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Redispatch 2.0

Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Redispatch 2.0.
Aktueller Hinweis – Wechsel volatiler und nicht volatiler steuerbarer Ressourcen (SR) in das Planwertmodell
Die BDEW-Anwendungshilfe „Einführungsszenario in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0“ beschreibt die wichtigen Schritte und Fristen für den Wechsel steuerbarer Ressourcen zum erstmöglichen Stichtag (1. Mai 2023) in das Planwertmodell. Die Vorgehensweise ist dabei für volatile und nicht volatile steuerbare Ressourcen unterschiedlich:
volatile steuerbare Ressourcen:
Bitte beachten Sie, dass für
volatile steuerbare Ressourcen dazu eine Güteprüfung der Probeplanungsdaten
anhand von Gütekriterien, die im Kriterienkatalog gemäß Anhang der Anlage 1 zum Beschluss BK6-20-059 der Bundesnetzagentur vorgegeben sind, erfolgen muss.
Um dies sicherzustellen, sieht das Einführungsszenario eine entsprechende
Informationskette vor: Der Einsatzverantwortliche (EIV) muss uns bis
spätestens zum
1. Februar 2023 auf bilateralem Weg die volatilen steuerbaren
Ressourcen, die in das Planwertmodell wechseln sollen, melden. Bitte senden Sie
uns dazu fristgerecht eine
E-Mail an
Dieser Information folgen weitere Schritte gemäß Ziffer 2.1 der BDEW-Anwendungshilfe „Einführungsszenario in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0“.
nicht volatile steuerbare
Ressourcen:
Der Wechsel für nicht
volatile steuerbare Ressourcen erfolgt gemäß Ziffer 2.2 der BDEW-Anwendungshilfe „Einführungsszenario in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0“.
Aktueller Hinweis – MITNETZ STROM beginnt den bilanziellen Ausgleich zum 1. Juni 2022
Für den Start der Zielprozesse für Redispatch 2.0 haben wir in den letzten Monaten intensiv operative Tests mit der 50Hertz Transmission GmbH durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Mitteilungen Nr. 8 und 9 zum Redispatch 2.0 der Bundesnetzagentur werden wir ab dem 1. Juni 2022 den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen mit an unserem Netz angeschlossenen Anlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und der Festlegung BK6-20-059 der Bundesnetzagentur eigenständig durchführen und setzen damit die Zielprozesse um.
Dazu haben wir alle beteiligten Marktteilnehmer (Lieferanten, Einsatzverantwortlich und betroffenen Netzbetreibern) fristgemäß in Textform informiert. Darüber hinaus haben wir dem BDEW den Beginn des bilanziellen Ausgleichs mitgeteilt und sind damit in der Transparenzliste Redispatch 2.0 zum Start des bilanziellen Ausgleichs | BDEW aufgeführt.
Was ist Redispatch 2.0?
In der Vergangenheit wurden durch Redispatch nur Überlastungen während der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet.
Seit dem 1. Oktober 2021 gelten nun die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0), die von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen sind.
Die Gesetzesänderung stellt auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -austausch neue Herausforderungen dar. Es sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement nicht als Instrument genutzt haben. Zur Vermeidung von Netzengpässen werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen und konventionelle Erzeugungsanlagen.
MITNETZ STROM hat die Herausforderungen zum Aufbau völlig neuer Prozesse für die Behandlung von Netzengpässen angenommen. Die wichtige Rolle der Verteilnetzbetreiber im Gesamtsystem und im Rahmen der Energiewende wird damit unterstrichen.
Sie haben noch Fragen?
Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt.
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage immer den EEG-Anlagenschlüssel der Anlage/n an.
E-Mail: RD2.0-Info@mitnetz-strom.de