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Steuerbarkeitscheck

gemäß § 12 Abs. 2b EnWG
WEA-Park_mit_Freiflächen-PVA

Informationen für Anlagenbetreiber

Mit dem Steuerbarkeitscheck setzen wir eine gesetzliche Vorgabe des
§ 12 Abs. 2b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) um. Ziel ist es, die technische Möglichkeit zur netzorientierten Steuerung von Erzeugungsanlagen sowie Speicheranlagen zu prüfen. Dies ist notwendig, um im Rahmen des Redispatch 2.0 eine sichere und effiziente Netzführung zu gewährleisten.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu den von uns durchgeführten Steuerbarkeitschecks bereit.

Steuerbarkeitscheck für Anlagen kleiner 100 kW

Für fernsteuerbare Anlagen mit einer Nennleistung unter 100 kW haben wir am 30.07.2026 in der Zeit von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr den Steuerbarkeitscheck für 2026 durchgeführt.

Hintergrund

Der Steuerbarkeitscheck ist ein zentraler Baustein zur sicheren Netzführung im Rahmen des Redispatch 2.0. Hintergrund ist, dass viele Erzeugungsanlagen – insbesondere solche mit fester Einspeisevergütung – nicht auf Marktpreissignale reagieren und somit auch bei negativen Strompreisen unvermindert einspeisen. Dieses Verhalten kann bei hoher Erzeugungsleistung, wie sie an sonnigen Tagen regelmäßig auftritt, zu erheblichen Belastungen des Stromnetzes führen. Angesichts des geplanten starken PV-Zubaus ab 2025 besteht hier dringender Handlungsbedarf.

Ziel der gesetzlichen Neuregelung in § 12 Abs. 2a–2h EnWG ist es daher, eine flächendeckende technische Steuerbarkeit von Erzeugungs- und Speicheranlagen sicherzustellen. Der Steuerbarkeitscheck ermöglicht es Netzbetreibern, die Steuerfähigkeit angeschlossener Anlagen zu erfassen und bei Bedarf gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerungsqualität zu ergreifen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlage für den Steuerbarkeitscheck bildet der § 12 Abs. 2a bis 2h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (BGBl. 2025 I Nr. 51 vom 24.02.2025). Ziel dieser Neuregelung ist es, die technische Steuerbarkeit von Erzeugungs- und Speicheranlagen sicherzustellen, um die Netzstabilität im Rahmen des Redispatch 2.0 zu gewährleisten.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 25.04.2025 dazu die Leitlinien zum Steuerbarkeitscheck auf der gemeinsamen Website NETZTRANSPARENZ.DE veröffentlicht. Diese Leitlinien legen die Rahmenbedingungen für den jährlichen Steuerbarkeitscheck - Ablauf der Tests und der Überprüfungen sowie zur Erfassung, Aufbereitung und Weiterleitung der Daten - fest.

Betroffene Anlagen

Die Netzbetreiber müssen jährlich alle an ihrem Netz angeschlossenen und nach § 9 EEG fernsteuerbaren Erzeugungs- und Speicheranlagen auf Steuerbarkeit und Sichtbarkeit testen. 

Wurde eine Anlage nach dem 30.09. des Vorjahres im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens oder einer Redispatch-Maßnahme nach § 13a EnWG bereits erfolgreich angesteuert, so ist kein separater Steuerbarkeitscheck erforderlich. Ebenso werden Anlagen, die im laufenden Jahr in Betrieb genommen wurden, vom Test im gleichen Jahr ausgenommen.


Finanzielle Entschädigung

Die Durchführung der Tests erfolgt entschädigungsfrei, sofern der Test nicht als Teil einer ohnehin im Rahmen des Redispatch 2.0 durchzuführenden Anpassung erfolgt.

Ankündigung des Steuerbarkeitschecks

Eine Vorankündigung des Steuerbarkeitschecks erfolgt nicht.

Wir veröffentlichen die Informationen der durchgeführten Tests im Nachhinein auf der Seite Maßnahmen der Netz- und Systemsicherheit.

Dauer des Steuerbarkeitschecks

Unabhängig von der genutzten Steuertechnik und den vor Ort herrschenden Testbedingungen wird der Test möglichst kurzgehalten, um den Eingriff in den Markt gering zu halten und finanzielle Einbußen für die Marktteilnehmer zu minimieren. Der Test muss jedoch auch lang genug andauern, dass eine Reaktion der Anlage zu beobachten und somit nachweisbar ist. Die Testdauer an der Einzelanlage sollte 60 Minuten nicht überschreiten.

