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Voraussetzungen für den Netzzugang

Vier Holzwürfel auf einem Schreibtisch neben einem Kugelschreiber vor einer Tastatur zeigen alle das Paragrafenzeichen

Wichtige Hinweise.

Lieferantenrahmenvertrag

Vor Beginn der Netznutzung ist zwischen dem Stromlieferanten und MITNETZ STROM ein Lieferantenrahmenvertrag für Entnahme nach dem BNetzA-Mustervertrag bzw. ein Lieferantenrahmenvertrag zur Aufnahme von Elektrizität aus Erzeugungsanlagen durch den Lieferanten abzuschließen.

Bilanzkreis

Die Nutzung des Netzes setzt voraus, dass die Zählpunkte der Kunden einem Bilanzkreis zugeordnet werden können. Der Stromlieferant teilt MITNETZ STROM den Bilanzkreis mit, dem die Entnahme- bzw. Einspeisestellen der Kunden zuzuordnen sind. Sofern der Stromlieferant nicht selbst Bilanzkreisverantwortlicher ist, weist er die Zuordnungsvollmacht des Bilanzkreisverantwortlichen nach.

Netznutzungsvertrag

Falls die Netznutzung unmittelbar durch den Kunden erfolgt, ist der Abschluss eines Netznutzungsvertrages zwischen dem Kunden und MITNETZ STROM vor Beginn der Belieferung erforderlich. Voraussetzungen für die Belieferung sind weiterhin ein bestehendes Netzanschluss- und ein Anschlussnutzungsverhältnis. MITNETZ STROM stellt rechtzeitig entsprechende Vertragsangebote zur Verfügung.

Belieferung von Entnahmestellen

Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen mit Elektrizität erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate vom 11.07.2006 (Az. BK6-06-009) oder einer diesen Beschluss ersetzenden oder ergänzenden Festlegung der Bundesnetzagentur.

Netzzugang von Einspeisestellen

Die Abwicklung des Netzzugangs von Einspeisestellen mit Elektrizität erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Marktprozesse für Einspeisestellen einschließlich der Übermittlung von Meldungsdaten und einheitlicher Datenformate vom 29.10.2012 (BK6-12-153) oder einer diese Festlegung ersetzenden oder ergänzenden Festlegung der BNetzA.

Ansprechpartner

Wir sind für Sie da.

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Vertragliche Grundlagen