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Redispatch 2.0

Hochspannungsmast auf einer grünen Wiese mit Windrädern unter blauem Himmel mit weißen Wolken

Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Redispatch 2.0.

Aktueller Hinweis – Wechsel volatiler und nicht volatiler steuerbarer Ressourcen (SR) in das Planwertmodell

Die BDEW-Anwendungshilfe „Wechsel in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0“ beschreibt die wichtigen Schritte und Fristen für den Wechsel steuerbarer Ressourcen in das Planwertmodell, wobei der Stichtag für den Start des Planwertmodells immer einem Monatsersten entspricht.
Bitte beachten Sie, dass für volatile steuerbare Ressourcen dazu eine Güteprüfung der Probeplanungsdaten anhand von Gütekriterien, die im Kriterienkatalog gemäß Anhang zur Anlage 1 der Festlegung BK6-20-059 der Bundesnetzagentur vorgegeben sind, erfolgen muss. Daher unterscheidet die BDEW-Anwendungshilfe zwischen den drei folgenden Fällen:

 

(1) volatile steuerbare Ressourcen, zu denen noch keine Probeplanungsdaten vorliegen, die anhand des Kriterienkatalogs
überprüft werden können:

Um die Güteprüfung der Probeplanungsdaten sicherzustellen, sieht die BDEW-Anwendungshilfe eine entsprechende Informationskette vor: Der Einsatzverantwortliche (EIV) muss uns bis spätestens 63 Werktage vor Stichtag auf bilateralem Weg die volatilen steuerbaren Ressourcen, die in das Planwertmodell wechseln sollen, melden. Bitte senden Sie uns dazu fristgerecht eine E-Mail an 

RD2.0@mitnetz-strom.de

Dieser Information folgen weitere Schritte gemäß Ziffer 2.1 der BDEW-Anwendungshilfe „Wechsel in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0“.


(2) volatile steuerbare Ressourcen mit schon gemeldeten Probeplanungsdaten von ausreichender Prognosegüte und
nicht volatile steuerbare Ressourcen:

Der Wechsel dieser steuerbaren Ressourcen erfolgt gemäß Ziffer 2.2 der BDEW-Anwendungshilfe „Wechsel in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0“ elektronisch über den Data Provider RAIDA.

 

(3) volatile steuerbare Ressourcen, zu denen noch keine Probeplanungsdaten vorliegen, aber zu denen sich eine
vergleichbare Anlage im Planwertmodell befindet:

In Anlehnung an BK6-20-059, Anlage 1, Seite 14 besteht die Möglichkeit, dass auf die Testphase (d. h. die Probeplanungsdaten) verzichtet wird, wenn „der Anlagenbetreiber oder der von ihm beauftragte Einsatzverantwortliche bereits mindestens eine vergleichbare [steuerbare Ressource] im Planwertmodell hat, die mindestens den Status „grün“ oder „gelb“ hat.“

Zur Ermittlung der Vergleichbarkeit und den Wechsel ins Planwertmodell sieht die BDEW-Anwendungshilfe eine entsprechende Informationskette vor: Der Einsatzverantwortliche (EIV) muss uns bis spätestens 25 Werktage vor Stichtag auf bilateralem Weg die volatile steuerbare Ressource, die in das Planwertmodell wechseln soll, und eine SR-ID der vergleichbaren steuerbaren Ressource, die sich bereits im Planwertmodell befindet, melden. Bitte senden Sie uns dazu fristgerecht eine E-Mail an

RD2.0@mitnetz-strom.de.

Bitte berücksichtigen Sie dabei, die Kriterien für die Vergleichbarkeit der SR:

  • gleicher Energieträger
  • installierte Leistung weicht maximal ±10 % von der bereits im Planwertmodell befindlichen steuerbaren Ressource ab (installierte Leistung = Summe der installierten Leistungen der der steuerbaren Ressource zugeordneten technischen Ressourcen)
  • vergleichbare steuerbare Ressource muss am Netz der MITNETZ STROM angeschlossen sein

Dieser Information folgen weitere Schritte gemäß Ziffer 2.3 der BDEW-Anwendungshilfe „Wechsel in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0“.

Aktueller Hinweis – MITNETZ STROM beginnt den bilanziellen Ausgleich zum 1. Juni 2022

Für den Start der Zielprozesse für Redispatch 2.0 haben wir in den letzten Monaten intensiv operative Tests mit der 50Hertz Transmission GmbH durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Mitteilungen Nr. 8 und 9 zum Redispatch 2.0 der Bundesnetzagentur werden wir ab dem 1. Juni 2022 den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen mit an unserem Netz angeschlossenen Anlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und der Festlegung BK6-20-059 der Bundesnetzagentur eigenständig durchführen und setzen damit die Zielprozesse um. 

Dazu haben wir alle beteiligten Marktteilnehmer (Lieferanten, Einsatzverantwortlich und betroffenen Netzbetreibern) fristgemäß in Textform informiert. Darüber hinaus haben wir dem BDEW den Beginn des bilanziellen Ausgleichs mitgeteilt und sind damit in der Transparenzliste Redispatch 2.0 zum Start des bilanziellen Ausgleichs | BDEW aufgeführt.

Was ist Redispatch 2.0?

In der Vergangenheit wurden durch Redispatch nur Überlastungen während der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet.

Seit dem 1. Oktober 2021 gelten nun die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0), die von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen sind.

Die Gesetzesänderung stellt auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -austausch neue Herausforderungen dar. Es sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement nicht als Instrument genutzt haben. Zur Vermeidung von Netzengpässen werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen und konventionelle Erzeugungsanlagen.

MITNETZ STROM hat die Herausforderungen zum Aufbau völlig neuer Prozesse für die Behandlung von Netzengpässen angenommen. Die wichtige Rolle der Verteilnetzbetreiber im Gesamtsystem und im Rahmen der Energiewende wird damit unterstrichen.

Sie haben noch Fragen?

Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt.

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage immer den EEG-Anlagenschlüssel der Anlage/n an.

E-Mail:                   RD2.0-Info@mitnetz-strom.de