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Natur- und Umweltschutz

Straße zwischen Feldern über die eine Hochspannungsleitung führt - Luftaufnahme

Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutz.

Für den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz gelten zahlreiche Gesetze, deren Einhaltung beim Netzausbau von den Genehmigungsbehörden sichergestellt wird. Die wichtigsten sind:

Bundesnaturschutzgesetz
Natura 2000

Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes muss gesichert, gepflegt, entwickelt und wiederhergestellt werden.

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Arten und Lebensräume dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Für Hochspannungsleitungen ab 110 kV und 15 km Länge besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei kleineren Projekten entscheidet die Genehmigungsbehörde über die Notwendigkeit im Einzelfall.

Spezifische Bestimmungen für Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitate (FFH-Gebiete), Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) Denkmalschutz, abbauwürdige Rohstoffvorkommen und andere werden beim Netzausbau ebenfalls berücksichtigt.

Ferner achten wir darauf, dass beim Netzausbau so wenig wie möglich in das Landschaftsbild eingegriffen wird.

Vogelschutz

In sensiblen Gebieten werden an Hochspannungsleitungen Vorkehrungen zum Vogelschutz getroffen. Dazu zählen Sichtmarkierungen an Leitungsseilen sowie Berührungsschutz und Nisthilfen an Masten.

Sichtmarkierungen an Leiter- oder Erdseilen ermöglichen es vor allem größeren Vögeln, Freileitungen frühzeitig wahrzunehmen und auszuweichen.

Fischadler bevorzugen zum Nestbau exponierte Lagen mit freier Sicht. Nisthilfen auf Hochspannungsmasten werden daher gern angenommen. Mit den Nisthilfen wird darüber hinaus erreicht, dass das Nest dort entsteht, wo es den Betrieb der Freileitung am wenigsten beeinträchtigt.