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Einspeiseabrechnung

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Ihre Einspeiseabrechnung einfach erklärt

Ihre Erzeugungsanlage liefert Strom in unser Netz, den wir Ihnen vergüten. Hier erklären wir Ihnen, wie wir die Abschläge berechnen und worauf Sie bei der Steuer achten müssen.

Antworten auf häufige Fragen (FAQ) und weitere Tipps

Auszahlung & Jahresrechnung
Wann erhalte ich meine Jahresrechnung?

Sie erhalten Ihre Jahresrechnung spätestens bis Ende März des Folgejahres – diese Frist ist gesetzlich vorgegeben. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Angaben wie Zählerstände, Steuerinformationen und Bankdaten vollständig vorliegen. Sie erkennen dies daran, dass Sie ein Begrüßungsschreiben mit Abschlagsplan erhalten haben.

Warum sind nur elf Abschläge in der Rechnung?

Der Dezember-Abschlag wird erst am 15. Januar ausgezahlt. Wenn die Jahresrechnung vorher erstellt wurde, wird dieser Abschlag bereits in der Rechnung berücksichtigt.

Was passiert bei Forderungen?

Offene Beträge aus der Jahresrechnung müssen beglichen werden, bevor wir weitere Abschläge auszahlen. Wir mahnen die Forderung an (Forderung aus der Jahresrechnung abzüglich bereits fälliger Abschläge). Sobald die Forderung bezahlt ist, erfolgt wieder die Auszahlung der vorhandenen und fälligen Abschläge.

Kann ich Forderungen mit zukünftigen Abschlägen verrechnen lassen?

Ja, Sie können Abschlagszahlungen mit einer Forderung aus der Jahresrechnung verrechnen lassen. Bitte beauftragen Sie die Verrechnung aktiv über unseren Kundenservice – eine automatische Verrechnung erfolgt nicht.

Hinweis:
Die Verrechnung bedeutet nicht, dass Sie die Abschläge verlieren. In Ihrer nächsten Jahresrechnung werden die Abschläge als „ausgezahlt“ aufgeführt, da sie rechnerisch in die Abrechnung eingeflossen sind – auch wenn Sie den Betrag nicht separat erhalten haben.

Warum muss ich überweisen? Gibt es keine Lastschrift?

Nein, wir bieten leider keine Lastschrift an. Bitte überweisen Sie offene Beträge fristgerecht, damit Ihre Auszahlungen nicht unterbrochen werden.

Abschläge & Vergütung berechnen
Wann startet die Auszahlung meiner Vergütung?

Wir überweisen Ihre Vergütung, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und verarbeitet sind. Sie erkennen das daran, dass Sie ein Begrüßungsschreiben mit Abschlagsplan erhalten haben. Sollten Sie noch kein Begrüßungsschreiben erhalten haben, prüfen Sie bitte im mein.Hausanschlussportal, ob alle Aufgaben erledigt wurden.

Hinweis: Bis Ende 2025 wurden die Anmeldungen über Ihr Installationsunternehmen im Online-ANA Portal bei uns eingereicht. Sofern Ihnen eine Identifikationsnummer, beginnend mit ANAxxx-xxxxx vorliegt, haben Sie von uns E-Mails erhalten und keinen Einblick über laufende Vorgänge im mein.Hausanschlussportal.

Wann werden die Abschläge ausgezahlt?

Die Auszahlung Ihrer monatlichen Abschläge erfolgt immer zur Mitte des Folgemonats.

Beispiel: Die Vergütung für Januar wird am 15. Februar ausgezahlt.

Wird Ihre Jahresrechnung vor dem 15. Januar erstellt, verrechnen wir den Dezember-Abschlag direkt in der Abrechnung.

Kann ich meinen Abschlag anpassen?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie Ihren Abschlag reduzieren möchten, rufen Sie uns einfach an – wir kümmern uns gern darum. Sollten Sie den Abschlag erhöhen wollen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Die entsprechende E-Mail-Adresse finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung.

