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Anschluss einer Anlage

Energieversorgung zu einem Einfamilienhaus - Garten im Hintergrund_3

So wird's gemacht.

Alle Schritte von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung Ihrer Photovoltaik-Anlage, Ihres Speichers oder Ihres Mini-BHKWs bis maximal 30 kW auf einem Grundstück am vorhandenen Netzanschluss.

Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage bis 30 kW so einfach wie möglich zu gestalten, sind die nachfolgenden Schritte notwendig.

So läuft der Anschluss ab

MITNETZ-Leitfaden-Anmeldung-PV-Anlage-bis-30-kW

Alle Schritte im Detail erklärt:

Planung

Sie planen den Bau einer Erzeugungsanlage mit oder ohne einen Stromspeicher und möchten bereits zu Beginn Ihrer Planungen wissen, ob an Ihrem Wunschort der Anschluss an das Stromnetz überhaupt möglich ist?

Dann hilft Ihnen unser Onlineservice „NiNa“ für eine unverbindliche, schnelle Netzanschlussprüfung.

Für die Netzanschlussprüfung bedarf es keiner Detailplanung Ihrer Anlage, sondern nur der Angabe des geplanten Standortes, des Anlagentyps und der gewünschten Anschlussleistung.

Sie können prüfen, ob am geplanten Standort an unserem Netz die gewünschte Anschlussleistung zur Verfügung steht.

Benötigen Sie Hilfe und fachlichen Rat bei der Errichtung Ihrer Erzeugungsanlage? Dann wenden Sie sich an ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen. Alle in Ihrer Nähe verfügbaren Elektrofachkräfte können Sie hier suchen.

Hier finden Sie den Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens nach § 8 Absatz 5 EEG.

Anmeldung

Nach der schnellen Netzanschlussprüfung geht es zur detaillierten Anmeldung.
Diese ist erforderlich, um Ihnen mitzuteilen, unter welchen Bedingungen Ihre Erzeugungsanlage an unser Netz angeschlossen und betrieben werden kann.

Dafür wenden Sie sich bitte an ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen oder ein Planungsbüro.

Sie haben noch kein Installationsunternehmen? Hier finden Sie alle eingetragenen Elektrofachkräfte in Ihrer Nähe.

Über unser Portal „Online-ANA“ meldet Ihre Elektrofachkraft oder Ihr Planungsbüro Ihr Vorhaben bei uns elektronisch an. Alle benötigten Unterlagen und Daten werden automatisch abgefragt. 

Wurde bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse angegeben, wird Ihnen durch
eine E-Mail die erfolgreiche Anmeldung bei uns bestätigt. Die für das weitere Verfahren notwendige Identifikationsnummer ist für Sie reserviert und bereits 
auf der Mitteilung enthalten.

Für einen besseren Überblick haben wir Ihnen die benötigten Dokumente für die Anmeldung zusammengestellt. Diese übergeben Sie einfach ausgefüllt an Ihre Elektrofachkraft bzw. ihr Planungsbüro, die Sie sicherlich dabei unterstützen die Unterlagen zu vervollständigen.

 

Überblick der benötigten Dokumente für die Anmeldung

 

Haben Sie vor einen Batteriespeicher einzusetzen? Reichen Sie bitte noch folgende Unterlagen ein:

  • Einheitenzertifikat zur Erzeugungseinheit des Speichersystems (bei Speichersystem mit separatem Wechselrichter)
  • Zertifikat zum internen NA-Schutz der Erzeugungseinheit des Speichersystems (bei Speichersystem mit separatem Wechselrichter)
  • Herstellererklärung des Speicherherstellers zur Energieflussrichtung gemäß Auswahl auf dem Datenblatt EEA

 

Für die Ausstattung der Erzeugungsanlagen mit technischen Einrichtungen gemäß § 9 EEG bestehen für Erzeugungsanlagen mit Inbetriebsetzung ab 25.02.2025 folgende Anforderungen:

Ab dem Zeitpunkt der Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) und einer Steuerungseinrichtung sowie einer erstmaligen erfolgreichen Testung müssen Betreiber von Anlagen oder KWK-Anlagen den ordnungsgemäßen technischen Zustand der Anlage und der jeweiligen elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung sicherzustellen, so dass Messstellenbetreiber und Netzbetreiber oder andere Berechtigte ihre Verpflichtungen nach § 9 Abs. 1 und 2 EEG 2023 erfüllen können. *

(*ausgenommen sind Steckersolargeräte mit den im § 9 Abs. 1 S. 3 definierten Leistungsgrenzen)

Bis zur Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) und einer Steuerungseinrichtung sowie einer erstmaligen erfolgreichen Testung durch den Netzbetreiber ist Ihre Anlage oder KWK-Anlage gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EEG 2023 hinsichtlich der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der installierten Leistung zu begrenzen, dies kann durch Umsetzung an dem Wechselrichter oder über ein Energiemanagementsystem (EMS) erfolgen.

