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Großspeicher

Bild eines Speichers

Anschluss eines Großspeichers

Sie möchten einen Batteriegroßspeicher zur Vermarktung von Regelenergie oder zur Spitzenlastkappung errichten und an unser Netz anschließen? Auf den folgenden Seiten haben wir alle relevanten Informationen für Betreiber oder Errichter einer Batteriegroßspeicher-Anlage zusammengefasst. Sie finden hier eine Auflistung aller für den Bearbeitungsablauf notwendigen Dokumente und Hinweise.

Wichtige Information

Die große Nachfrage führt dazu, dass wir in besonders stark belasteten Netzgebieten kurzfristig keine ausreichend dimensionierten Anschlüsse für neue Großspeicherprojekte realisieren können. Vor diesem Hintergrund ist die Betriebsweise von Großspeichern relevant. In belasteten Netzgebieten können die Speicher nur so betrieben werden, dass keine unzulässigen Belastungen im Stromnetz verursacht werden. Dazu gehört insbesondere, Überlastungen von Betriebsmitteln (z.B. Hochspannungsleitungen und Transformatoren) zu vermeiden. In diesen Fällen werden deren maximale Einspeise- oder Bezugsleistung auf Grundlage einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung gemäß § 17 Abs. 2b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingeschränkt. Durch die Vorgabe von Betriebsbereichen wird der Betrieb von Großspeichern an die aktuelle Netzsituation angepasst, wodurch diese das Netz nicht zusätzlich belasten. Derzeit können wir aufgrund noch nicht vollständig ausgearbeiteter Rahmenbedingungen keine flexiblen Netzanschlussvereinbarungen anbieten. Wir arbeiten jedoch intensiv daran, die notwendigen operativen und prozessualen Voraussetzungen zu schaffen, um solche Vereinbarungen mittelfristig zu ermöglichen. Sobald dies umgesetzt ist, werden wir die konkreten Anwendungsbereiche auf unserer Internetseite veröffentlichen. 

Hinweise zu Stromspeichern ab Mittelspannung mit Beladung aus dem Stromnetz

Technische Anforderungen an alle Großspeicher

Schnelle hohe Leistungsänderungen gefährden den sicheren Netzbetrieb. Da es bei engpassverstärkendem Verhalten nicht ausreichend Reaktionszeit für Systemführungsprozesse gibt, können Überlastungen im Netz nicht verhindert werden. Leistungssteigerung bzw. -reduzierung während des Ladens bzw. Entladens des Speichers müssen daher in einer verträglichen Geschwindigkeit erfolgen. Nur so kann die Sicherheit und die Zuverlässigkeit des Netzbetriebs weiter gewährleistet werden. Durch die hohe Anzahl von Speichern im Netzgebiet der MITNETZ STROM ist eine Anpassung von netzverträglichere Gradienten notwendig. Diese werden durch den Netzbetreiber vorgegeben und sind einzuhalten.

Begrenzung des Wirkleistungsgradienten bei Direktvermarktung

Der Wirkleistungsgradient beschreibt die Geschwindigkeit, mit der die Wirkleistung des Speichers geändert wird. Die Geschwindigkeit der Wirkleistungsänderung muss bei Sollwertangaben durch Dritte (Direktvermarktung) auf ein netzverträgliches Maß begrenzt werden. Die Erbringung von Primärregelleistung ist davon ausgenommen.

Folgende Leistungsgradienten sind für die Änderung der Wirkleistung bei Erzeugungsanlagen (technische Mindestleistung ↔ 100 % Pb inst) und Speichern (-100 % Pb inst ↔ 100 % Pb inst) bei Sollwertvorgaben durch Dritte einzuhalten:

  • Erzeugungsanlagen: nicht schneller als 0,37% Pb inst/s
  • Speicher nicht schneller als 0,10% Pb inst/s.

Begrenzung der Teilnahme am Regelenergiemarkt

Die Teilnahme des Großspeichers am Regelenergiemarkt wird auf eine netzverträgliche Leistung begrenzt. In der Regel kann nur ein statischer Anteil der Anschlussleistung des Speichers zur Regelenergievermarktung bereitgestellt werden. Netzverträglich bedeutet, dass die Auslastung der netzseitigen Betriebsmittel durch die Bereitstellung von Leistung am Regelenergiemarkt ohne negative Auswirkung auf das lokale Verteilnetz erfolgt.

