungslosen Dauerbetrieb der Erzeugungsanlage zu gewährleisten.
Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre EEG- oder KWK-Anlage bei deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren müssen. Diese Registrierung ist Vergütungsvoraussetzung und ist gegenüber MITNETZ STROM im Rahmen der Inbetriebnahme nachzuweisen. Unter www.marktstammdatenregister.de finden Sie weitere Informationen.
Damit Sie vom Tag der Inbetriebnahme an die volle Einspeise-vergütung erhalten, ist es erforderlich, dass Sie Ihre EEG- bzw. KWK-Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren.
Antworten der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf häufig gestellte Fragen finden Sie in der Webhilfe zum MaStR unter FAQ.-
Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist durch den Anlagenbetreiber und den Anlagenerrichter im Inbetriebnahmenachweis zu dokumentieren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter Nachweisführung.
Wichtiger Hinweis!
Bitte teilen Sie uns den geplanten Inbetriebnahmetermin für den Dauerbetrieb sowie den Beginn und die Dauer des ggf. erforderlichen Probebetriebs der Erzeugungsanlage rechtzeitig mit. Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist bei Privilegierung nach dem EEG und KWKG wichtig für vergütungsrelevante Fragen.
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