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Reservierung

Symbolbild Kalender und Stift

Planungsreife entscheidet

Die Netzanschlussmöglichkeit einer bzw. mehrerer Erzeugungs- und Speicheranlagen wird durch MITNETZ STROM in der Regel im Rahmen einer netztechnischen Stellungnahme (Anschlusspunktermittlung) geprüft. Erst ab einer für das Vorhaben hinreichenden Planungsreife erfolgt eine Reservierung bzw. Vorhaltung der erforderlichen Netzkapazität am ermittelten Netzanschlusspunkt.

Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der baurechtlichen Genehmigungspflicht unterschieden in genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Vorhaben.

Da sich das Reservierungsverfahren für Stand-Alone Speicher (Speicher, der über einen ausschließlich ihm dienenden Netzanschluss Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht und in das öffentliche Netz einspeist) vom Verfahren für andere Erzeugungsanlagen unterscheidet, finden Sie die jeweiligen Informationen zur Planungsreife, Reservierungsdauer und Verlängerung der Reservierung auf nachfolgenden Seiten:

Wichtiger Hinweis:

Bei Anlagen nach Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) gelten andere Bedingungen für eine Reservierung von Einspeisekapazität. Näheres finden Sie unter Erzeugungsanlagen ab 100 MW.

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