Die Teilnahme an der Bereitstellung von Primärregelleistung ist auf 25% Pinst der Kundenanlage begrenzt.

Blindleistungsbereitstellung auch im Betriebsmodus Energiebezug

Zusätzliche Blindleistungsanforderungen im Bezugsfall werden aktuell geprüft und bewertet. Im Fall von notwendigen Ergänzungen/Konkretisierungen zu den Vorgaben der TAR, werden die Ergebnisse hier zeitnah veröffentlicht.

So läuft der Anschluss ab

Grafik_MITNETZ-Leitfaden-Anmeldung-PV-Anlage-ueber-30-kW


Wichtig vor der Anmeldung Ihrer Anlage

Bevor Sie Ihre Anlage bei uns anmelden, prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, ob ein Netzanschluss an Ihrer Adresse möglich ist.
Unsere Online-Services:

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung einer Anmeldung erst nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen (inklusive des Nachweises einer unverbindlichen Vorprüfung) und insbesondere erst ab Vorliegen einer Reservierungsreife entsprechend unserer veröffentlichten Reservierungsbedingungen erfolgt.

1. Anmeldung im Antragsportal

Um Ihre Anlage an unser Stromnetz anzuschließen und zu betreiben, müssen Sie den Anschluss bei uns, dem Verteilnetzbetreiber, anmelden.

Bei der Anmeldung sind einige wichtige Informationen notwendig, vor allem Angaben zur Anlage selbst und zur Planungsreife des Vorhabens. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung einer Anmeldung erst nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und insbesondere erst ab Vorliegen einer Reservierungsreife des Vorhabens erfolgt.

Sie, ihr Installationsunternehmen oder Planungsbüro können die Anmeldung elektronisch über das Antragsportal vornehmen.

Systemwechsel: Für Planungsbüros erklären wir die Umstellung von Online-ANA zu iConnect in diesem Video. Installationsunternehmen erhalten dazu mehr Informationen hier.

Bitte beachten Sie, dass bei allen Schritten zur Errichtung, Änderung des Netzanschlusses und Anschluss von Erzeugungsanlagen unsere Technischen Mindestanforderungen, Allgemeinen Bedingungen und Technischen Regeln eingehalten werden müssen.

2. Prüfung der Netzanschluss-/Einspeisemöglichkeit

Sobald wir Ihre vollständige Anmeldung erhalten haben, prüfen wir die Möglichkeit, Ihre geplante Anlage an unser Netz anzuschließen. Dabei berücksichtigen wir die bestehenden Netzbedingungen, die Leistung Ihrer Anlage, deren Betriebsweise und mögliche Auswirkungen auf unser Netz. Diese Prüfung umfasst folgende Schritte:

  1. Netzanschlusspunkt: Wir ermitteln den wirtschaftlichsten Punkt für den Anschluss an unser Netz oder die Verbindung mit diesem.
  2. Technische Lösung: Wir entwickeln eine technische Lösung für den Anschluss, die geeignet ist.
  3. Kostenschätzung: Wir schätzen die groben Kosten für den Anschluss.
  4. Technische Bedingungen: Wir legen die genauen technischen Bedingungen für den Netzanschluss fest.

3. Mitteilung der Anschlussbedingungen

Das Ergebnis dieser Prüfung teilen wir Ihnen schriftlich in Form einer "Netztechnischen Stellungnahme / Anschlusszusage" mit. In der Stellungnahme werden Ihnen neben dem Netzverknüpfungspunkt auch insbesondere die technischen Anschlussbedingungen, die Vorgaben zum Redispatch 2.0 sowie eventuell erforderliche Netzausbaumaßnahmen mitgeteilt.

Wichtige Informationen: Aufgrund der großen Anzahl von Anfragen für Einspeisungen können wir die Kapazität für den Netzanschlusspunkt erst dann reservieren oder bereithalten, wenn Ihr Vorhaben eine ausreichende Planungsreife erreicht hat. Weitere Details dazu finden Sie unter dem Abschnitt "Reservierung".

Boom bei den Erneuerbaren fordert Geduld

Aufgrund der vielen Anfragen im Bereich der Erneuerbaren Energien kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anschlüssen kommen. Wir bitten daher um Verständnis, wenn sich trotz des Einsatzes zusätzlicher Mitarbeiter die Bearbeitungszeiten verlängern. Als Partner der Energiewende arbeiten wir mit Hochdruck daran, die Situation zu verbessern.

