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Wiederverkäuferbescheinigung

Zwei Frauen im Gespräch, an einem Tisch sitzend

Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft

Zum 1. September 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden.

Gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 5 UStG findet das RC-Verfahren bei Stromlieferungen Anwendung, wenn der Elektrizität liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind.

Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der MITNETZ STROM steht hier für Sie das Formular des Finanzamtes zum Download bereit:

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Wiederverkäuferbescheinigung der MITNETZ STROM PDF 92,6 kB

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