EEG- und KWK-Anlagen  25 kW 

Bis zur Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) und einer Steuerungseinrichtung sowie einer erstmaligen erfolgreichen Testung durch den Netzbetreiber muss Ihre Anlage oder KWK-Anlage mit einer technischen Einrichtung ausgestattet sein, die es ermöglicht, die Einspeiseleistung jederzeit vollständig oder teilweise ferngesteuert zu reduzieren.

Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
Anlagenbetreiber sind verpflichtet, eine alternative Einrichtung zur Leistungsreduzierung, einen Funkrundsteuerempfänger (EFR) auf eigene Kosten zu realisieren (§ 9 Abs. 2 EEG 2023). Die Verdrahtung zwischen Steuerbox bzw. EFR und Erzeugungsanlage ist bauseits zu stellen.

Beachten Sie beim Ausstatten Ihrer Anlagen mit technischen Einrichtungen zur Regelung der Einspeiseleistung die Gerätebeschreibung Funkrundsteuerempfänger

Zusätzlich sind EEG-Anlagen gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2b EEG 2023 hinsichtlich der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der installierten Leistung zu begrenzen, dies kann durch Umsetzung an dem Wechselrichter oder über ein Energiemanagementsystem (EMS) erfolgen.

 

Weitere Erläuterungen zur Regelung von Einspeiseleitung finden Sie unter dem Schritt Messeinrichtung (Zähler) und unter Engpassmanagement.

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unserem Netz sind diese Regelungen einzuhalten:

Prüfung

Nach Ihrer Anmeldung prüfen wir, ob Ihre geplante Erzeugungsanlage am vorhandenen Netzanschluss angeschlossen werden kann. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sollten uns noch Unterlagen fehlen, werden wir diese bei Ihnen abfordern.

Information zum Anschluss

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine verbindliche Aussage, ob am vorhandenen Netzanschluss Ihre geplante Erzeugungsanlage angeschlossen werden kann. Dies teilen wir Ihnen im Rahmen einer „Netztechnischen Stellungnahme“ mit. Gern schicken wir Ihnen diese per E-Mail zu. Dafür geben Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse auf der Vollmacht zur Anmeldung an.

Sollte eine Änderung am Netzanschluss oder ein zusätzlicher Netzanschluss erforderlich sein, bekommen Sie von uns zusätzlich ein Anschlusskostenangebot.

Errichtung, Fertigmeldung & Inbetriebsetzung

Über unser Netzanschluss-Portal „Online-ANA“ meldet Ihre Elektrofachkraft, dass Ihre Anlage errichtet, geprüft und fertig gestellt wurde. Die Anlage ist bereit in Betrieb gesetzt zu werden. Sofern wir den Messstellenbetrieb übernehmen sollen, beauftragt Ihre Elektrofachkraft auch den Einbau der Messeinrichtung bei uns.

Die Inbetriebsetzungsanzeige Ihrer EEG-Anlage oder Ihres Speichers kann Ihr Elektrofachkraft ebenfalls bequem über unser Netzanschluss-Portal „Online-ANA“ erledigen. Für die Inbetriebsetzung sind erneut einige Formulare bzw. Unterlagen erforderlich, die Ihre Elektrofachkraft im Portal hochladen kann.

  • Anzeige der Änderung von Komponenten und neuen Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu Anhang B der VDE-AR-N 4105.
  • Foto von den Modulen der Erzeugungsanlage
  • Kopie der Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister (MastR) je Anlage
  • MaStR-Nummer der EEG-Anlage bzw. KWK-Anlage (siehe Seite 2 der Bestätigung zur Registrierung im Marktstammdatenregister)
  • Erklärung zur Vergütungszahlung

Für die Inbetriebsetzungsanzeige Ihrer KWK-Anlage senden Sie uns die Erklärung zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage zu.

Für die Inbetriebsetzung sind erneut einige Formulare bzw. Unterlagen erforderlich:

  • Kopie der BAFA-Anzeige/Zulassung
  • Erklärung zur Vergütungszahlung

Weitere Informationen erhalten Sie unter Nachweisführung.

Wichtiger Hinweis!

