Was genau ist ein Balkonkraftwerk/Balkonanlage, was unterscheidet diese von
anderen PV-Anlagen?
Eine steckerfertige PV-Erzeugungsanlage,
auch „Steckersolargerät“, „Balkonanlage“, „Balkonkraftwerk“ etc. ist nach
Definition des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) ein Gerät, das
aus einer oder mehreren Solaranlage/-n (PV-Module), einem Wechselrichter, einer
Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines
Letztverbrauchers besteht. Die Leistung darf derzeit maximal 600 Watt
(Voltampere) betragen, wobei damit konkret die Wechselrichterleistung gemeint
ist. Die Leistung der Solaranlage bzw. PV-Module ist oft höher ausgelegt, um
auch bei geringerer Sonneneinstrahlung die Maximalleistung des Wechselrichters
nutzen zu können.
Müssen Balkonanlagen wirklich beim Netzbetreiber angemeldet
werden und warum?
Ja, eine steckerfertige PV-Erzeugungsanlage muss derzeit wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden Hintergrund sind die geltenden gesetz-geberischen Vorgaben (EEG). Zudem muss die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Einer Genehmigung durch den Netzbetreiber bedarf es hingegen nicht.
Die Anmeldung einer Balkonanlage erfolgt bequem auf unserer Internetseite unter: https://www.mitnetz-strom.de/stromanschluss/rund-um-Erzeugungsanlagen/anschluss/anmeldung-einer-steckerfertigen-erzeugungsanlage-bis-600-w
Stimmt es, dass zukünftig die Anmeldepflicht für Balkonanlagen entfällt?
Im Rahmen des
Solarpakets I des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurden
verschiedene Vereinfachungen zur Förderung
von Balkonkraftwerken vorgeschlagen, u. a. auch der Entfall der Anmeldepflicht beim
Netzbetreiber und die Erhöhung der Leistungsgrenze auf 800 Watt. Die
Vereinfachungen sollen zukünftig für alle Betreiber gelten, die keine Vergütung
der Einspeisung haben möchten.
Wie genau erfolgt die Anmeldung der PV-Anlage bei MITNETZ STROM
und was gilt es zu beachten?
Steckerfertige PV-Erzeugungsanlagen
Die Anmeldung
erfolgt unkompliziert und komfortabel über unser Onlineformular. Weitere Informationen auf unserer Internetseite:
https://www.mitnetz-strom.de/stromanschluss/rund-ums-haus/selbsterzeugte-energie-f%C3%BCr-ihr-zuhause/anmeldung-einer-steckerfertigen-erzeugungsanlage-bis-600-w
Wir empfehlen für den sicheren und
normgerechten Anschluss und Betrieb von steckerfertigen PV-Anlagen, einen
Elektrofachbetrieb hinzu zu ziehen. Weitere technische Punkte zur Beachtung siehe
nächste Punkte.
PV-Anlagen
> 600 Watt
Für die Anmeldung einer Photovoltaik-Anlage mit einer Einspeiseleistung größer 600 Watt wenden Sie sich bitte an einen eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb oder ein Planungsbüro, welcher/-s dann die weiteren Schritte und die Kommunikation mit uns für Sie übernimmt. Der Aufbau einer PV-Anlage sollte frühzeitig und möglichst vor dem Kauf über einen eingetragenen Elektrofachbetrieb bei MITNETZ STROM angemeldet werden.
Ausführliche Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung haben wir auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt:
https://www.mitnetz-strom.de/stromanschluss_/rund-ums-haus/selbsterzeugte-energie-f%c3%bcr-ihr-zuhause/anschluss-einer-anlage
Eine Auswahl der
möglichen Elektroinstallationsfirmen in unserem Netzgebiet findet man auf
unserer Internetseite mit der Installateur- und
Elektrofachkraft-Suche.
Eine kostenfreie Vorabprüfung
der Anschlussmöglichkeiten für den Netzanschluss kann der Kunde vorab bei uns
ebenfalls online vornehmen. Dazu stehen die Onlinedienste NiederspannungsNetzanfragen (NiNa) und Schnelle Netzanschlussprüfung (SNAP) für Einspeiseanlagen zwischen 135 kW und 10 MW)
zur Verfügung.
Was genau passiert nach der Anmeldung, gibt es eine Benachrichtigung und wann?
