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Grundversorgung

Strom für alle Fälle.
Falls
wir Ihre Lieferstelle keinem Stromlieferanten zuordnen können, wird der
Übergangsversorger (Aushilfslieferant) bzw. zuständige Grundversorger vorübergehend Ihre Versorgung
übernehmen.
Sind Sie am Niederspannungsnetz angeschlossen, dann werden Sie im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG durch den zuständigen Grundversorger beliefert. Die geltenden Bedingungen und Preisen sind auf der Internetseite des Grundversorgers veröffentlicht.
Nutzen Sie einen Anschluss, der nicht am Niederspannungsnetz angeschlossen ist, dann übernimmt die Lieferung der elektrischen Energie im Rahmen der Übergangsversorgung (Aushilfsenergie) die envia Mitteldeutsche Energie AG (Übergangsversorger). In 09496 Marienberg (außer OT Pobershau, Rittersberg, Ansprung, Grundau, Sorgau, Zöblitz) übernimmt die Übergangsversorgung die Energieversorgung Marienberg GmbH.
Die geltenden Bedingungen und Preise zur Lieferung elektrischer Energie im Rahmen der Übergangsversorgung sind auf der Internetseite des jeweiligen Übergangsversorgers veröffentlicht.
