Vergütung nach KWK-Gesetz

Für Ihren Strom aus KWK-Anlagen.
Die Vergütung der eingespeisten bzw. nicht eingespeisten Energiemengen erfolgt auf Grundlage des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Die Höhe der jeweiligen Vergütung ist insbesondere abhängig von:
- der Leistung der Erzeugungsanlage
- dem Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage
- der Modernisierung der Erzeugungsanlage
- dem Datum des Antrags und der Zulassung der Erzeugungsanlage (BAFA-Zulassung)
Die Vergütung der eingespeisten Energiemengen aus Erzeugungsanlagen nach dem KWKG erfolgt nach der von MITNETZ STROM veröffentlichten Preisregelung für Einspeisungen nach KWK-Gesetz zuzüglich des KWK-Zuschlags nach dem KWKG.
Die Vergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- üblicher Preis für Baseload-Strom an der EEX in Leipzig (installierte Leistung bis 100 kW)
- KWK-Zuschlag nach KWKG
- Vergütung für vermiedene Netzentgelte der MITNETZ STROM
Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW bis einschließlich 50 MW wird der KWK-Zuschlag durch Ausschreibung bestimmt. Für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW besteht die Pflicht zur Direktvermarktung.
Wichtiger Hinweis!
- Für den reibungslosen Ablauf der Abrechnung benötigen wir rechtzeitig folgende Unterlagen:
- Erklärung zur Vergütungszahlung KWK (Angaben zur Abrechnung)
- Nachweise zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen
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