Mögliche Folgen der Nichteinhaltung der Pflichten zum Steuerbarkeitscheck

Betreiber von Erzeugungs- oder Speicheranlagen sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass
ihre Anlagen steuerbar und im Netz sichtbar sind. Diese Anforderungen ergeben sich nicht nur aus
§ 12 Abs. 2a ff. EnWG, sondern auch aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), insbesondere § 9 EEG, der eine technische Ausstattung zur Fernsteuerbarkeit und Übermittlung der Ist-Einspeisung vorschreibt. Im Rahmen des Steuerbarkeitschecks wird geprüft, ob die Anlagen diesen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß auf Steuerbefehle reagieren.

Werden diese Vorgaben verletzt, sehen § 52 sowie § 52a EEG klare Konsequenzen vor: Nach § 52 EEG ist bei Pflichtverstößen eine Zahlung in Höhe von 10 € pro Kilowatt installierter Leistung der Anlage und Kalendermonat an den Netzbetreiber zu leisten, in dem der Verstoß vorliegt oder andauert. Dies gilt auch rückwirkend für Zeiträume, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus kann der Netzbetreiber nach § 52a EEG Anlagen vom Netz trennen, wenn sie dauerhaft nicht steuerbar sind oder nicht auf Steuerbefehle reagieren. Für Anlagenbetreiber können solche Verstöße somit erhebliche wirtschaftliche Folgen haben – bis hin zum vollständigen Vergütungsverlust und dem Ausschluss vom Netzbetrieb.

Vorbereitung auf den Steuerbarkeitscheck

Damit Ihre Anlage bei Bedarf durch den Netzbetreiber gesteuert werden kann, muss die Steuertechnik zuverlässig funktionieren. Mit dieser kurzen Checkliste können Sie selbst prüfen, ob offensichtliche Probleme vorliegen.

Für die folgenden Punkte sind keine technischen Arbeiten erforderlich. Achten Sie bitte dennoch stets auf Ihre Sicherheit!

Schritt 1 – Allgemeine Sichtprüfung

  • Prüfen Sie, ob Ihr Steuergerät oder Ihre Anlage offensichtlich beschädigt, verschmutzt oder in anderer Weise auffällig ist.

 Schritt 2 – Steuergerät eingeschaltet?

  • Prüfen Sie, ob das Steuergerät Ihrer Anlage eingeschaltet ist (die Betriebsanzeige (LED) blinkt grün und regelmäßig).

Schritt 3 – Antenne prüfen (falls vorhanden)

  • Ist die Antenne fest montiert und unbeschädigt?
  • Steht sie frei und ist nicht abgeknickt oder durch Gebäudeteile oder Vegetation verdeckt?

 Schritt 4 – Kabel und Geräte prüfen

  • Sind alle Kabel ordnungsgemäß angeschlossen?
  • Sind keine Kabel sichtbar beschädigt oder lose?

 Schritt 5 – Kommunikationsgeräte eingeschaltet?

Falls Ihre Anlage einen Router, Datenlogger oder Kommunikationsgerät besitzt:

  • Ist das Gerät eingeschaltet?
  • Blinken die Betriebsanzeigen grün und regelmäßig?

 Wenn Sie bei der Prüfung keine Auffälligkeiten festgestellt haben, ist Ihre Anlage gut auf den Test vorbereitet. Sollten Sie Unregelmäßigkeiten feststellen oder unsicher sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Anlageninstallateur oder einen Fachbetrieb in Ihrer Nähe. Nutzen Sie bei der Suche gern unser Installateurverzeichnis.

   

Probleme mit dem EFR-Gerät

Sie haben Ihre Erzeugungsanlage(n) gemäß § 9 EEG mit einem Empfangsgerät der Europäischen Funkrundsteuerung (EFR-Gerät) für die Umsetzung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netzsicherheit ausgerüstet. Bitte überprüfen Sie regelmäßig die Funktionsfähigkeit Ihrer technischen Einrichtung, damit diese jederzeit betriebsbereit ist. Lassen Sie ggf. vorhandene Mängel unverzüglich beheben. 

In unserer Gerätebeschreibung finden Sie dazu alle wichtigen Informationen.

Sie haben noch Fragen?

Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt.

E-Mail:        RD2.0-Info@mitnetz-strom.de

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