Planungsverfahren

Diese Schritte muss jedes Projekt durchlaufen.

Für den Neubau einer Hochspannungsleitung sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Genehmigungen erforderlich. Die öffentlich-rechtliche Genehmigung erfolgt in der Regel in zwei Phasen, dem Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren. Die privatrechtliche Genehmigung erfolgt in Verhandlungen des Netzbetreibers mit den Grundstückseigentümern.
Unser Anliegen ist es, möglichst alle Interessen, wie Flächeninanspruchnahme, Natur- und Umweltschutz, Immissionsschutz und Einordnung ins Landschaftsbild, angemessen zu berücksichtigen.
Dabei ist es uns wichtig, die Einwohner der vom Neubau der Hochspannungsleitung berührten Region von Beginn an zu informieren und ihre Anregungen im Rahmen der Möglichkeiten aufzunehmen.
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