4. Bestätigung der Stellungnahme / Anschlusszusage

Nach Erhalt der reservierungsreifen Stellungnahme haben Sie die Möglichkeit zur Reservierung des Netzanschlusspunktes. Bitte beachten Sie auch hier die Anforderungen an unsere Reservierungsrichtlinie. Sofern erforderlich, können Sie über das Bestätigungsformular auch den Auftrag zum Netzausbau geben. Hierzu lassen Sie uns bitte das Formular „Bestätigung der Netztechnischen Stellungnahme“ unterzeichnet zukommen, senden Sie dieses einfach unter Angabe der Vorgangsnummer an einspeiser@mitnetz-strom.de.

Sollte die Bestellung eines Funkrundsteuerempfängers erforderlich sein, so bitten wir Sie, diesen direkt zu diesem Zeitpunkt bei uns zu bestellen. Das benötigte Formular haben Sie als Anhang zur Netztechnischen Stellungnahme erhalten.

Sobald uns die o.g. Bestätigungsformulare vorliegen, leiten wir die nächsten erforderlichen Schritte in die Wege. Dies umfasst die Reservierung des Anschlusspunktes, ggf. die Durchführung des Netzausbaus und den Versand des Funkrundsteuerempfängers.

5. Einreichung Projektunterlagen

Bitte beachten Sie, dass bei allen Schritten zur Errichtung, Änderung des Netzanschlusses und Anschluss von Erzeugungsanlagen unsere Technischen Anschlussbedingungen eingehalten werden müssen.

Als Verteilnetzbetreiber ist uns eine ordnungsgemäße Errichtung Ihrer Anlage sowie ein störungsfreier Betrieb wichtig, auch um den sicheren Betrieb unseres Netzes gewährleisten zu können. Hierzu benötigen wir neben den bereits vorliegenden (ggf. aktualisierten) Anmeldeunterlagen eine technische Projektunterlage zum Vorhaben mit folgendem Inhalt:

Für Niederspannung gilt: Details zu den einzureichenden Projektunterlagen sind dem Anhang „Technische Grundlagen“ der Netztechnischen Stellungnahme zu entnehmen.

Für Mittelspannung gilt: Die vollständige Auflistung der benötigten Unterlagen und geltenden Bestimmungen sind der TAB Mittelspannung und dem Anhang E.4 Errichtungsplanung zu entnehmen.

Für Hochspannung gilt: Die vollständige Auflistung der benötigten Unterlagen und geltenden Bestimmungen sind der VDE-AR-N 4120 (2018) in Verbindung mit der TAB Hochspannung der MITNETZ STROM und dem Anhang TAB-HS E4 Errichtungsplanung (VDE-AR-4120) zu entnehmen.

Bitte reichen Sie die Projektunterlagen rechtzeitig, mind. aber 8 Wochen vor Bestellung wesentlicher Komponenten, bei uns ein. Bitte achten Sie dabei auch auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie eine verständliche Beschriftung.

Bitte beachten Sie, abhängig von der jeweiligen Spannungsebene, die Vorgaben zum Betriebserlaubnisverfahren. Nachdem Sie als künftiger Anschlussnehmer die relevanten Daten des anschlussnehmereigenen Netzes der MITNETZ STROM mitgeteilt haben (vollständig ausgefüllter Vordruck E.8 der VDE-AR-N-4110 bzw. bei Änderung der Auslegung der Erzeugungseinheiten zusätzlich das MITNETZ STROM-Formular E.8 und generell mit Übersichtsschaltplan im Umfang siehe Anlage E.4) erstellt MITNETZ STROM den Netzbetreiberfragebogen E.9 und sendet Ihnen diesen zu.

6. Prüfung Projektunterlagen

Nach eingehender Prüfung der technischen Unterlagen wird Ihnen ein Sichtvermerk übermittelt. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Unterlagen aufgrund der Vielzahl und Komplexität einige Zeit in Anspruch nimmt.

