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Vertragliche Grundlagen

Hände mit Kugelschreiber unterzeichnen einen Vertrag

Messstellenvertrag und Allgemeine Bedingungen

Hier finden Sie Informationen zu den Messstellenverträgen zum Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messystemen (iMS).

Kunden (Anschlussnutzer, Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber)

Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt automatisch mit Stromentnahme über Ihren Zähler zustande. Der Messstellenbetrieb basiert auf der Grundlage der Festlegung BK6-24-125 zum Messstellenvertrag.

Nutzen Sie Ihren Stromzähler ausschließlich zur Messung von erzeugtem/eingespeistem Strom, gelten für diesen Zähler ebenfalls unsere Messstellenverträge MSV-AN gemäß BK6-24-125.

Ist bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut und Sie möchten näheres zur Datenkommunikation des Messsystems erfahren? In unserem Formblatt zur Datenkommunikation finden Sie Angaben darüber, wer welche Daten von wem und wie oft und zu welchem Zweck aus dem intelligenten Messsystem/Smart-Meter-Gateway erhält.

Der Messstellenvertrag MSV-AN gemäß BK6-24-125 und das Formblatt gemäß § 54 sind an dieser Stelle veröffentlicht:

 

Lieferanten

Lieferanten finden den Messstellenvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG bei den Musterdokumenten zum Lieferantenrahmenvertrag.

Messstellenbetreiber

Messstellenbetreiber finden den Messstellenbetreiberrahmenvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG auf folgender Seite.

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