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Grundstücksnutzung

Zwei Arbeiter mit gelben Helmen in der Kanzel eines Krans, an der Spitze eines Strommasts

Wissenswertes über die Nutzung von Grundstücken.

Beim Bau von Hochspannungsleitungen wird eine Fläche, der sogenannte Schutzstreifen, ermittelt. Dieser ist für den sicheren Leitungsbetrieb erforderlich.

Die Schutzstreifenbreite ist abhängig von der Bauweise der Leitung und wird projektspezifisch für jedes in Anspruch genommene Grundstück festgelegt.

Innerhalb des Schutzstreifens gelten für Eigentümer, Pächter und Nutzer einige Auflagen. Sie betreffen die Bebauung und die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung. Verboten sind alle Maßnahmen und Arbeiten, die den Betrieb der Leitung gefährden könnten.

Einzuhaltende Mindestsicherheitsabstände zu Gebäuden, Verkehrswegen und Erholungsflächen sind in der DIN EN 50341 geregelt.

Für die Inanspruchnahme der Grundstücke durch eine Leitung stehen den Eigentümern, Pächtern oder Nutzern einmalige Entschädigungen zu.

Wir schließen dazu Vereinbarungen ab, in denen die Grundstücksnutzung beziehungsweise die Schadenregulierung geregelt werden.

Entschädigungen werden beispielsweise gezahlt für:

  • Leitungsrecht im Grundbuch (Dienstbarkeit)
  • Nutzungsausfälle
  • Flur- und Aufwuchsschäden

Die Höhe der jeweiligen Entschädigung richtet sich nach ortsüblichen Vergleichs- und Richtwerten.

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