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Gleichbehandlung

Hand hält eine goldene Waage vor einem blauen Hintergrund

Diskriminierungsfreie Ausübung des Netzbetriebes.

Am 13. Juli 2005 ist die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber verlangt von vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen ein Gleichbehandlungsprogramm. Unter vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen versteht man ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe zu deren Tätigkeitsfeldern sowohl der Vertrieb von Elektrizität oder Gas als auch der Netzbetrieb gehören. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe zugehörige Vertrieb gegenüber Wettbewerbern nicht bevorzugt wird, in dem er zum Beispiel exklusiv oder schneller Informationen aus dem Netzbereich oder über dessen IT-Systeme erhält. Das Gleichbehandlungsprogramm soll auf diese Weise die diskriminierungsfreie Ausübung des Netzbetriebes sicherstellen.

Bei Fragen zum Gleichbehandlungsprogramm der MITNETZ STROM steht Ihnen der Gleichbehandlungsbeauftragte der MITNETZ STROM gern zur Verfügung.

Kontakt

Gleichbehandlungsbeauftragter
Dr. Holm Anders
Chemnitztalstr.13
09114 Chemnitz

T 0371-482 1684
E gleichbehandlungsbeauftragter@enviam.de