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Reservierung

Symbolbild Kalender und Stift

Planungsreife entscheidet.

Die Netzanschlussmöglichkeit einer bzw. mehrerer Erzeugungsanlagen wird durch MITNETZ STROM i. d. R. im Rahmen einer netztechnischen Stellungnahme (Anschlusspunktermittlung) geprüft. Im Ergebnis wird ein zum Zeitpunkt der Prüfung möglicher Netzanschlusspunkt ermittelt (Tagesaussage). Diese Anschlussmöglichkeit ist grundsätzlich nicht mit einer Reservierung bzw. Vorhaltung der Einspeisekapazität an diesem Netzanschlusspunkt verbunden. Erst ab einer für das Vorhaben hinreichenden Planungsreife erfolgt eine Reservierung bzw. Vorhaltung der erforderlichen Einspeisekapazität am ermittelten Netzanschlusspunkt.

Bei der Beurteilung der Planungsreife wird an Hand der baurechtlichen Genehmigungspflicht unterschieden in genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Vorhaben.

Sofern für die betreffende Erzeugungsanlage keine baurechtliche Genehmigungspflicht besteht, ergibt sich die Planungsreife des Vorhabens nur anhand des vorhabenbezogenen Grundstückskaufvertrags, vorhabenbezogenen Pachtvertrags, der Fertigstellung der Anlage, dem Errichtungsbeginn der Anlage und der Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschl. Liefertermin).

Tabelle Planungsreife

MITNETZ STROM beurteilt die Planungsreifen der genehmigungspflichtigen Vorhaben am jeweiligen behördlichen Genehmigungsstand entsprechend nachfolgender Tabelle.

gesetzlicher Vorrang Planungsreife genehmigungspflichtig nicht genehmigungspflichtig
EEG-Anlagen und KWK-Anlagen vor sonstigen Anlagen 1 Eingangsbestätigung über die Beantragung der Baugenehmigung vorhabenbezogener Grunstückskaufvertrag vorhabenbezogener Pachtvertrag
1 Eingangsbestätigung über die Beantragung eines vorhabenbezogenen B-Plan
1 Eingangsbestätigung über die Beantragung der Genehmigung nach BImschG
1 positiver Bauvorbescheid 
1 Vorbescheid gem. BImSchG
1 B-Plan (Aufstellungsbeschluss)
1 Zulassung zur Wasserkraftnutzung
2 Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung
2 Genehmigung oder Teilgenehmigung nach BImSchG Lieferbescheinigung des Lieferanten/Herstellers
2 B-Plan (Satzungsbeschluss)
3 Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG
3 Errichtungsbeginn Errichtungsbeginn
3 Fertigstellung Fertigstellung
Reservierung von Einspeisekapazität

Sofern das Vorhaben eine vorgenannte Planungsreife erreicht hat, wird dem Einspeisewilligen eine Reservierung von 7 Monaten angeboten. Maßgeblich ist das Datum, an dem beide Kriterien zur Reservierung (Vorliegen der Planungsreife und Ergebnis der Anschlusspunktermittlung) erfüllt sind. Die Reservierung wird verbindlich, wenn der Einspeisewillige den Netzverknüpfungspunkt und die Anschlusslösung innerhalb einer Frist von 14 Tagen (maßgeblich ist das Datum des Postausgangs bei MITNETZ STROM) bestätigt.

Fristverlängerungen zur Reservierung von Einspeisekapazität

Die Reservierung wird um weitere 7 Monate (Beginn mit Ablauf der jeweiligen Reservierungsfrist) verlängert, wenn für die Erzeugungsanlage die nächst höhere Planungsreife innerhalb der Reservierungsfrist erreicht wird.

Hat die Anlage die nächsthöhere Planungsreife durch einen Zuschlag in einem Ausschreibungsverfahren gemäß EEG erhalten, kann die Reservierung davon abweichend maximal für den Zeitraum bis zum Erlöschen des Zuschlags verlängert werden. Die Reservierung kann entzogen werden, wenn die Kriterien die zur Verlängerung geführt haben, nicht mehr bestehen.

Wenn eine höhere Planungsreife innerhalb der Frist nicht erreicht wird, erfolgt auf Wunsch des Einspeisewilligen und auf Basis einer aktualisierten Anmeldung eine neue Prüfung der Netzanschlussmöglichkeit unter Berücksichtigung aller bestehenden Vorhaben mit gleicher oder höherer Planungsreife.

Wichtiger Hinweis!

  • Bei Anlagen nach Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) gelten andere Bedingungen für eine Reservierung von Einspeisekapazität. Näheres finden Sie unter Erzeugungsanlagen ab 100 MW.