Warum wird mein Strombezug nicht mit der Stromeinspeisung verrechnet, um meine Stromrechnung zu reduzieren?

Ihr Stromlieferant und wir als Netzbetreiber sind zwei eigenständige Unternehmen. Diese Trennung ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb erhalten Sie zwei separate Abrechnungen.

Warum sinkt mein Stromverbrauch nicht deutlicher, obwohl ich eine PV-Anlage habe?

Wir vergüten den Strom, den Sie ins Netz einspeisen. Wenn Ihre PV-Anlage vor allem mittags Strom erzeugt, Sie aber hauptsächlich abends Strom verbrauchen, reduziert sich Ihr Strombezug vom Stromanbieter nicht automatisch. Die Einspeisevergütung erhalten Sie dennoch – so können Sie Ihre Stromrechnung beim Lieferanten teilweise mit der Vergütung ausgleichen.

Wie wird meine Vergütung berechnet?

Die Höhe Ihres monatlichen Abschlags richtet sich nach:

  • der Leistung Ihrer Anlage (kWp),
  • den durchschnittlichen Sonnenstunden in Ihrer Region,
  • und dem gesetzlichen Vergütungssatz für Ihre Anlage.

Bei Anlagen mit Eigenverbrauch, Mieterstrom, Cloud-Lösungen oder Batteriespeicher fällt der Abschlag in der Regel geringer aus, da weniger Strom ins Netz eingespeist wird.

In Ihrer Abrechnung finden Sie die Aufschlüsselung Ihrer Vergütung für die eingespeiste Menge:

  • Vergütungsbezeichnung (z. B. SgK4820-Okt)
  • Vergütungszone [kW] (z. B. bis 10 kW)
  • Energiemenge [kWh] (z. B. 6.925 kWh)
  • Vergütung [€/kWh] (z. B. 0,082 €/kWh)
  • Betrag [€] (z. B. 598,32 €)

Vergütungszonen bestimmen den gesetzlichen Vergütungssatz für Ihre Anlage. Die korrekte Zuordnung Ihrer Anlage zur passenden Vergütungszone stellt sicher, dass Sie die richtige Einspeisevergütung erhalten. Die Vergütungssätze werden gesetzlich festgelegt und regelmäßig angepasst.

Tipp: Alle aktuellen und historischen Vergütungssätze für die verschiedenen Vergütungsbezeichnungen finden Sie auf www.netztransparenz.de unter „Abwicklungshinweise und Umsetzungshilfen EEG“. Öffnen Sie dort die neueste Exceltabelle. Im grünen Reiter „EEG-Vergütungen und vNNE“ können Sie Ihre Vergütungsbezeichnung suchen. Dort können Sie nachvollziehen, wie sich Ihr Vergütungssatz zusammensetzt und was die Vergütungsbezeichnung bestehend aus Buchstaben und Zahlen bedeutet.

Steuer & Kleinunternehmerregelung
Warum steht ein Brutto auf meiner Rechnung?

Ein Bruttobetrag bedeutet, dass Ihre Vergütung inklusive 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Das ist der Fall, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind (Regelbesteuerung). Wir zahlen den Bruttobetrag an Sie aus, Sie führen die Umsatzsteuer anschließend an Ihr Finanzamt ab.

Beispiel:

  • Nettobetrag: 58,82 €
  • Umsatzsteuer (19 %): 11,18 €
  • Bruttobetrag: 70 €

Tipp: Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Regelung für Sie am besten ist. Damit wir Ihre Vergütung korrekt berechnen können, teilen Sie uns bitte mit, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Warum steht Netto auf meiner Rechnung?

Ein Nettobetrag bedeutet, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird. Das ist der Fall, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt angemeldet und uns dies mitgeteilt haben. Wir zahlen den Nettobetrag an Sie aus.

Tipp: Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Regelung für Sie am besten ist.

Bekomme ich die Umsatzsteuer ausgezahlt?

