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Immissionsschutz

Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern.
Bundesimmissionsschutzgesetz
In Deutschland gilt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). Darin sind Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder in der Umgebung von Stromversorgungsanlagen, wie beispielsweise Hochspannungsleitungen, festgelegt.
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Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektrische und magnetische Felder sicherzustellen.
Die Grenzwerte beruhen auf wissenschaftlich nachgewiesenen, gesundheitlich relevanten biologischen Wirkungen elektrischer und magnetischer Felder, wobei sowohl akute als auch Langzeitfolgen berücksichtigt wurden.
Sofern die Grenzwerte eingehalten werden, ist nach dem heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand der Schutz der Gesundheit auch bei Dauereinwirkung gewährleistet.
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Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder für Stromversorgungsanlagen
In der 26. BImSchV sind folgende Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder für Stromversorgungsanlagen, wie beispielsweise Hochspannungsleitungen, festgelegt.
Frequenz (Hertz) | Elektrische Feldstärke (Kilovolt pro Meter) | Magnetische Flussdichte (Mikrotesla) |
---|---|---|
50 | 5 | 100 |
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz
Die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder werden bei unseren Hochspannungsleitungen unabhängig davon, ob es sich um Hochspannungsfreileitungen oder Hochspannungserdkabel handelt, deutlich unterschritten, so dass von diesen keine Gesundheitsgefährdung ausgeht.
Die elektrischen und magnetischen Felder im Haushalt sind teilweise deutlich höher als die der Hochspannungsleitungen.
