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Anschlussnutzung

Techniker mit portablem Eingabegerät steht mit Kollegen vor einer Anlage

Grundlage für die Stromentnahme aus dem Netz.

Anschlussnutzung

Voraussetzung für die Anschlussnutzung, die die Grundlage für Ihre Stromentnahme aus oder -einspeisung in unser Verteilernetz bildet, ist ein bestehender Netzanschluss. Die Nutzung eines Netzanschlusses zur Stromentnahme oder -einspeisung nennt man Anschlussnutzung. Im Rahmen der Anschlussnutzung werden die Rechte und Pflichten zur Stromentnahme und ggf. Stromeinspeisung an Ihrer Entnahme-/Einspeisestelle (Zählpunkt) geregelt. Dies betrifft u. a. den Betrieb Ihrer elektrischen Anlagen am Netzanschluss, die Messung und Zutrittsrechte.

Zustandekommen des Anschlussnutzungsverhältnisses

Für Kunden, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind und Ihren Netzanschluss ausschließlich zur Stromentnahme für den eigenen Verbrauch nutzen, kommt das Anschlussnutzungsverhältnis gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) durch die erstmalige Stromentnahme aus unserem Netz zu Stande.

Kunden die, nicht am Niederspannungsnetz angeschlossen sind, aber eine Erzeugungsanlage, betreiben, müssen die Nutzung Ihres Netzanschlusses zur Entnahme und/oder Einspeisung elektrischer Energie bei uns anmelden.

Ersatzversorgung und Aushilfsenergie

Falls die Stromlieferung an Ihre Lieferstelle von uns keinem Stromlieferanten zugeordnet werden kann, werden Sie im Rahmen der Ersatzversorgung bzw. mit Aushilfsenergie beliefert.

Kundenanlagen und Mieterstrom

Auf dieser Seite erhalten unsere Kunden, Installateure und Marktpartner alle Informationen zum Thema Kundenanlagen im Sinne des § 3 Nr. 24a/b EnWG, die mit einem Übergabezähler vom Netz der allgemeinen Versorgung abgegrenzt werden. Oft auch Anschluss mit Untermessungen oder Mieterstrommodell genannt.