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Entschädigung von Herkunkftsnachweisen

Drei unterschiedlich hohe Stapel aus Euromünzen auf Eurobanknoten - Nahaufnahme

Herkunftsnachweise (HKN) sind elektronische Dokumente, die belegen, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Sie stellen sicher, dass Strom aus regenerativen Quellen nicht mehrfach verkauft wird und fördern Transparenz. Gesetzlich geregelt sind sie im Herkunftsnachweisregister (HkNRG) und werden vom Umweltbundesamt ausgestellt.

Wird die Wirkleistung einer Erzeugungsanlage aufgrund einer Redispatch 2.0-Maßnahme vermindert, verringert sich auch die insgesamt produzierte Strommenge und die Möglichkeit, für diese einen HKN ausstellen zu lassen. Die fehlende Möglichkeit der Vermarktung stellt eine entgangene Einnahme im Sinne des § 13a Abs. 2 S. 3 Nr. 5 EnWG i. V. m. dem Beschluss BK8-22-001-A der Bundesnetzagentur dar.

Auf dieser Seite können Sie uns die entgangenen Einnahmen aus der Vermarktung von HKN für Ihre Erzeugungsanlage anzeigen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird der nachgewiesene Vermarktungspreis für den entsprechenden Zeitraum aktiviert und im Rahmen der Redispatch-Abrechnung an Sie ausgezahlt. Es ist keine manuelle Rechnungsstellung an MITNETZ STROM erforderlich.

 

Ihre Kontaktdaten

 

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maximal 5 Nachkommastellen

 

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Dateiupload (max. 1)

Hinweise zum Dateiupload: die hochzuladenden Dateien müssen MITNETZ STROM sowie einen Dritten (bspw. Wirtschaftsprüfer) in die Lage versetzen, die im Feld „Preiskomponente HKN“ angegebenen Wert zu prüfen und nachzuvollziehen. Es muss eine Verbindung des Wertes zur angegebenen Erzeugungsanlage sowie zum Leistungszeitraum möglich sein. Beispielhaftes Dokument: Stromliefervertrag bzw. Direktvermarktungsvertrag oder eine dazugehörige Vereinbarung. Der Upload von Auszügen und das Schwärzen von vertraulichen Passagen ist zulässig. Insofern die Verbindung zur Erzeugungsanlage, dem Leistungszeitraum und der HKN-Preiskomponente nicht nachvollziehen ist, ist eine Auszahlung nicht möglich.

 

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