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Fragen rund um den Anmelde-, Anschluss- und Abrechnungsprozess von Photovoltaik-Anlagen für Kleineinspeiser
Das Interesse an der aktiven Mitwirkung bei der Energiewende ist unter Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen so groß wie nie zuvor. Als Netzbetreiber merken wir das an der sehr stark gestiegenen Zahl von Anträgen und Anmeldungen insbesondere für Photovoltaik (PV). Dazu kommt ein Anfrage-Boom auch bei Batteriespeichern, Ladestationen für E-Mobilität und Wärmepumpen.

Der Trend setzt sich auch in diesem Jahr fort. Täglich erreichen uns mehrere hundert Kundenanfragen zu diesem Thema. MITNETZ STROM hat in den letzten Monaten zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um die Reaktions- und Bearbeitungszeiten für Netzanschlussvorgänge insbesondere für Einspeiser bis 30 kW zu beschleunigen. In der Regel erhalten unsere Kunden zeitnah die notwendigen Informationen zu den Netzanschlussmöglichkeiten und dem erforderlichen Zählerwechsel. Im Einzelfall kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.
Bitte lesen Sie sich vor einer Antragstellung oder Anmeldung Ihrer Anlage die Informationen auf dieser Seite gut durch. Viele häufig gestellte Fragen und Unklarheiten beantworten sich dadurch bereits. Unsere Tipps helfen dabei, Fehler zu vermeiden und Ihre Anlage schneller zu registrieren und ans Netz zu bringen.
Fragen zum Anschluss von PV-Anlagen
Was gilt für Steckersolargeräte ("Balkonkraftwerke")?
Für Steckersolaranlagen (auch„Balkonkraftwerke“) hat der Gesetzgeber vereinfachte Anmeldebedingungen geschaffen, u. a. ist die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr notwendig. Alle Informationen zu diesem Thema stellen wir hier zur Verfügung.
Wie genau erfolgt die Anmeldung einer PV-Anlage, die nicht unter die vereinfachten Anmeldebedingungen von Steckersolargeräten fällt?
Für die Anmeldung Ihrer Photovoltaik-Anlage wenden Sie sich bitte an einen eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb oder ein Planungsbüro, welcher/-s dann die weiteren Schritte und die Kommunikation mit uns für Sie übernimmt.
Der Aufbau einer PV-Anlage sollte frühzeitig und möglichst vor dem Kauf über einen eingetragenen Elektrofachbetrieb bei MITNETZ STROM angemeldet werden.
Ausführliche Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung haben wir hier auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt.
Eine Auswahl der möglichen Elektroinstallationsfirmen in unserem Netzgebiet findet man auf unserer Internetseite Installateur- und Elektrofachkraft-Suche.
Eine kostenfreie Vorabprüfung der Anschlussmöglichkeiten für den Netzanschluss können Sie bei uns ebenfalls online vornehmen. Dazu stehen die Onlinedienste Niederspannungs-Netzanfragen (NiNa) und Schnelle Netzanschlussprüfung (SNAP) (für Einspeiseanlagen zwischen 135 kW und 10 MW) zur Verfügung.
Was genau passiert nach der Anmeldung, gibt es eine Benachrichtigung?
Sie erhalten unmittelbar nach der Anmeldung eine Bestätigung des Eingangs. Gleichzeitig durchläuft ihre Anmeldung verschiedene Prozessschritte in unserem Haus.
Zu den einzelnen Schritten und deren aktuelle Bearbeitungszeiten informieren detailliert unten unter dem Punkt "Fragen zur Bearbeitungszeit".
Was gilt bezüglich Messeinrichtungen bei kleinen PV-Erzeugungsanlagen?
Bei Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 kWp wird nach § 29 Messstellenbetriebsgesetz ein intelligentes Messsystem eingebaut. Generell sieht der Gesetzgeber vor, dass künftig in allen Kundenanlagen digitale Zähler eingebaut sind (sogenanntes Smart-Meter-Rollout).
Welche Schritte sind erforderlich, damit Sie eine Einspeisevergütung erhalten?
Sobald die Anlage in Betrieb ist, bereiten wir die Abrechnung vor. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns hierfür alle notwendigen Unterlagen, vollständig ausgefüllt, zugesandt haben.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen bzw. Ihrem Elektroinstallateur, sobald wir fertig sind oder noch Unterlagen oder Informationen benötigen.
