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Überbauung von EEG-Anlage mit Speicher

Bild eines Speichers

Information zu laufenden Anmeldungen

Derzeit befinden sich eingereichte Anmeldungen und Anfragen weiterhin in Bearbeitung. Wir arbeiten mit Hochdruck an der finalen Fertigstellung der FCA-Produkte sowie der dazugehörigen Vertragsunterlagen.

Bitte machen Sie sich keine Sorgen: Alle laufenden Anmeldungen werden berücksichtigt. Wir melden uns unaufgefordert bei Ihnen und informieren Sie über die weiteren Schritte.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

MITNETZ STROM wird für Speicheranlagen, die als Überbauung eines Netzanschlusses mit EEG-Anlagen betrieben werden sollen, ein Produkt auf Basis eines Flexible Connection Agreements (FCA) anbieten. Dieses gilt für Netzanschlüsse in Hochspannung, Umspannung Hochspannung/Mittelspannung, bereits heute bei UW-Direktanschlüssen in Mittelspannung und perspektivisch auch im Mittelspannungsnetz. Wir befinden uns aktuell in der Ausgestaltung, bevor das Produkt in die breite Umsetzung geht. 

Ziel ist ein sicherer und gleichzeitig wirtschaftlich attraktiver Betrieb für Speicher in Verbindung mit EEG-Anlagen, auch in Regionen, in denen das Netz zeitweise ausgelastet ist.

Das FCA Grundprinzip:

 

Für die Überbauung einer EEG-Anlage mit einem Batteriespeicher (Graustrom) gelten die für den Stand-Alone-Speicher beschriebenen Vorgaben für Einspeisung und Bezug.

Durch den gemeinsamen Anschluss von Batteriespeicher und Erzeugungsanlage an einem Netzverknüpfungspunkt (NVP) kann die installierte Gesamteinspeiseleistung die vertraglich vereinbarte Anschlussleistung zur Einspeisung übersteigen (Überbauung). 

Zur Einhaltung der vereinbarten Anschlussleistung wird die Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt statisch begrenzt. Eine anschlussnehmerseitige Leistungsbegrenzung (PAV,E-Regelung) stellt sicher, dass die vereinbarte Einspeiseleistung nicht überschritten wird. 

 

 

Die konkreten Details für Ihren Anschlusspunkt werden im Rahmen der technischen Prüfung ermittelt und in der flexiblen Netzanschlussvereinbarung geregelt.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann sind FCAs für Überbauung EEG mit Speicher verfügbar?

Die reguläre Umsetzung ist noch im Jahr 2026 vorgesehen.

Wie lange haben die FCA-Restriktionen Gültigkeit?

FCA-Restriktionen werden dauerhaft festgelegt. Sie gelten für die gesamte Laufzeit des Netzanschlussverhältnisses, sofern keine technischen oder regulatorischen Änderungen eine Anpassung erforderlich machen.

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