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Technische Mindestanforderungen

Zwei Techniker mit weißen Helmen und portablem Eingabegerät vor einer Anlage

Errichtung und Betrieb von Anlagen.

MITNETZ STROM ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung des Netzes verantwortlich. Daher sind Anschlüsse nur unter Einhaltung technischer Mindestanforderungen zulässig.

Technischen Mindestanforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen und Technische Regeln

Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen am Netz der MITNETZ STROM gelten die Technischen Mindestanforderungen der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) zum Netzanschluss und dessen Nutzung (TMA).

Dabei sind insbesondere die Technischen Regeln einzuhalten.

Technischen Mindestanforderungen für nachgelagerte Netzbetreiber

Für nachgelagerte Netzbetreiber, in deren Netz sich mittelbar und unmittelbar an das Netz der MITNETZ STROM angeschlossene Erzeugungsanlagen befinden, gelten die Technischen Mindestanforderungen der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) für nachgelagerte Netzbetreiber (TMA-NB) und deren Anlagen: