Reservierung Stand-Alone Speicher ab Mittelspannung

Planungsreife entscheidet.
MITNETZ STROM beurteilt die Planungsreifen der genehmigungspflichtigen Vorhaben am jeweiligen behördlichen Genehmigungsstand entsprechend nachfolgender Tabelle.
Tabelle Planungsreife
| Gesetzliche Anschlusspflicht | Planungsreife | Genehmigungspflichtige Anlage | nicht genehmigungspflichtige Anlage |
|---|---|---|---|
| §17 Abs.1 EnWG | Stufe 1 | Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung Bescheid der zuständigen Baubehörde über verfahrensfreies Bauvorhaben nach jeweiliger Landesbauordnung Genehmigung oder Teilgenehmigung nach BImSchG |
Lieferbescheinigung des Lieferanten/Herstellers |
| Gesetzliche Anschlusspflicht | Planungsreife | Genehmigungspflichtige und nicht-genehmigungspflichtige Anlage |
|---|---|---|
| §17 Abs.1 EnWG | Stufe 2 | Hochspannung und Umspannung HS/MS: Abschlusses einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung, Annahme Angebot über den Baukostenzuschuss (BKZ), (unterschriebene Angebotsbestätigung/Auftragserteilung und Posteingang bei MITNETZ-STROM) und Fristgemäßer Zahlungseingang BKZ. Mittelspannung: Annahme BKZ Angebot, (unterschriebene Angebotsbestätigung/Auftragserteilung und Posteingang bei MITNETZ-STROM) und Fristgemäßer Zahlungseingang BKZ. Soweit erforderlich Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung. |
Sofern für die betreffende Stand-Alone-Speicher keine Verpflichtung besteht, das Vorhaben baurechtlich genehmigen zu lassen, kann die Planungsreife des Vorhabens auch anhand des Baufortschritts der Anlage (z. B. Errichtungsbeginn oder Fertigstellung der Anlage) und der Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin) bewertet werden.
Reservierung von Einspeisekapazität und Netzanschlusskapazität
Der Anschlusspunkt wird reserviert, wenn der Antragsteller den von MITNETZ STROM in der netztechnischen Stellungnahme benannten Netzverknüpfungspunkt und die darin beschriebene Anschlusslösung einschließlich der ausgewiesenen Bedingungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen (maßgeblich ist der Posteingang bei MITNETZ STROM) bestätigt. Die Rücksendefrist beginnt drei Tage ab Postausgang der netztechnischen Stellungnahme bei MITNETZ STROM. Die Reservierung erfolgt zunächst befristet für 7 Monate ab Posteingang der bestätigten netztechnischen Stellungnahme bei MITNETZ. Die Reservierung endet mit Ablauf der 7 Monate, wenn die im Einzelfall erforderliche flexible Netzanschlussvereinbarung innerhalb dieser Frist nicht abgeschlossen wird.
Fristverlängerungen zur Reservierung von Einspeisekapazität und Netzanschlusskapazität
Eine Verlängerung der Reservierung der Netzkapazitäten für Bezug und Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt ist unter folgenden Bedingungen für 3 Jahre möglich:
- Abschlusses der im Einzelfall erforderlichen flexiblen Netzanschlussvereinbarung
- Annahme Angebot über den Baukostenzuschuss (BKZ), (unterschriebene Angebotsbestätigung/Auftragserteilung und Posteingang bei MITNETZ-STROM)
- Fristgemäßer
Zahlungseingang für den BKZ
Bei Erfüllung dieser Anforderungen erreicht der Kunde die nächste höhere Planungsreife Stufe 2 (Reservierungsstufe) dieser Richtlinie.
Wenn eine höhere Planungsreife innerhalb der Reservierungsfrist nicht erreicht wird, endet die Reservierung und die Einspeise- und Netzanschlusskapazität wird anderen Anschlussvorhaben wieder zur Verfügung gestellt.
Die Reservierung kann ebenfalls entzogen werden, wenn die Kriterien, die zur Reservierung oder deren Verlängerung geführt haben, nicht mehr bestehen.
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