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Entgelte für Netznutzung

Taschenrechner und Kugelschreiber auf Eurobanknoten unterschiedlicher Werte - Nahaufnahme

Das kostet die Netznutzung.

Wir garantieren Ihnen für die Nutzung ihrer Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 sowie der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005 in der jeweils aktuellen Fassung.

Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Netzentgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur, Leistungen zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der bei der Stromverteilung auftretenden Verluste,
  • Entgelt für Messstellenbetrieb,
  • Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt (soweit gegeben),
  • Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz),
  • Mehrkosten nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV),
  • Mehrkosten gemäß Offshore-Umlage (§ 17f EnWG)

Wichtiger Hinweis zu individuellen Netzentgelten und atypischer Netznutzung:

Nach § 19 Abs. 2 S. 1 und 2 der Stromnetzentgeltverordnung kann ein individuelles Netzentgelt vereinbart werden. Die Vereinbarung muss bis zum 30.09. eines Jahres durch den Letztverbraucher bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. Damit wir Ihre Anfrage berücksichtigen können, senden Sie diese bitte rechtzeitig – spätestens bis zum 01.08. des Jahres – per E-Mail an leistungskunden@mitnetz-strom.de.

Erläuterungen zur Ermittlung des Netznutzungspreises finden Sie in unserem Leitfaden.

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte

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