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Gesetzliche Grundlagen

Zwei Männer mit weißen Helmen stehen unter Hochspannungsmasten, einer trägt eine Kletterausrüstung

Übersicht zu aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Energiewirtschaftsgesetz

Die Grundlage für den Netzausbau bildet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Das EnWG legt fest, dass wir als Netzbetreiber das Stromnetz sicher, zuverlässig und diskriminierungsfrei zu betreiben haben. Es verpflichtet uns weiter, das Stromnetz zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Als Netzbetreiber sind wir dabei zu einer möglichst preisgünstigen und effizienten Energieversorgung verpflichtet.

Erneuerbare Energien Gesetz

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) schreibt vor, dass regenerativ erzeugter Strom vorrangig gegenüber konventionell erzeugtem Strom in das Stromnetz einzuspeisen und zu transportieren ist. Fehlen die nötigen Netzkapazitäten, müssen diese durch einen Ausbau des Netzes unverzüglich geschaffen werden.

Der Netzausbau im Höchstspannungsnetz wird zusätzlich durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) geregelt. Da wir kein Höchstspannungsnetz betreiben, finden diese Gesetze für uns keine Anwendung.