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Redispatch 2.0

Hochspannungsmast auf einer grünen Wiese mit Windrädern unter blauem Himmel mit weißen Wolken

Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Redispatch 2.0.

Aktueller Hinweis zum 01.08.2023 – Ausstieg aus dem bilanziellen Ausgleich im Rahmen Redispatch 2.0

In Abstimmung mit unserem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, der 50Hertz Transmission GmbH, und auf Grundlage der Mitteilung Nr. 9 zum Redispatch 2.0 der Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur wird MITNETZ STROM zum 01.08.2023 den bilanziellen Ausgleich im Rahmen von Redispatch 2.0 nicht mehr vornehmen.

Damit kehrt MITNETZ STROM zu den Regelungen der BDEW-Übergangslösung zum gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0 zum 1. Oktober 2021 zurück. 

Der bilanzielle Ausgleich hat ab dem 01.08.2023 wieder durch den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) zu erfolgen. Die Regelungen der BDEW-Übergangslösung sind auf alle Erzeugungsanlagen anzuwenden, die ab dem 01.08.2023 gemäß § 13a Absatz 1 EnWG angewiesen werden.

 

Was ist Redispatch 2.0?

In der Vergangenheit wurden durch Redispatch nur Überlastungen während der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet.

Seit dem 1. Oktober 2021 gelten nun die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0), die von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen sind.

Die Gesetzesänderung stellt auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -austausch neue Herausforderungen dar. Es sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement nicht als Instrument genutzt haben. Zur Vermeidung von Netzengpässen werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen und konventionelle Erzeugungsanlagen.

MITNETZ STROM hat die Herausforderungen zum Aufbau völlig neuer Prozesse für die Behandlung von Netzengpässen angenommen. Die wichtige Rolle der Verteilnetzbetreiber im Gesamtsystem und im Rahmen der Energiewende wird damit unterstrichen.

Sie haben noch Fragen?

Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt.

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage immer den EEG-Anlagenschlüssel der Anlage/n an.

E-Mail:                   RD2.0-Info@mitnetz-strom.de