Sie erhalten
unmittelbar nach der Anmeldung eine Bestätigung des Eingangs. Bei Verwendung unseres Onlineservices NiNa durch Ihren Elektroinstallateur wird bereits im Anmeldevorgang eine Netzprüfung für Ihren gewünschten Anschlusspunkt durchlaufen. Es wird dann sofort ein verbindliches Ergebnis mitgeteilt. Bei der Netzprüfung bewerten wir, ob
die Netzkapazität für Ihre Anlage ausreichend ist oder möglicherweise ein
Netzausbau erforderlich ist. Bei positivem Ergebnis können Sie Ihre Anlage
anschließen. Mit Fertigstellung der Anlage durch Ihren Installateur beauftragen
wir eine Firma zum Einbau bzw. Wechsel des Zählers, sofern dies notwendig ist. Dafür
setzt sich in der Regel binnen 5 - 10 Tagen nach der Fertigstellungsanzeige
Ihres Installateurs bei uns die beauftragte Zählerfirma mit Ihnen in Verbindung
und vereinbart einen Termin zum Tausch des Zählers.
Muss auch bei Balkonanlagen ohne Einspeisung ins öffentliche
Netz der Zähler getauscht werden. Wenn ja, was kostet das? Wie ist es bei
Anlagen mit mehr Leistung, z. B. Dach-PV?
Wenn kein digitaler Zähler vorhanden ist, wird dieser unentgeltlich gewechselt und durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt. Kosten entstehen Ihnen nur, wenn der letzte durch Sieveranlasste Zählerwechsel weniger als zwölf Monate zurückliegt. All diese Schritte werden automatisch angestoßen. Sie müssen dafür nichts tun.
Der Messstellenbetreiber wird dann den bisherigen Bezugszähler durch einen sogenannten Zweirichtungszähler austauschen, sofern der vorhandene Zähler nicht den Anforderungen entspricht und die Einspeisung nicht durch eine technische Einrichtung ausgeschlossen ist.
Bei Neubauten werden in der Regel bereits digitale Stromzähler (moderne Messeinrichtungen) eingebaut. Diese sind in der Lage, sowohl den Energiebezug aus dem Netz als auch die Einspeisung in das Netz zu messen. Dies ist in der Regel ausreichend.
Bei Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 kWp soll nach § 29 Messstellenbetriebsgesetz ein intelligentes Messsystem eingebaut werden. Generell sieht der Gesetzgeber vor, dass künftig in allen Kundenanlagen digitale Zähler eingebaut sind (Smart-Meter-Rollout).
Warum ist das notwendig und kann nicht einfach der bisherige
Drehstromzähler verwendet werden?
Die Strommengen im Netz müssen stets exakt gemessen und bilanziert werden, um die Versorgungssicherheit und korrekte netzwirtschaftliche Daten zu gewährleisten. Besteht der bisherige Bezugszähler aus einem einfachen sog. Ferraris-Zähler/Einrichtungszähler, bestünde ohne Austausch die Gefahr, dass der Zähler durch die Stromeinspeisung „rückwärts“ läuft und die Messwerte verfälscht. Dadurch entstünde der Eindruck, dass weniger Strom vom Lieferanten aus dem Netz geliefert bzw. am Zählpunkt verbraucht worden sei, als dies tatsächlich der Fall ist.
Was können Sie tun, damit Ihre Einspeiseanlage möglichst schnell ans Netz kann bzw. bei uns registriert wird?
Mit dem Besuch dieser Seite unternehmen Sie bereits den ersten wichtigen Schritt. Hier haben wir eine große Bandbreite an Informationen, Tipps und häufig gestellten Fragen zusammengestellt.
Die Nachfrage ist
hoch und daher kann es im Einzelfall etwas länger dauern. Wichtig für uns ist
die korrekte Anmeldung, der Termin des Zählereinbaus und die tatsächliche
Inbetriebnahme der Anlage. Dies teilt uns der von Ihnen beauftragte
Installateur mit.
Welche Schritte sind erforderlich, damit Sie eine Einspeisevergütung erhalten?
Sobald die Anlage in Betrieb ist, bereiten wir die Abrechnung vor. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns hierfür alle notwendigen Unterlagen, vollständig ausgefüllt, zugesandt haben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wir melden uns
umgehend bei Ihnen bzw. Ihrem Elektroinstallateur, sobald wir fertig sind oder
noch Unterlagen oder Informationen benötigen.
Aktuell kommt es bei
der Einstellung der Abrechnung auf Grund des hohen Volumens noch zu
Verzögerungen. Wichtig: Wir zahlen die Ihnen zustehende Vergütung auch
rückwirkend ab dem Datum der Inbetriebnahme aus.
Stimmt
es, dass der Kunde sich auch selbst den Zähler besorgen darf, wenn die vier
Wochen Frist für Zählerwechsel überschritten sind? Würden Sie das empfehlen?
Exakter hat der Messstellenbetreiber nach Ablauf der vier Wochen noch weitere zwei Wochen Zeit. Zu beachten ist dabei, dass die Frist ab Fertigmeldung der Anlage durch den Betreiber bzw. Elektroinstallateur beginnt und nicht etwa ab Erstkontakt mit uns.