Aktuell kommt es bei der Einstellung der Abrechnung auf Grund des hohen Volumens noch zu Verzögerungen. Wichtig: Wir zahlen die Ihnen zustehende Vergütung auch rückwirkend ab dem Datum der Inbetriebnahme aus.
Fragen zur Bearbeitungszeit
Wie lang sind momentan die Bearbeitungszeiten?
Der Gesamtprozess von Anmeldung bis Abrechnung dauert bei neuen Anträgen insgesamt zwischen 10 und 12 Wochen. Voraussetzung ist stets, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vom Kunden/Elektroinstallateur von vornherein vollständig und korrekt eingereicht werden. Bei älteren Anträgen dauert die Bearbeitung unter Umständen länger.
In den letzten Monaten hat MITNETZ STROM viele Verbesserungen vorgenommen, um die Bearbeitungszeiten für die Kunden deutlich zu reduzieren. Auf Grund der sehr hohen Nachfrage ist in einzelnen Prozessschritten jedoch temporär mit Verzögerungen zu rechnen. Wir unterscheiden diese vier Prozessschritte:
1. Antragsbearbeitung und Netzprüfung
Nach der Anmeldung einer Anlage (vor Baubeginn) nehmen wir eine individuelle Netzprüfung vor, unter anderem um die Leistungsfähigkeit des Anschlusses zu prüfen. Danach erhalten Sie von uns das Ergebnis der Netzbewertung (netztechnische Stellungnahme), nach der Sie in der Regel mit dem Bau bzw. dem Anschluss der Anlage fortfahren können. Bei mittlerweile zum überwiegenden Teil vorkommenden PV-Dachanlagen erfolgt die Netzanschlussprüfung sofort wenn der beauftragte Elektroinstallateur die Anmeldung über unser Portal "NINA" vornimmt. Die Ausfertigung und der Versand der netztechnischen Stellungnahme erfolgt in der Regel sofort. Voraussetzung ist, dass die Anträge der Kunden vollständig und korrekt sind. In wenigen Fällen kann es (bei Netzengpässen) zu Verzögerungen kommen.
2. Netzbetreiberprüfung
Die BNetzA verlangt von uns eine Prüfung der von Ihnen im Marktstammdatenregister gemeldeten Daten. Diese Prüfung ist nachgelagert zum Anschlussprozess und beeinflusst ihn insofern nicht. Die Netzbetreiberprüfung erfolgt mittlerweile vollautomatisch. Sofern die Daten der Anmeldung vom Kunden/Installateur mit den vom Kunden im Marktstammdatenregister angelegten Daten übereinstimmen und korrekt sind, gibt es keine Verzögerungen. Wenn dies gegeben ist, erfolgt die Prüfung in Echtzeit und führt zu keinen Verzögerungen.
3. Zählerwechsel
Mit Fertigstellung der Anlage und Fertigmeldung an uns durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen beauftragen wir eine Firma zum Einbau bzw. Wechsel des Zählers, sofern dies notwendig ist (siehe oben). Die Voraussetzung ist die vollständige und korrekte Fertigmeldung Ihres Installateurs. Die gesetzliche Frist (4 Wochen ab Fertigmeldung) halten wir ein.
Die Firma meldet sich dann zur Terminvereinbarung bei Ihnen. Nach dem Zählerwechsel kann die Anlage in Betrieb gehen. Für die Inbetriebnahme benötigen wir ebenfalls die Anzeige Ihres Elektroinstallateurs.
4. Zahlung Einspeisevergütung
Die Abrechnung erfolgt nach der Inbetriebnahme-Meldung durch den Elektroinstallateur. Voraussetzung für eine zeitnahe Abrechnung ist, dass alle Unterlagen der Betreiber vollständig und ordnungsgemäß vorliegen. Dies ist aber in mehr als der Hälfte der Fälle nicht gegeben und führt dann zu individuellen Verzögerungen. Besonders häufig fehlt die Erklärung zur Vergütungszahlung bzw. wird nicht richtig ausgefüllt. Ein weiterer Verzögerungsgrund ist aktuell ein Systemwechsel sowie ein gewisser Rückstau bei der Systempflege von Inbetriebnahme-Registrierungen auf Grund des großen Ansturms. Dies führt in diesem letzten Prozessschritt momentan zu Verzögerungen. Selbstverständlich wird die Vergütung aber rückwirkend ab Datum der Inbetriebnahme ausgezahlt, Ihnen entsteht kein finanzieller Nachteil.
