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Anschlussnutzung

Grundlage für die Stromentnahme aus dem Netz.
                
    
        Anschlussnutzung
    
            
            Voraussetzung für die Anschlussnutzung, die die Grundlage für Ihre Stromentnahme aus oder -einspeisung in unser Verteilernetz bildet, ist ein bestehender Netzanschluss. Die Nutzung eines Netzanschlusses zur Stromentnahme oder -einspeisung nennt man Anschlussnutzung. Im Rahmen der Anschlussnutzung werden die Rechte und Pflichten zur Stromentnahme und ggf. Stromeinspeisung an Ihrer Entnahme-/Einspeisestelle (Zählpunkt) geregelt. Dies betrifft u. a. den Betrieb Ihrer elektrischen Anlagen am Netzanschluss, die Messung und Zutrittsrechte.
                
    
        Zustandekommen des Anschlussnutzungsverhältnisses
    
            
            Für Kunden, die an das Niederspannungsnetz 
angeschlossen sind und Ihren Netzanschluss ausschließlich zur 
Stromentnahme für den eigenen Verbrauch nutzen, kommt das 
Anschlussnutzungsverhältnis gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) durch die erstmalige Stromentnahme aus unserem Netz zu Stande.
Kunden
 die, nicht am Niederspannungsnetz angeschlossen sind, aber eine 
Erzeugungsanlage, betreiben, müssen die Nutzung Ihres Netzanschlusses 
zur Entnahme und/oder Einspeisung elektrischer Energie bei uns anmelden.
                
    
        Ersatzversorgung und Aushilfsenergie
    
            
            Falls die Stromlieferung an Ihre Lieferstelle von uns keinem Stromlieferanten zugeordnet werden kann, werden Sie im Rahmen der Ersatzversorgung bzw. mit Aushilfsenergie beliefert.
                
    
        Kundenanlagen und Mieterstrom
    
            
            Auf dieser Seite erhalten unsere Kunden, Installateure und Marktpartner alle Informationen zum Thema Kundenanlagen im Sinne des § 3 Nr. 24a/b EnWG, die mit einem Übergabezähler vom Netz der allgemeinen Versorgung abgegrenzt werden. Oft auch Anschluss mit Untermessungen oder Mieterstrommodell genannt.