Grundsätzlich sehen wir keine Notwendigkeit einer eigenständigen Beauftragung von Drittunternehmen für den Zählerwechsel und halten diese auch für Kunden nicht für vorteilhaft. Für Anschlussnehmer entstehen bei eigener Beauftragung zusätzliche Aufwände. Zum einen durch die verpflichtende Kommunikation aller erforderlichen Informationen zum Zählerwechsel (Zählerstände, Gerätenummern, etc.) an den Netzbetreiber mit dem Zweck der Sicherstellung netzwirtschaftlicher Folgeprozesse. Weiterhin entstehen zusätzliche Kosten durch die separate Beauftragung eines Dritten und für die Beschaffung der mess- und eichrechtskonformen Gerätetechnik.
Dürfen Privatpersonen/Laien Balkonkraftwerke selbst anbringen und
anschließen? Was gilt es zu beachten?
Ja, das ist möglich,
sofern die Einhaltung der technischen Normen und Sicherheit sichergestellt ist,
siehe auch nächste Punkte.
Müssen Steckdosen gewechselt werden? Kann man die Balkonanlage
einfach an die vorhandene Steckdose stecken? Gibt es sonstige technische
Voraussetzungen zu beachten?
Gemäß geltenden technischen Regelungen
(DIN-VDE) sollte die Anlage über eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen
werden. Aktuelle Informationen zu den technischen Anforderungen, auf welche
Weise eine Balkonanlage über eine Steckdose mit dem Haus- oder
Wohnungsstromkreis (und dadurch mittelbar mit dem Netz) verbunden werden kann,
stellt der VDE zur Verfügung. Je nach Wohnverhältnis gilt es, die Installation und Nutzung mit dem Eigentümer/Vermieter abzustimmen.
Können Balkonkraftwerke zur Gefahrenquelle (Brand, sonstige
Gefahren) werden? Was ist zu beachten, um Risiken auszuschließen?
Eine normgerechte
Installation gemäß anerkannten technischen Regelungen beugt Gefahren vor. Hier
muss insbesondere die DIN VDE V 0100-551-1 eingehalten werden. Darin sind u. a.
Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und
Schutzeinrichtungen enthalten. Ferner sind die VDE-AR-N-4105 sowie die Technischen Anschlussbedingungen
des Netzbetreibers einzuhalten. Laien empfehlen wir daher dringend, eine
Elektrofachkraft zu konsultieren.
Auch sollte darauf
geachtet werden, dass die Anlage den üblichen formellen und technischen
Standards entspricht, zum Beispiel über eine CE-Kennzeichnung und einen
zugelassenen Wechselrichter verfügt. Weitere Tipps und Hinweise stellt die
Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Auch bei der Montage der Anlage an Balkonbrüstung oder Fassade gilt es, besondere Vorsicht walten zu lassen und im Zweifelsfall einen Fachbetrieb zu beauftragen. Je nach Wohnverhältnis gilt es, die Installation und Nutzung mit dem Eigentümer/Vermieter abzustimmen.
Kann der von Balkonkraftwerken erzeugte Strom auch ins öffentliche
Netz eingespeist werden?
Üblicherweise dienen Balkonanlagen zur Deckung des Eigenbedarfs. Angesichts der geringen Leistung und der erforderlichen formalen Schritte ist eine Einspeisung ins öffentliche Netz in der Regel nicht wirtschaftlich sinnhaft. Davon unbenommen ist die Einspeisung in das öffentliche Netz sowie eine Einspeisevergütung aber theoretisch möglich. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Gibt es Fälle, bei denen die Einspeisung von
Strom aus PV-Anlagen für die Netzversorgung ein Problem darstellt und wenn ja,
warum?
Im Regelfall erfolgt nach der Anmeldung der Anlage immer eine Prüfung durch den Netzbetreiber und Kunden erhalten danach eine netztechnische Stellungnahme darüber, was bei Anschluss zu beachten ist. Im Regelfall ist der Anschluss von typischen PV-Anlagen in für den Hausgebrauch üblicher Größenordnung unproblematisch. Im Einzelfall können z. B. in Abhängigkeit von der Größe oder Art der Anlage oder auf Grund der örtlichen Netzsituation zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein oder auch ein Netzausbau etwas Zeit benötigen.
Für einen sicheren Anschluss und Betrieb der Anlage ist immer ein Elektrofachbetrieb zu Rate zu ziehen. Weitere Informationen zum generellen Einfluss Erneuerbarer Energien auf die Netzsicherheit und erforderlicher Maßnahmen insgesamt siehe unten, letzter Abschnitt.