Sie verwenden einen veralteten Browser. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.
Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung

Die Bundesnetzagentur hat im Juni 2024 auf Grundlage von § 12h EnWG den Beschluss BK6-23-072 veröffentlicht, mit dem sie regulierte Verfahren für eine transparente, diskriminierungsfreie und marktgestützte Beschaffung von Blindleistung durch Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber, die Hochspannungsnetze betreiben, vorgibt.
Anbieter von Blindleistungsvermögen in Verteilnetzen können hierbei Anlagen mit Netzanschlusspunkt in der Hochspannungsebene sein. Der Austausch von Blindleistung erfolgt mit dem Anschlussnetzbetreiber und für den Anschlussnetzbetreiber jeweils am Netzanschlusspunkt.
Die Teilnahme an Beschaffungsverfahren ist für Anbieter mit Anlagen möglich, die in einer der von MITNETZ STROM festgelegten Beschaffungsregionen angeschlossen sind und Blindleistung über die Mindestanforderungen der aktuellen, technischen Anschlussbedingungen (TAB) hinaus bereitstellen können. Die genauen Teilnahmevoraussetzungen werden mit der Bekanntmachung für die jeweilige Ausschreibung veröffentlicht.
Beschaffungsregionen
In Verteilnetzen ist eine Unterteilung in mehrere Beschaffungsregionen für Blindleistung i. d. R. erforderlich, da der Blindleistungsbedarf einen erheblichen regionalen Bezug aufweist und daher in kleinere Gebiete als ein vollständiges Netzgebiet eines Verteilnetzbetreibers zu strukturieren ist. MITNETZ STROM definiert für ihr Netzgebiet mehrere Beschaffungsregionen zum Zwecke der Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ (Blindleistung). Die aktuelle Ausschreibung betrifft ausschließlich die Beschaffungsregion Westsachsen. Diese ist über die folgenden Netzknoten definiert:
Beschaffungsregion Westsachsen
Vertrag über die Vorhaltung und Erbringung der Systemdienstleistung Blindleistung
MITNETZ STROM beschafft die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Blindleistung“ bei gesicherter und ungesicherter Erbringung auf Grundlage des nachstehenden Mustervertrages sowie der zugehörigen Vertragsanhänge.
Mit der Erteilung des Zuschlags durch MITNETZ STROM kommt ein Vertrag entsprechend dem hier veröffentlichten „Vertrag über die Vorhaltung und Erbringung der Systemdienstleistung Blindleistung“ zwischen dem bezuschlagten Anbieter und MITNETZ STROM zustande. Der Anbieter unterbreitet MITNETZ STROM mit der Angebotsabgabe ein Vertragsangebot, das MITNETZ STROM durch eine Bezuschlagung annimmt.
Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
---|---|---|---|
Vertrag über die Vorhaltung und Erbringung der Systemdienstleistung Blindleistung | 199,4 kB | ||
Anhang 1: Mengen- und Preisvereinbarungen | DOCX | 104,7 kB | |
Anhang 2: Technische Einrichtungen zur Blindleistungserbringung | DOCX | 210,2 kB | |
Anhang 3: Produktbeschreibung des Anschlussnetzbetreibers | 66,1 kB | ||
Anhang 4: Informations-, Sprach- und Datenkommunikation | 124,0 kB | ||
Anhang 5: Qualitätssicherung | 56,6 kB | ||
Anhang 6: Teil A: Kontaktdaten MITNETZ STROM | 69,7 kB | ||
Anhang 6: Teil B: Kontaktdaten Anbieter | DOCX | 101,9 kB | |
Anhang 7: Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültige TAB | 109,4 kB | ||
Anhang 8: Technische Teilnahmevoraussetzungen | 91,7 kB | ||
Anhang 9: Regelungen zu Sicherheitsleistungen | 49,5 kB | ||
Anhang 10: Abgrenzung vergütungsfreier und vergütungsfähiger Bereitstellung | 70,8 kB |
Aktuelles Ausschreibungsverfahren
Aufgrund des vorhandenen Blindleistungsbedarfs macht MITNETZ STROM die nachstehenden Verfahren zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung bekannt. Dies erfolgt auf Grundlage des "Beschaffungskonzept für die Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“)" nach § 12h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 u. Abs. 5 EnWG (Beschluss BK6-23-072 der Bundesnetzagentur vom 25.06.2024).
Für die verbindliche Angebotsabgabe sind die Regelungen im folgenden Abschnitt „Übermittlung von Angeboten“ zu beachten.
MITNETZ STROM hat den nachstehenden Blindleistungsbedarf identifiziert, der durch eine marktgestützte Beschaffung gedeckt werden soll:
Nummer der Bekanntmachung | 01 W 2025 S |
---|---|
Beschaffungsregion | Westsachsen |
Beginn Erbringungszeitraum: | 01.01.2026, 0:00 Uhr |
Ende Erbringungszeitraum: | 31.12.2026, 24:00 Uhr |
Bezeichnung des Standardproduktes gemäß BK6-23-072 |
Produkt 2 |
Technische Funktion: | spannungssenkend |
Anforderung an die Erbringung: | ungesichert |
Netzanschluss in Netzebene HS/MS zulässig | nein |
Gesamt-Blindleistungsbedarf: | 70 Mvar |
Ende der Angebotsfrist: | 31.07.2025, 23:59 Uhr |
Ende Zuschlagsfrist: | 30.09.2025 |
Mindestgebotsgröße: | 4 Mvar |
Maximalgebotsgröße: | -.- |
Preisobergrenze Blindarbeitspreis (netto): | 0,76 EUR/Mvarh |
Zuschlagsbenutzungsdauer: | -.- |
Mindestrating / Sicherheitsleistung: | - entfällt - |
Produktbeschreibung |
Anhang 3 des Mustervertrages |
Es gelten die Regelungen des Mustervertrages, die Angebotsunterlagen des Anbieters gemäß Vertragsanhang 1 (Mengen- und Preisvereinbarungen) und Vertragsanhang 2 (Technische Einrichtungen zur Blindleistungserbringung) sowie die weiteren Anhänge 4 bis 9 des Mustervertrages zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Das vom Anbieter zu erbringende Produkt ist gemäß Anhang 3 des Vertrages definiert.
