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Gesetze & Verordnungen

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Wichtige gesetzliche Grundlagen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien wurde zum 25. Februar 2025 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung geändert.

Ziel des EEG ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2030 zu erhöhen.

Das EEG wird ergänzt durch die Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung – BiomassseV) sowie die Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV). Die BiomasseV beinhaltet wesentliche Bedingungen zu Einsatzstoffen, technischen Verfahren und Umweltanforderungen an Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse im Sinne des EEG. Durch die BioSt-NachV soll sichergestellt werden, dass flüssige Biomasse, die zur Stromerzeugung eingesetzt und nach dem EEG vergütet wird, bei der Herstellung, Lieferung und Verwendung verbindliche Nachhaltigkeitsstandards einhält.

Zahlen und Fakten zum EEG, die von uns entsprechend der bestehenden Veröffentlichungs- pflichten zusammengestellt wurden, finden Sie unter Zahlen & Fakten.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)

Dieses Gesetz dient der Erhöhung der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes.

Speziell durch den befristeten Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sowie den Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen werden die Energieeinsparung, der Umweltschutz und das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung gefördert.

Kraftwerks-Netzanschlussverordnung

Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung - KraftNAV)

Zum 30. Juni 2007 trat die Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung - KraftNAV) in Kraft. Diese Verordnung regelt Bedingungen für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Erzeugungsanlagen) mit einer Nennleistung ab 100 Megawatt an Elektrizi- tätsversorgungsnetzen mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt. Die Regelungen dieser Verordnung sind hinsichtlich der Pflichten der Netzbetreiber abschließend im Sinne des § 111 Absatz 2 Nr. 2 Energiewirtschaftsgesetz. Die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bleiben unberührt.

Marktstammdatenregisterverordnung

Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (Marktstammdatenregisterverordnung - MaStRV)

Zum 01. Juli 2017 trat die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten, die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV), in Kraft. Diese Verordnung dient der Ausgestaltung des Marktstammdatenregisters. Das Register wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) betrieben und ersetzt u.a. das PV-Meldeportal und das EEG-Anlagenregister. Die MaStRV bestimmt auch die zu registrierenden Daten, das Registrierungsverfahren, die Registrierungspflichten für Marktakteure und Behörden, Ergänzungs- und Prüfpflicht der Netzbetreiber, die Nutzung und Weitergabe von Daten sowie Datenschutzaspekte. Verstöße gegen die Meldepflichten können u.a. mit dem möglichen Verlust der EEG-Förderung oder des KWK-Zuschlags sanktioniert werden.