Reservierung Erzeugungsanlagen

Planungsreife entscheidet.
MITNETZ STROM beurteilt die Planungsreifen der genehmigungspflichtigen Vorhaben am jeweiligen behördlichen Genehmigungsstand entsprechend nachfolgender Tabelle.
Tabelle Planungsreife
| gesetzlicher Vorrang | Planungsreife | genehmigungspflichtig | nicht genehmigungspflichtig |
|---|---|---|---|
| EEG- und KWK-Anlagen | 1 | Eingangsbestätigung über die Beantragung der Baugenehmigung | vorhabenbezogener Grundstückskaufvertrag vorhabenbezogener Pachtvertrag |
| EEG- und KWK-Anlagen | 1 | Eingangsbestätigung über die Beantragung eines vorhabenbezogenen B-Plan | |
| EEG- und KWK-Anlagen | 1 | Eingangsbestätigung über die Beantragung der Genehmigung nach BImschG | |
| EEG- und KWK-Anlagen | 1 | positiver Bauvorbescheid | |
| EEG- und KWK-Anlagen | 1 | Vorbescheid gem. BImSchG | |
| EEG- und KWK-Anlagen | 1 | B-Plan (Aufstellungsbeschluss) |
|
| EEG- und KWK-Anlagen | 1 | Zulassung zur Wasserkraftnutzung | |
| EEG-, KWK-und sonstige Anlagen | 2 | Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung | |
| EEG-, KWK-und sonstige Anlagen | 2 | Genehmigung oder Teilgenehmigung nach BImSchG | Lieferbescheinigung des Lieferanten/Herstellers |
| EEG-, KWK-und sonstige Anlagen | 2 | B-Plan (Satzungsbeschluss) | |
| EEG-, KWK-und sonstige Anlagen | 3 | Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG | Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG |
| EEG-, KWK-und sonstige Anlagen | 3 | Errichtungsbeginn | Errichtungsbeginn |
| EEG-, KWK-und sonstige Anlagen | 3 | Fertigstellung | Fertigstellung |
Sofern für die betreffende Erzeugungsanlage keine baurechtliche Genehmigungspflicht besteht, ergibt sich die Planungsreife des Vorhabens nur anhand des vorhabenbezogenen Grundstückskaufvertrags, vorhabenbezogenen Pachtvertrags, der Fertigstellung der Anlage, dem Errichtungsbeginn der Anlage und der Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschl. Liefertermin).
Reservierung von Einspeisekapazität
Sofern das Vorhaben eine vorgenannte Planungsreife erreicht hat, wird dem Einspeisewilligen eine Reservierung von 7 Monaten angeboten. Maßgeblich ist das Datum, an dem beide Kriterien zur Reservierung (Vorliegen der Planungsreife und Ergebnis der Anschlusspunktermittlung) erfüllt sind. Die Reservierung wird verbindlich, wenn der Einspeisewillige den Netzverknüpfungspunkt und die Anschlusslösung innerhalb einer Frist von 14 Tagen (maßgeblich ist das Datum des Postausgangs bei MITNETZ STROM) bestätigt.
Fristverlängerungen zur Reservierung von Einspeisekapazität
Die Reservierung wird um weitere 7 Monate (Beginn mit Ablauf der jeweiligen Reservierungsfrist) verlängert, wenn für die Erzeugungsanlage die nächst höhere Planungsreife innerhalb der Reservierungsfrist erreicht wird.
Hat die Anlage die nächsthöhere Planungsreife durch einen Zuschlag in einem Ausschreibungsverfahren gemäß EEG erhalten, kann die Reservierung davon abweichend maximal für den Zeitraum bis zum Erlöschen des Zuschlags verlängert werden. Die Reservierung kann entzogen werden, wenn die Kriterien die zur Verlängerung geführt haben, nicht mehr bestehen.
Wenn eine höhere Planungsreife innerhalb der Frist nicht erreicht wird, erfolgt auf Wunsch des Einspeisewilligen und auf Basis einer aktualisierten Anmeldung eine neue Prüfung der Netzanschlussmöglichkeit unter Berücksichtigung aller bestehenden Vorhaben mit gleicher oder höherer Planungsreife.
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