Reservierung

Planungsreife entscheidet
Die Netzanschlussmöglichkeit einer
bzw. mehrerer Erzeugungs- und Speicheranlagen wird durch MITNETZ STROM in der Regel im Rahmen einer netztechnischen Stellungnahme (Anschlusspunktermittlung)
geprüft. Im Ergebnis wird ein zum Zeitpunkt der Prüfung möglicher
Netzanschlusspunkt ermittelt (Tagesaussage). Diese Anschlussmöglichkeit ist
grundsätzlich nicht mit einer Reservierung bzw. Vorhaltung der
Einspeisekapazität und/oder Netzanschlusskapazität an diesem Netzanschlusspunkt
verbunden. Erst ab einer für das Vorhaben hinreichenden Planungsreife erfolgt
eine Reservierung bzw. Vorhaltung der erforderlichen Netzkapazität am
ermittelten Netzanschlusspunkt.
Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der baurechtlichen
Genehmigungspflicht unterschieden in genehmigungspflichtige und nicht
genehmigungspflichtige Vorhaben.
Da sich das Reservierungsverfahren für Stand-Alone Speicher (Speicher, der über
einen ausschließlich ihm dienenden Netzanschluss Strom aus dem öffentlichen
Netz bezieht und in das öffentliche Netz einspeist) vom Verfahren für andere Erzeugungsanlagen
unterscheidet, finden Sie die jeweiligen Informationen zur Planungsreife, Reservierungsdauer
und Verlängerung der Reservierung auf nachfolgenden Seiten:
Wichtiger Hinweis:
Bei Anlagen nach Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) gelten andere Bedingungen für eine Reservierung von Einspeisekapazität. Näheres finden Sie unter Erzeugungsanlagen ab 100 MW.
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