Für Übergabestationsprojekte mit Fernwirktechnik reicht MITNETZ STROM mit dem Sichtvermerk folgende Unterlagen zusätzlich aus:

  • „Leitfaden FWT zur DPL“ (dient dem Anlagenerrichter als Hilfestellung zur Einrichtung der Fernwirkanlage des Kunden) 
  • „Prüfprotokoll FWT nach TAB-MS“ (füllt der Anlagenerrichter/Parametrierer der FWT im Zuge der Vorprüfung aller Datenpunkte aus).

7. Versendung Anschlussangebot

Sobald alle notwendigen Details für den Netzanschluss geklärt sind, erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot für die Herstellung des Netzanschlusses.

Im Zusammenhang mit dem Anschlussangebot erhalten Sie wichtige Hinweise zur Inbetriebnahme sowie eine Übersicht der zu erbringenden Unterlagen und Nachweise für die Vergütungsprüfung sowie Abrechnung.

8. Fertigmeldung übermitteln

Nach Errichtung und Fertigstellung Ihrer Kundenanlage übermittelt die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft die Fertigmeldung.

Sofern sich aufgrund der Technischen Anschlussbedingungen weitere Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme ergeben, so übermitteln Sie diese bitte ebenso zu diesem Zeitpunkt. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben aus dem Betriebserlaubnisverfahren sowie aus dem erstellten Sichtvermerk.

9. Inbetriebnahme & Zählersetzung

Nachdem Sie das Angebot für die Herstellung des Netzanschlusses bestätigt haben und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, Ihre Fertigmeldung eingegangen ist sowie die technischen Vorgaben gemäß dem Sichtvermerk sowie dem Betriebserlaubnisverfahren erfüllt sind, werden wir in enger Abstimmung mit Ihnen den Netzanschluss in Angriff nehmen. Sobald der Anschluss abgeschlossen ist, erfolgt die Inbetriebnahme der Anschlussstelle, sei es der Hausanschlusskasten, die Zähleranschlusssäule, die Transformatorenstation oder das Umspannwerk. Für Erzeugungsanlagen mit geringer Leistung, insbesondere in Niederspannung, erfolgt die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage normalerweise gleichzeitig mit dem Einbau der Zähleinrichtung. Bei Erzeugungsanlagen mit höherer Leistung, insbesondere in Mittel- und Hochspannung, wird die Inbetriebnahme in Absprache mit MITNETZ STROM durchgeführt.

 

Voraussetzungen zur Inbetriebsetzung im Überblick:

  • bestätigtes Netzanschlussangebot liegt vor
  • Fertigmeldung vorhanden
  • technische Vorgaben des Sichtvermerkes erfüllt
  • Vorgaben zum Betriebserlaubnisverfahren und Redispatch 2.0 umgesetzt

10. Nachweise einreichen

Die technische Inbetriebnahme des Speichers (erste Einspeisung in das Stromnetz bzw. erster Bezug aus dem Stromnetz) muss vom Anlagenbetreiber und dem Anlagenerrichter in der „Erklärung zur Inbetriebnahme“ dokumentiert werden. Die folgenden Dokumente sind dabei erforderlich:

  1. Datenblatt EEA: Informationen zur Anschluss- und Entnahmeanlage.
  2. Meldung im Marktstammdatenregister: Meldung der Anlage im Marktstammdatenregister gemäß den Anforderungen.
  3. Erklärung zur Inbetriebnahme: in Abhängigkeit von der Spannungsebene: Eine Erklärung zur Inbetriebnahme, abhängig von der Spannungsebene Ihrer Anlage. Niederspannung, Mittelspannung, Hochspannung

Wir bitten Sie, uns die Unterlagen zur Inbetriebnahme jeweils innerhalb von 5 Werktagen zuzusenden, sodass auch wir zeitnah die darauffolgenden Schritte veranlassen können, z.B. den Abgleich unserer Daten mit dem Marktstammdatenregister. Bitte achten Sie zudem darauf, immer die aktuellen, von uns bereitgestellten Dokumente zu verwenden.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

11. Abschluss

Sobald wir alle erforderlichen Unterlagen von Ihnen erhalten und geprüft haben, werden Sie als Anschlussnehmer, Anschlussnutzer oder Anlagenbetreiber eine Bestätigung über das Netzanschlussverhältnis sowie eine Bestätigung über das Anschlussnutzungsverhältnis und die Einspeisung erhalten. Diese Dokumente dienen zur dauerhaften Festlegung unserer Beziehungen. 

 

Alle Dokumente im Überblick