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Vergütung nach KWK-Gesetz

Hochspannungsmast auf einer grünen Wiese mit Windrädern unter blauem Himmel mit weißen Wolken

Für Ihren Strom aus KWK-Anlagen.

 

Die Vergütung der eingespeisten bzw. nicht eingespeisten Energiemengen erfolgt auf Grundlage des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Die Höhe der jeweiligen Vergütung ist insbesondere abhängig von:

  • der Leistung der Erzeugungsanlage
  • dem Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage
  • der Modernisierung der Erzeugungsanlage
  • dem Datum des Antrags und der Zulassung der Erzeugungsanlage (BAFA-Zulassung)

Die Vergütung der eingespeisten Energiemengen aus Erzeugungsanlagen nach dem KWKG erfolgt nach der von MITNETZ STROM veröffentlichten Preisregelung für Einspeisungen nach KWK-Gesetz zuzüglich des KWK-Zuschlags nach dem KWKG.

Die Vergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW bis einschließlich 50 MW wird der KWK-Zuschlag durch Ausschreibung bestimmt. Für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW besteht die Pflicht zur Direktvermarktung.

 

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