Übermittlung von Angeboten
Für die verbindliche Angebotsabgabe muss das Gebot innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist bei MITNETZ STROM per E-Mail an Ausschreibung-Blindleistung@mitnetz-strom.de zu gegangen sein.
Die E-Mail zur Angebotsabgabe enthält im Betreff den Text „Angebot zur Bekanntmachung“ sowie die Nummer der Bekanntmachung.
Eine Teilnahme ist nur zulässig, sofern alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden. Der verbindlichen Angebotsabgabe sind nachfolgende Dokumente der E-Mail als Anhang beizufügen:
Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
---|---|---|---|
Anhang 1: Mengen- und Preisvereinbarungen | DOCX | 104,7 kB | |
Anhang 2: Technische Einrichtungen zur Blindleistungserbringung | DOCX | 210,2 kB | |
Anhang 6: Teil B: Kontaktdaten Anbieter | DOCX | 101,9 kB |
Ergänzende Informationen:
Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist der rechtzeitige elektronische Zugang der vollständigen Unterlagen. Innerhalb der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen bzw. durch geänderte Angebote ersetzt werden. Die Angebotsfrist beginnt mit der Bekanntmachung.
Sofern sich der Anbieter zur Erbringung der Blindleistung geeigneter Dritter bedient, stellt er sicher, dass entsprechende vertragliche Vereinbarungen für die vertragskonforme Erbringung der Blindleistung mit diesen bestehen. Falls eine zur Vorhaltung und Erbringung vorgesehene Blindleistungsquelle erst zukünftig errichtet bzw. ertüchtigt werden soll, versichert der Anbieter mit der Angebotsabgabe, dass die Blindleistungsquelle vor dem Beginn des Erbringungszeitraums zu Test- und Qualitätskontrollzwecken bis zu der in Anhang 3 genannten Frist betriebsbereit sein wird.
MITNETZ STROM wird
dem Anbieter den Eingang des Angebots ohne inhaltliche Prüfung bestätigen und
den Anbieter über den Zuschlag spätestens zum Ende der Zuschlagfrist informieren und ihm sämtliche Vertragsunterlagen unverzüglich elektronisch zusenden. Anbieter, die keinen Zuschlag erhalten, werden über ihre nicht erfolgreichen Angebote ebenfalls informiert.
MITNETZ STROM kann ein Beschaffungsverfahren aufheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Angebote bleiben bis zur Erteilung von Zuschlägen bzw. Information über nicht erfolgreiche Angebote verbindlich, sie erlöschen jedoch spätestens mit Ablauf der Zuschlagsfrist oder bei Aufhebung eines Beschaffungsverfahrens.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung eines Anbieters Unklarheiten oder Fehler, so weist der Anbieter MITNETZ STROM unverzüglich und vor Abgabe seines Angebots per E-Mail an Ausschreibung-Blindleistung@mitnetz-strom.de darauf hin.
Ergebnisse markgestützter Beschaffung
MITNETZ STROM veröffentlicht an dieser Stelle die Ergebnisse abgeschlossener marktgestützter Beschaffungsverfahren entsprechend den Vorgaben der Ziffer J des Beschaffungskonzeptes.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit der MITNETZ STROM erfolgt in deutscher Sprache.
Für die Teilnahme an der Ausschreibung entstehende Kosten der Anbieter werden nicht erstattet.
Zuschlagfähig sind grundsätzlich nur Angebote, die keine anbieterseitigen Bedingungen stellen. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie verpflichten MITNETZ STROM auch dann nicht, wenn MITNETZ STROM ihrer Geltung nicht noch einmal bei Vertragsschluss widerspricht.
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erbetene personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. c DSGVO i.V.m. § 12h EnWG sowie der Festlegung der BNetzA BK-6-23-072 zum Zwecke der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens gespeichert und verarbeitet. MITNETZ STROM verarbeitet diese Daten grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sobald der Zweck hierfür entfällt, werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gelöscht.
Kontakt
Um die Ausschreibungen für das Netzgebiet der MITNETZ STROM möglichst effizient zu organisieren, bieten wir allen potenziellen Anbieter an, sich frühzeitig mit uns zur Möglichkeit zur Abgabe von Angeboten sowie zu Fragen der operativen Abwicklung auszutauschen.
Setzen Sie sich hierzu gern mit uns unter der Mail-Adresse Ausschreibung-Blindleistung@mitnetz-strom.de in Verbindung und vereinbaren einen Gesprächstermin. Natürlich können Sie uns Ihre Fragen und Anregungen unter dieser Adresse auch schriftlich zukommen lassen.