Ja, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Wir zahlen den Bruttobetrag (Vergütung + Umsatzsteuer) an Sie aus. Damit wir Ihre Vergütung korrekt berechnen können, teilen Sie uns bitte mit, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Wichtig: Sie müssen die Umsatzsteuer selbst an Ihr Finanzamt abführen.

Tipp: Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Regelung für Sie am besten ist.

Daten ändern & Zählerstand melden
Wie ändere ich meine persönlichen Daten (z. B. Bankdaten)?

Bitte teilen Sie uns Ihre Änderung mit einer unterschriebenen Erklärung zur Vergütungszahlung mit. Sie finden unser Onlineformular unter folgendem Link: https://verguetungszahlung-eeg.mitnetz-strom.de/

Wie ändere ich den Kontoinhaber oder Vergütungsempfänger?

Eine Änderung ist nur möglich, wenn der Betreiber der PV-Anlage gleichbleibt. Bitte nutzen Sie dafür unser Onlineformular Erklärung einer Vergütungszahlung. Sie finden das Formular unter folgendem Link: https://verguetungszahlung-eeg.mitnetz-strom.de/

Wichtig: Wenn sich der Betreiber Ihrer PV-Anlage ändert (z. B. bei Hausverkauf oder Übergabe an eine andere Person), handelt es sich um einen Betreiberwechsel. In diesem Fall können wir die Kontodaten oder den Rechnungsempfänger nicht einfach ändern, da der Betreiber vertraglich und steuerlich verantwortlich ist.

  

Wie und wo melde ich meinen Zählerstand?

Sie können Ihre Zählerstände bequem im Kundenportal übermitteln.

Wie stelle ich auf digitale Rechnung um?

Registrieren Sie sich im Kundenportal und stellen Sie Ihre Kommunikation auf digital um. So haben Sie Ihre Einspeiserechnungen jederzeit sicher und übersichtlich als PDF-Download verfügbar – ohne Papier und ohne Postlaufzeiten. Das spart Zeit und ist praktisch für Ihre Steuer, denn die Rechnung dient als Nachweis für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die Umsatzsteuer.

So geht’s:
Nach dem Login im Kundenportal wählen Sie „Meine persönlichen Daten“ und dort den Bereich „Kommunikation“. Aktivieren Sie die Option für digitale Rechnungen. Sobald eine neue Rechnung vorliegt, informieren wir Sie per E-Mail.

Probleme & Lösungen bei der Einspeiseabrechnung
Was tun bei fehlerhafter Rechnung?

Prüfen Sie Ihre Angaben im Kundenportal. Wenn Sie einen Fehler vermuten, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Wenn Sie als Anliegen „Einspeiser“ auswählen, wird Ihre Reklamation direkt an unser Abrechnungsteam zur Bearbeitung gesendet.

Wie reiche ich eine Reklamation ein?

Über das Kontaktformular. Wenn Sie als Anliegen „Einspeiser“ auswählen, wird Ihre Reklamation direkt an unser Abrechnungsteam zur Bearbeitung gesendet. Bitte geben Sie Ihre Vertragskontonummer und eine kurze Beschreibung an.

Sie können Ihre Reklamation auch per E-Mail einreichen. Die entsprechende E-Mail-Adresse finden Sie auf Ihrer Abrechnung.

Was ist, wenn ich meine Auszahlung noch nicht erhalten habe?

Wir überweisen Ihre monatlichen Abschläge immer zur Mitte des Folgemonats, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und verarbeitet sind. Sie erkennen die Vollständigkeit daran, dass Sie ein Begrüßungsschreiben mit Ihrem Abschlagsplan erhalten haben.

Die Jahresrechnung erstellen wir, sobald alle Daten vorliegen – spätestens bis Ende März des Folgejahres. Diese Frist ist gesetzlich vorgesehen, weil Netzbetreiber die Abrechnung auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der übermittelten Messwerte erstellen müssen.

Und wenn Ihre Fragen weder mit der Rechnungserklärung noch in den FAQ beantwortet werden, sind wir gerne für Sie da. Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Einspeiseabrechnung