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Entgelte für Netznutzung

Das kostet die Netznutzung.
Wir garantieren Ihnen für die Nutzung ihrer Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 sowie der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005 in der jeweils aktuellen Fassung.
Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Netzentgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur, Leistungen zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der bei der Stromverteilung auftretenden Verluste,
- Entgelt für Messstellenbetrieb,
- Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt (soweit gegeben),
- Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz),
- Mehrkosten nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV),
- Mehrkosten gemäß Offshore-Umlage (§ 17f EnWG)
Erläuterungen zur Ermittlung des Netznutzungspreises finden Sie in unserem Leitfaden.
Preisblätter gültig ab 01.01.2025
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Preisblatt Netznutzung Strom - mit und ohne registrierender Leistungsmessung gültig ab 01.01.2025 | 536,1 kB | ||
Preisblatt Individuelle Netzentgelte nach § 19 (2) StromNEV | 189,6 kB | ||
Preisblatt Individuelle Netzentgelte nach § 19 (3) StromNEV | 195,3 kB | ||
Elektronisches Preisblatt gültig ab 01.01.2025 | XLSX | 43,4 kB |
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Referenzpreisblatt MITNETZ STROM zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV | 61,6 kB |