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Anmeldung

Erfahren Sie, was notwendig ist.
Sie bauen oder sanieren Ihre Immobilie und benötigen einen Netzanschluss? Sie möchten eine Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach errichten oder denken über eine Ladestation für Ihr Elektroauto nach? Die Themen, die Bauherren mit Ihrem regionalen Netzbetreiber klären müssen, sind nicht alltäglich – das wissen wir. Mit unserem Ablaufplan und Checkliste für Ihr Bauvorhaben haben Sie immer alles im Blick.
Die Anmeldung zum Stromanschluss erfolgt online und übernimmt Ihre Elektrofachkraft oder Ihr Planungsbüro für Sie. Egal, ob es sich dabei um
- einen Neuanschluss,
- einen Baustromanschluss,
- eine Änderung des bestehenden Anschlusses,
- eine Leistungserhöhung,
- eine Anlagenerweiterung oder
- eine Inbetriebsetzung oder Außerbetriebnahme
handelt.
Für die Anmeldung eines neuen Netzanschlusses geben Sie Ihrer Elektrofachkraft folgende Unterlagen mit:
- amtlicher Lageplan oder Grundstücksplan (Maßstab 1:500) mit maßstäblichem Gebäudegrundriss, wie er auch für den Bauantrag erforderlich ist, und
- Geschosszeichnung zur Lage des Hausanschlussraumes/-platzes.
Zusätzliche Datenblätter sind für die Anmeldung folgender Anlagen erforderlich:
Anschluss von Wärmepumpenanlagen, Ladepunkten für Elektromobile, Anlagen zur Raumkühlung, Speicher oder Infrarotheizungen
Möchten Sie eine Wärmepumpenanlage, einen Ladepunkt für Elektromobile, eine Anlage zur Raumkühlung, einen Speicher, eine Wärmespeicheranlage oder eine Infrarotheizung an unserem Netz anschließen? Alle wichtigen Informationen haben wir in der entsprechenden Anschlussinformation zusammengestellt. Das jeweils erforderliche Datenblatt übergibt uns Ihre Elektrofachkraft bei der elektronischen Anmeldung.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
- Wärmepumpen einschl. Zusatz- und Notheizvorrichtungen,
- private - nicht öffentliche - Ladeeinrichtungen für E-Autos,
- Anlagen zur Raumkühlung und
- Stromspeicher
mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW sind ab 01.01.2024 zur Teilnahme an der netzorientierten Steuerung verpflichtet. Dies betrifft auch Anlagengruppen mehrerer Wärmepumpen oder Anlagen zur Raumkühlung hinter einem Netzanschluss, wenn die Summe der Netzanschlussleistungen aller Einzelanlagen insgesamt 4,2 kW je Fallgruppe überschreitet. Die Bundesnetzagentur hat dazu entsprechende Festlegungen getroffen. Danach dürfen wir künftig, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht, den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 zeitweise den Leistungsbezug auf 4,2 kW reduzieren. Sie als Betreiber profitieren im Gegenzug von einem reduzierten Netzentgelt im Rahmen der Netznutzung. So tragen diese Anlagen zu einem umweltfreundlichen und sicheren Betrieb der Versorgungsnetze bei.
Nähere Informationen zu den behördlichen Vorgaben und deren Umsetzung ab 01.01.2024 finden Sie hier.
DOWNLOADS
Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Information zum Anschluss von Verbrauchseinrichtungen | 82,9 kB | ||
Ergänzende Information zum Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG | 101,2 kB |
Anschluss von Geräten und Anlagen mit Netzrückwirkungen
Ist beim Anschluss Ihrer Anlage an unserem Netz mit Netzrückwirkungen zu rechnen? Das dafür erforderliche Datenblatt übergibt uns Ihre Elektrofachkraft bei der elektronischen Anmeldung.
Anschluss von Eigenerzeugungs- oder Einspeiseanlagen
Möchten Sie eine Eigenerzeugungs- oder Einspeiseanlage an unserem Netz anschließen? Dann ist das folgende Datenblatt wichtig. In der Regel übergibt Ihre Elektrofachkraft oder Ihr Planungsbüro die erforderlichen Angaben bei der elektronischen Anmeldung an uns.
Übrigens für steckerfertige Photovoltaik-Erzeugungsanlagen (auch „Steckersolargeräte“, „Balkonanlagen“, „Balkonkraftwerke“) hat der Gesetzgeber vereinfachte Anmeldebedingungen geschaffen, u. a. ist die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr notwendig. Alle Informationen zu diesem Thema stellen wir hier zur Verfügung.
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Datenblatt zum Anschluss von Erzeugungs-/Entnahmeanlagen | DOCX | 133,7 kB | |
Übersichtsschaltbild zum NS-Anschluss von PVA <= 10 kWp | 102,9 kB | ||
Übersichtsschaltbild zum NS-Anschluss von PVA > 10 bis <= 30 kWp | 107,8 kB | ||
Übersichtsschaltbild zum NS-Anschluss von PVA <= 10 kWp und BHKW <= 20 kW | 105,5 kB | ||
Übersichtsschaltbild zum NS-Anschluss einer KWK-Anlage & Erfassung von Strom nach § 4 (3a) KWKG | 347,9 kB |
Sie suchen eine zuverlässige Fachfirma, die Sie zu Fragen rund um Ihre Kundenanlage berät? In unserem Installateurverzeichnis finden Sie alle bei uns eingetragenen Fachkräfte.
Sie benötigen Auskünfte zur Lage von bestehenden Leitungen und Anlagen von
MITNETZ STROM auf ihrem Grundstück? Ihre Anfrage zur Leitungsauskunft – die sogenannte Plan- und Schachtscheinauskunft – können Sie bei uns anfordern. Dies ist wichtig, bevor Sie Tiefbauarbeiten durchführen, damit bestehende Leitungen nicht beschädigt werden. Denn das kann schnell gefährlich werden.
Nach der Anmeldung wird unser Personal mit Ihnen alles Weitere abstimmen. Sie erhalten von uns ein Angebot über die Anschlusskosten und den Baukostenzuschuss. Sobald das unterzeichnete Angebot bei uns eingeht, kann es losgehen.
Es gelten unsere Allgemeine Bedingungen und Technische Mindestanforderungen sowie unsere Datenschutz-Information.
Möchten Sie Ihre Anlage zurückbauen und demontieren? Dann beachten Sie bitte die Informationen für Ihre Sicherheit.
Interessieren Sie sich für Details der Anmeldung zum Netzanschluss? Hier finden Sie unser Anmeldeformular und die Datenblätter. Die darin geforderten Angaben übergibt uns Ihre Elektrofachkraft mit der elektronischen Anmeldung.