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Entgelte für Netznutzung

Taschenrechner und Kugelschreiber auf Eurobanknoten unterschiedlicher Werte - Nahaufnahme

Das kostet die Netznutzung.

Wir garantieren Ihnen für die Nutzung ihrer Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 sowie der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.

Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Netzentgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur, Leistungen zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der bei der Stromverteilung auftretenden Verluste,
  • Entgelt für Messstellenbetrieb,
  • Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt (soweit gegeben),
  • Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz),
  • Mehrkosten nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV),
  • Mehrkosten gemäß Offshore-Haftungsumlage (§ 17f EnWG),
  • Mehrkosten nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)
  • ggf. Pönale für Blindstrommehrinanspruchnahme

Erläuterungen zur Ermittlung des Netznutzungspreises finden Sie in unserem Leitfaden.