Wann erhalten Sie Ihre Einspeisevergütung?
Die Vergütung für Ihren eingespeisten Strom erfolgt normalerweise innerhalb von 10 bis 12 Wochen nach Anmeldung Ihrer Anlage. Vollständig eingereichte Unterlagen sind dafür die Voraussetzung. Ältere Anträge erfordern möglicherweise eine längere Bearbeitungszeit. Ein Systemwechsel und der Rückstau in der Bearbeitung der vielen Anmeldungen können zu Verzögerungen in der Auszahlung führen. Die Vergütung wird selbstverständlich rückwirkend ab dem Datum der Inbetriebnahme ausgezahlt.
Stimmt es, dass der Kunde sich auch selbst den Zähler besorgen darf, wenn die vier Wochen Frist für den Zählerwechsel überschritten sind? Ist dies zu empfehlen?
Exakter hat der Messstellenbetreiber nach Ablauf der vier Wochen noch weitere zwei Wochen Zeit. Zu beachten ist dabei, dass die Frist ab vollständiger Fertigmeldung der Anlage durch den Betreiber bzw. Elektroinstallateur beginnt und nicht etwa ab Erstkontakt mit uns.
Grundsätzlich sehen wir keine Notwendigkeit einer eigenständigen Beauftragung von Drittunternehmen für den Zählerwechsel und halten diese auch für Kunden nicht für vorteilhaft. Für Anschlussnehmer entstehen bei eigener Beauftragung zusätzliche Aufwände. Zum einen durch die verpflichtende Kommunikation aller erforderlichen Informationen zum Zählerwechsel (Zählerstände, Gerätenummern, etc.) an den Netzbetreiber mit dem Zweck der Sicherstellung netzwirtschaftlicher Folgeprozesse. Es entstehen zusätzliche Kosten durch die separate Beauftragung eines Dritten und für die Beschaffung der mess- und eichrechtskonformen Gerätetechnik.
Ist das hohe Anfragevolumen nur bei MITNETZ STROM so oder betrifft das auch andere Netzbetreiber?
Bundesweit erleben die meisten Verteilnetzbetreiber und beteiligte Marktakteure den enormen Anstieg an Anträgen und Anmeldungen - mit regionalen Unterschieden. Bei MITNETZ STROM besteht zusätzlich die Besonderheit, dass das Unternehmen seit Jahren einer der Netzbetreiber mit dem bundesweit höchsten Aufkommen an Einspeisung aus Erneuerbaren Energien ist.
Erwarten Sie eine Fortführung des Trends in den nächsten Monaten/Jahren?
Wir gehen von einem unveränderten hohen Interesse an der Beteiligung der Energiewende durch Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen und damit von einem weiter steigenden Antrags- und Bearbeitungsvolumen bei uns aus.
Gibt es besondere E-Mail-Adressen/Rufnummern für Beschwerden von Kunden?
Kunden mit Beschwerden wenden sich bitte ausschließlich mit dem Betreff "Beschwerde" an unsere regulären Kontaktkanäle. Die Vorgänge werden dann intern priorisiert an die richtigen Ansprechpartner kanalisiert.
Fragen zu EE-Entwicklung, Energiewende und Energiepolitik
Gibt es Fälle, bei denen die Einspeisung von Strom aus PV-Anlagen für die Netzversorgung ein Problem darstellt und wenn ja, warum?
Im Regelfall erfolgt nach der Anmeldung der Anlage immer eine Prüfung durch den Netzbetreiber. Kunden erhalten danach eine netztechnische Stellungnahme darüber, was bei Anschluss zu beachten ist. Im Regelfall ist der Anschluss von typischen PV-Anlagen in für den Hausgebrauch üblicher Größenordnung unproblematisch. Im Einzelfall können z.B. in Abhängigkeit von der Größe oder Art der Anlage oder auf Grund der örtlichen Netzsituation zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein oder auch ein Netzausbau etwas Zeit benötigen. Für einen sicheren Anschluss und Betrieb der Anlage ist immer ein Elektrofachbetrieb zu Rate zu ziehen.
