Von der Planung bis zum Betrieb
Eine neue
Hochspannungsleitung entsteht in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten.
Zunächst werden mögliche Trassenkorridore untersucht und miteinander
verglichen. Danach wird die konkrete Leitung geplant und im
Planfeststellungsverfahren genehmigt. Erst wenn alle erforderlichen
Genehmigungen vorliegen und die notwendigen Grundstücksrechte gesichert sind,
können Bau und anschließend die Inbetriebnahme erfolgen.
Aktueller Projektstand: Planung und Vorbereitung der Raumverträglichkeitsprüfung
Für die 110-kV-Leitung Droßdorf–Falkenstein befindet sich das Projekt derzeit in der Planungsphase. Entsprechend stehen aktuell die Untersuchung möglicher Trassenkorridore, die Vorbereitung der Raumverträglichkeitsprüfung und die weitere fachliche Konkretisierung im Mittelpunkt.
Was ist wann für Sie relevant?
Mit dem Projektfortschritt werden auch die Aussagen konkreter. In der frühen Planung geht es zunächst um mögliche Trassenkorridore und ihre Auswirkungen auf den Raum. Später stehen der genaue Leitungsverlauf, mögliche Grundstücksbetroffenheiten und die technische Ausführung im Mittelpunkt. Vor dem Bau werden Flächenbedarf, Zufahrten und Grundstücksrechte konkret abgestimmt.

Planung: Vom Planungsraum zur konkreten Trasse
Am Anfang steht die Frage, in welchem Raum eine neue Leitung grundsätzlich verlaufen kann. Ausgehend von den Umspannwerken Droßdorf und Falkenstein werden mögliche Trassenkorridore entwickelt und nach einheitlichen Kriterien untersucht
Raumverträglichkeitsprüfung: Welcher Korridor ist geeignet?
In der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP, früher: Raumordnungsverfahren/ROV) werden verschiedene mögliche Trassenkorridore miteinander verglichen. Geprüft wird unter anderem, wie sie sich mit Wohnbebauung, Natur und Landschaft, Wald, Landwirtschaft, Gewässern, Infrastruktur und kommunalen Planungen vereinbaren lassen. Ziel ist es, einen Korridor zu bestimmen, der als Grundlage für die weitere Planung dienen kann.Wichtig: In dieser Phase wird noch nicht der genaue Verlauf der Leitung festgelegt. Die konkrete Trasse wird erst anschließend innerhalb des weiterzuverfolgenden Korridors entwickelt.
Welche Belange fließen in die Planung ein?
Bei der Entwicklung und Bewertung möglicher Korridore werden unterschiedliche öffentliche und private Belange berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere Wohnbebauung, Natur- und Artenschutz, Wald und Landwirtschaft, Gewässer und Schutzgebiete, bestehende Infrastruktur sowie technische Anforderungen. Ziel ist es, Konflikte möglichst früh zu erkennen, Eingriffe zu vermeiden oder zu verringern und eine technisch umsetzbare sowie grundsätzlich genehmigungsfähige Lösung zu entwickeln. Ergänzend orientieren wir uns bei der Planung an unseren unseren Standards. Sie beschreiben die Grundsätze, die bei der Entwicklung und Bewertung möglicher Leitungsverläufe berücksichtigt werden.
Welche Untersuchungen sind erforderlich?
Je weiter die Planung voranschreitet, desto detaillierter werden auch die Untersuchungen. Zunächst werden vorhandene Daten unter anderem zu Siedlungen, Natur- und Artenschutz, Wald, Boden, Wasser, Landwirtschaft, Landschaftsbild und Infrastruktur ausgewertet. Hinzu kommen technische Untersuchungen und Ortsbegehungen. Später folgen konkrete Voruntersuchungen im Gelände.Die Ergebnisse fließen schrittweise in die weitere Planung ein. So wird aus einem zunächst breiten Untersuchungsraum nach und nach eine konkrete, genehmigungsfähige Trassenplanung.
Wann werden Grundstückseigentümer einbezogen?
Sobald die Planung so konkret ist, dass sich mögliche Grundstücksbetroffenheiten ableiten lassen oder Voruntersuchungen auf einzelnen Flächen erforderlich werden, erfolgt eine direkte Abstimmung mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern. Mit zunehmender Konkretisierung werden auch Aussagen zu Flächenbedarf und möglichen Nutzungen genauer.
Wie können Sie sich in dieser Phase einbringen?
Hinweise aus den bisherigen Informationsforen und Projektwerkstätten sind in die weitere Prüfung eingeflossen. Über neue Planungsstände und weitere Beteiligungsmöglichkeiten wird im Projektverlauf informiert.

Genehmigung: Die konkrete Planung wird geprüft
Nach der räumlichen Planung folgt das Planfeststellungsverfahren (PFV). In diesem zentralen Genehmigungsverfahren werden unter anderem der genaue Leitungsverlauf, die technische Ausführung und die Auswirkungen auf Menschen, Natur und Umwelt geprüft.Die Planungsunterlagen werden öffentlich zugänglich gemacht. Bürgerinnen und Bürger können sie einsehen und innerhalb der bekannt gegebenen Fristen Einwendungen einreichen. Auch Kommunen, Fachbehörden und weitere Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.

Bau: Schritt für Schritt zur neuen Leitung
Gebaut werden kann erst, wenn das Vorhaben genehmigt, die erforderlichen Grundstücksrechte gesichert und die Bauausführungsplanung abgeschlossen ist.Der genaue Bauablauf hängt davon ab, wie die Leitung auf den einzelnen Abschnitten technisch umgesetzt wird. Eine Entscheidung über Freileitung oder Erdkabel steht für Droßdorf–Falkenstein derzeit noch nicht fest.Typischerweise beginnt der Bau mit der Einrichtung von Zufahrten und Arbeitsflächen. Bei einer Freileitung folgen Fundamentbau, Mastmontage und das Einziehen der Leiterseile. Bei einem Erdkabel werden Kabelgräben oder geeignete geschlossene Bauverfahren hergestellt und die Kabel verlegt und miteinander verbunden. Abschließend werden beanspruchte Flächen, Wege und Drainagen wiederhergestellt und die Leitung technisch geprüft.Information während des Baus: Betroffene Anwohner, Kommunen sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden vor relevanten Bauarbeiten über Bauzeiträume, Bauabschnitte und mögliche Einschränkungen informiert.

Betrieb: Die Leitung sicher betreiben
Nach Abschluss der Bauarbeiten und der technischen Prüfung wird die Leitung in Betrieb genommen. Sie wird anschließend regelmäßig und anlassbezogen kontrolliert und gewartet.Bei Freileitungen werden beispielsweise Masten, Fundamente, Isolatoren und Leiterseile überprüft. Bei Erdkabeln gehören technische Messungen und die Kontrolle der jeweiligen Anlagen und Verbindungen zum Betrieb. Festgestellte Mängel werden instandgesetzt, damit die Leitung langfristig sicher und zuverlässig betrieben werden kann.