Bitte teilen Sie uns den Inbetriebnahmetermin für den Dauerbetrieb Ihrer Erzeugungsanlage rechtzeitig mit. Um Klärungsaufwand zu vermeiden, sollte dieser Termin bei allen Meldungen (MaStR und BAFA) gleichlautend angegeben werden. Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist bei Privilegierung nach dem EEG und KWKG wichtig für vergütungsrelevante Fragen.
Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt die Übergabestelle als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte entsprechend DIN VDE 0105-100.

Anmeldung Marktstammdatenregister

Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre EEG- oder KWK-Anlage bei deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren müssen. Diese Registrierung ist Vergütungsvoraussetzung und ist uns im Rahmen der Inbetriebnahme nachzuweisen. Unter www.marktstammdatenregister.de finden Sie weitere Informationen für die Registrierung Ihrer Anlage.  Ihre Speicheranlage müssen Sie im MaStR separat anmelden.

Damit Sie vom Tag der Inbetriebnahme an die volle Einspeisevergütung erhalten, ist es erforderlich, dass Sie Ihre EEG- bzw. KWK-Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im MaStR registrieren.

Sofern Sie die Registrierung im MaStR nicht zeitgleich mit Inbetriebnahme vornehmen und Ihre Elektrofachkraft uns die erforderlichen Angaben nicht bei der Inbetriebsetzungsanzeige in unserem Portal übergibt, senden Sie uns bitte per E-Mail an Netzkunden-Einspeiser@mitnetz-strom.de die MaStR-Nummer der EEG-Anlage bzw. KWK-Anlage zu. Diese finden Sie in der Tabelle auf Seite 2 der Registrierungsbestätigung Ihrer Einheit. Bitte geben Sie im E-Mail-Betreff die für Ihre Anlage von uns endgültig vergebene Identifikationsnummer (ANA-Nummer) an.

Antworten der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf häufig gestellte Fragen finden Sie in der Webhilfe zum MaStR unter FAQ.

Nachweise einreichen

Sofern es nicht in den vorhergehenden Schritten erfolgt ist, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Foto von den Modulen der EEG-Erzeugungsanlage
  • Kopie der Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister (MaStR) je Anlage
  • MaStR-Nummer der EEG-Anlage bzw. KWK-Anlage - Diese finden Sie in der Tabelle auf Seite 2 der Registrierungsbestätigung Ihrer Einheit.
  • Erklärung zur Vergütungszahlung
  • Kopie der BAFA-Anzeige/Zulassung der KWK-Anlage

Die Unterlagen können Sie uns ganz unkompliziert per E-Mail an Netzkunden-Einspeiser@mitnetz-strom.de zusenden. Bitte geben Sie im E-Mail-Betreff die für Ihre Anlage von uns endgültig vergebene Identifikationsnummer (ANA-Nummer) an, damit wir die Unterlagen richtig zuordnen können.

Messeinrichtung (Zähler)

 

Nach der Meldung der Fertigstellung der Kundenanlage durch den Installateur erfolgen der Einbau der Messeinrichtung sowie ggf. technischer Einrichtungen zur Steuerung durch den Messstellenbetreiber. Danach kann die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage durch den Anlagenbetreiber erfolgen

Für EEG- und KWK-Anlagen >0 kW bis < 100 kW*
(*ausgenommen Steckersolargeräte mit den im § 9 Abs. 1 S. 3 definierten Leistungsgrenzen, bei Solaranlagen ist die zusammengefasste Leistung gem. § 9 Abs. 3 EEG 2023 zu beachten.)

 

Bitte beachten Sie, dass bis zur Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) und einer Steuerungseinrichtung sowie einer erstmaligen erfolgreichen Testung durch den Netzbetreiber Ihre Anlage oder KWK-Anlage gemäß § 9 Abs. 2b EEG 2023 hinsichtlich der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der installierten Leistung zu begrenzen ist, dies kann durch Umsetzung an dem Wechselrichter oder über ein Energiemanagementsystem (EMS) erfolgen.

 

Weiter Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie unter Messstellenbetrieb

Bestätigung Vertragsverhältnis

Bei neuen Netzanschlüssen kommt mit dem Anschlussnehmer ein Netzanschlussvertrag zu Stande. Der Anschlussnehmer erhält von uns eine Bestätigung zum Netzanschlussverhältnis.

Bei der Erweiterung um eine Erzeugungsanlage am Netzanschluss erhält der Anschlussnutzer/ Anlagenbetreiber eine Bestätigung zum Anschlussnutzungsverhältnis und der Einspeisung mit seiner Einspeisekapazität zur dauerhaften Regelung der gegenseitigen Beziehungen.

Eine detaillierte Erläuterung der Vertragsverhältnisse finden Sie hier

Vergütung des Stroms

Informationen zur Abnahme, Abrechnung und Vergütung von Einspeisungen und Musterrechnungen finden Sie hier.