Wie haben sich erneuerbare Energien bei MITNETZ STROM entwickelt? (Anzahl Anlagen und installierte Leistung nach Energieträger)
Erneuerbare Energien (EE) sind im Netzgebiet der MITNETZ STROM unverändert im Aufwind. Im Jahr 2024 stieg die Anzahl der EE-Anlagen um 30 Prozent auf knapp 143.000. Die installierte Leistung aus erneuerbaren Energien erreichte einen neuen Rekordwert von 12.242 Megawatt, ein Anstieg von mehr als 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In den letzten zehn Jahren hat sich die installierte Leistung damit fast verdoppelt und die Anzahl der Erzeugungsanlagen in fünf Jahren nahezu verdreifacht.
Aktuell sind über 95 Prozent erneuerbarer Energieanlagen an das Verteilnetz angeschlossen. Während früher der Strom von Kraftwerken zum Verbraucher floss, speisen inzwischen viele tausende dezentraler Photovoltaik- und Windkraftanlagen Energie in das Verteilnetz ein.
Wie ist die Entwicklung speziell bei PV-Anlagen?
Die Zahl der Photovoltaik-Anlagen stieg besonders rasant, vor allem durch Steckersolaranlagen bis 800 Watt, deren Anzahl sich um 104 Prozent auf fast 30.000 erhöhte.
Bei größeren Solaranlagen – zum Beispiel auf Dächern und Freiflächen – kletterte der Wert um 19 Prozent auf knapp 110.000 Einspeiseanlagen.
Wie ist die Entwicklung anderer Anlagen, die zur Energie- und Mobilitätswende beitragen sollen wie Batteriespeicher, Ladesäulen für E-Autos, Wärmepumpen, etc.?
Welche Aufgaben und Herausforderungen haben Netzbetreiber wie die MITNETZ STROM mit der verstärkten Nutzung von Photovoltaik und anderen EE?
Als Verteilnetzbetreiber sind wir für ein leistungsfähiges Stromnetz zuständig, das den aktuellen Herausforderungen gerecht wird. Der rapide Anstieg der Erneuerbaren Energien erfordert, dass wir das Stromnetz massiv verstärken und ausbauen. MITNETZ STROM räumt dieser Aufgabe höchste Priorität ein und investiert massiv in die Infrastruktur. Allein im Jahr 2024 gibt der enviaM-Netzbetreiber eine Rekordsumme von 426 Millionen Euro für die Erweiterung, Erneuerung und Instandhaltung sowie Smartifizierung des Stromnetzes in seinem Netzgebiet aus, eine nochmals erhebliche Steigerung gegenüber den bereits ambitionierten Vorjahren (2023: 342 Millionen Euro, 2022: 287 Millionen Euro).
Wir sind als Verteilnetzbetreiber für die Netzsicherheit und die Versorgungssicherheit in unserem Netzgebiet verantwortlich und müssen den massiv erhöhten Anforderungen durch die Energiewende Rechnung tragen.
Die rasante Zunahme der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie die gleichzeitig rapide wachsende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und der Boom von elektrischen Wärmepumpen stellt uns als Netzbetreiber und unsere Mitarbeiter vor immense Herausforderungen, die nie größer waren.
Bezüglich des Netzanschlusses von Erzeugungsanlagen nehmen wir als Verteilnetzbetreiber verschiedene Aufgaben wahr. Angefangen von der Beantwortung der stark gestiegenen Kundenanfragen, über die Bearbeitung und netztechnische Bewertung der Einspeisebegehren, bis hin zur Beauftragung des Zählerwechsels und Abrechnung der Einspeisevergütung. Unsere Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck an der Bewältigung dieses Ansturms.
Ferner treiben wir die Smartifizierung des Netzes weiter voran, z.B. mit digitalen Ortsnetzstationen, dem Ausbau von Onlineservices (z.B. Schnelle Netzanschlussprüfung online, Balkonkraftwerke online), der Virtualisierung unserer Netzinfrastruktur oder der Durchführung diverser Forschungsprojekte und Pilotstudien mit dem Ziel, Monitoring und Steuerung des Netzes zu verbessern und damit eine bessere Auslastung des vorhandenen Netzes und effizienteren Netzbetrieb zu ermöglichen.