Zum Hauptinhalt springen

Reservierung Erzeugungsanlagen

(EEG-, KWKG- und sonstige Anlagen mit Ausnahme Stand-Alone Speichern ab Mittelspannung)
Symbolbild Kalender und Stift

Planungsreife entscheidet.

MITNETZ STROM beurteilt die Planungsreifen der genehmigungspflichtigen Vorhaben am jeweiligen behördlichen Genehmigungsstand entsprechend nachfolgender Tabelle.

Tabelle Planungsreife

gesetzlicher Vorrang Planungsreife genehmigungspflichtig nicht genehmigungspflichtig
EEG- und KWK-Anlagen 1 Eingangsbestätigung über die Beantragung der Baugenehmigung vorhabenbezogener Grundstückskaufvertrag vorhabenbezogener Pachtvertrag
EEG- und KWK-Anlagen 1 Eingangsbestätigung über die Beantragung eines vorhabenbezogenen B-Plan
EEG- und KWK-Anlagen 1 Eingangsbestätigung über die Beantragung der Genehmigung nach BImschG
EEG- und KWK-Anlagen 1 positiver Bauvorbescheid 
EEG- und KWK-Anlagen 1 Vorbescheid gem. BImSchG
EEG- und KWK-Anlagen 1 B-Plan (Aufstellungsbeschluss)
EEG- und KWK-Anlagen 1 Zulassung zur Wasserkraftnutzung
EEG-, KWK-und sonstige Anlagen 2 Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung
EEG-, KWK-und sonstige Anlagen 2 Genehmigung oder Teilgenehmigung nach BImSchG Lieferbescheinigung des Lieferanten/Herstellers
EEG-, KWK-und sonstige Anlagen 2 B-Plan (Satzungsbeschluss)
EEG-, KWK-und sonstige Anlagen 3 Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG
EEG-, KWK-und sonstige Anlagen 3 Errichtungsbeginn Errichtungsbeginn
EEG-, KWK-und sonstige Anlagen 3 Fertigstellung Fertigstellung

Sofern für die betreffende Erzeugungsanlage keine baurechtliche Genehmigungspflicht besteht, ergibt sich die Planungsreife des Vorhabens nur anhand des vorhabenbezogenen Grundstückskaufvertrags, vorhabenbezogenen Pachtvertrags, der Fertigstellung der Anlage, dem Errichtungsbeginn der Anlage und der Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschl. Liefertermin).

Reservierung von Einspeisekapazität

Sofern das Vorhaben eine vorgenannte Planungsreife erreicht hat, wird dem Einspeisewilligen eine Reservierung von 7 Monaten angeboten. Maßgeblich ist das Datum, an dem beide Kriterien zur Reservierung (Vorliegen der Planungsreife und Ergebnis der Anschlusspunktermittlung) erfüllt sind. Die Reservierung wird verbindlich, wenn der Einspeisewillige den Netzverknüpfungspunkt und die Anschlusslösung innerhalb einer Frist von 14 Tagen (maßgeblich ist das Datum des Postausgangs bei MITNETZ STROM) bestätigt.

Fristverlängerungen zur Reservierung von Einspeisekapazität

Die Reservierung wird um weitere 7 Monate (Beginn mit Ablauf der jeweiligen Reservierungsfrist) verlängert, wenn für die Erzeugungsanlage die nächst höhere Planungsreife innerhalb der Reservierungsfrist erreicht wird.

Hat die Anlage die nächsthöhere Planungsreife durch einen Zuschlag in einem Ausschreibungsverfahren gemäß EEG erhalten, kann die Reservierung davon abweichend maximal für den Zeitraum bis zum Erlöschen des Zuschlags verlängert werden. Die Reservierung kann entzogen werden, wenn die Kriterien die zur Verlängerung geführt haben, nicht mehr bestehen.

Wenn eine höhere Planungsreife innerhalb der Frist nicht erreicht wird, erfolgt auf Wunsch des Einspeisewilligen und auf Basis einer aktualisierten Anmeldung eine neue Prüfung der Netzanschlussmöglichkeit unter Berücksichtigung aller bestehenden Vorhaben mit gleicher oder höherer Planungsreife.

Hilfe und Kontakt

Hilfe leicht gemacht

Aktuelle Informationen

Schnell und einfach Unterstützung bekommen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen.

KONTAKT

Schnell und einfach

STÖRUNGEN

Aktuelle Informationen

Downloads

Wichtige Dokumente