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Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen
Eine Vielzahl von Windenergieanlagen (WEA) sind bereits heute mit einer Nachtkennzeichnung zur Flugsicherung ausgestattet. Um die Akzeptanz zum Bau von neuen WEA zu erhöhen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass diese ab dem 01.07.2021 mit einer BNK ausgerüstet werden müssen. Die Umsetzung der BNK ist vergütungsrelevant und gilt sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen. Sollten die Nachweise beim Netzbetreiber nicht fristgerecht vorliegen, muss die Vergütung der WEA ab dem 01.07.2021 bis zur Umsetzung der BNK auf den Marktwert reduziert werden.
Achtung - Friständerung!
Die
Bundesnetzagentur hat mit ihrem Beschluss BK6-20-207 vom 05.11.2020 die Frist
zur Umsetzung der BNK auf den 31.12.2022 geändert. Damit muss grundsätzlich nur
noch bei WEA mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2003 die BNK umgesetzt werden. WEA
mit Inbetriebsetzung bis zum 31.12.2005 können eine Befreiung von der BNK
erhalten mit Vorlage des unterzeichneten Formulars und dem
Inbetriebsetzungsprotokolls der WEA.
Unter bestimmten Voraussetzungen, kann eine WEA von der BNK befreit werden.
Bitte reichen Sie bei uns folgende Nachweise zur Umsetzung oder Befreiung von der BNK ein:
Nachweise zur Umsetzung der BNK
- eine formlose Erklärung vom Anlagenbetreiber zum Einbau der BNK
- das positive Ergebnis der Baumusterprüfung sowie die geänderte BImSchG-Genehmigung
- das Inbetriebnahme-Protokoll der BNK
Nachweise zur Befreiung der Nachtkennzeichnungspflicht
- die BImSchG-Genehmigung der Anlage oder sonstige behördliche Bescheinigung, z. B. für WEA <= 100 m Gesamthöhe
Nachweise zur Befreiung von der BNK
- Ausrüstung mit BNK ist wirtschaftlich unzumutbar (Kosten > 3 % der Restumsatzerlöse bis zum Ende der Förderdauer) => Bestätigung durch die Bundesnetzagentur oder
- keine Nachrüstung erforderlich (z.B. Auslaufen des Zahlungsanspruches innerhalb von 3 Jahren ab Beginn der Nachrüstpflicht => Inbetriebsetzungsprotokoll der WEA) oder
- WEA im Nahbereich eines Flugplatzes => BImSchG-Genehmigung oder eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Genehmigungs- oder Luftverkehrsbehörde, dass die BNK nicht zulässig ist
Bitte reichen Sie zum Nachweis der Befreiung von der BNK das folgende Formular ein. Weitere Informationen zur BNK finden Sie in unserer FAQ-Liste.
DOWNLOAD
Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
---|---|---|---|
Formular zur Befreiung von der Nachtkennzeichnungspflicht | DOCX | 50,0 kB | |
FAQs bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen | DOCX | 26,0 kB |