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Anschluss von großen Verbrauchern in Mittel- und Hochspannung

Anlage eines Umspannwerks auf einer sonnigen Wiese

Wegweiser zum Netzanschluss

Sie möchten ein Rechenzentrum oder elektrische Anlagen z. B. für die Chemieindustrie oder Elektrolyse an unser Netz anschließen? Kein Problem! Auf der folgenden Seite haben wir alle relevanten Informationen für Sie zusammengefasst. Erfahren Sie, was Sie beim Anschluss Ihrer elektrischen Anlagen an unser Mittel- bzw. Hochspannungsnetz beachten müssen. Zudem finden Sie hier eine Auflistung aller für den Bearbeitungsablauf notwendigen Dokumente.

1. Unverbindliche Vorprüfung der Netzanschlussmöglichkeit („Tagesauskunft“)

Bevor Sie Ihre Anlage bei uns anmelden, prüfen Sie bitte, ob ein Netzanschluss mit der gewünschten Leistung an Ihrem Standort grundsätzlich möglich ist. Für Anlagen mit einer Anschlussleistung ab 135 kW bis 10 MW nutzen Sie bitte die Schnelle Netzanschlussprüfung SNAP

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anmeldung nur bearbeiten können, wenn eine entsprechende Vorprüfung über SNAP durchgeführt wurde.

2. Anmeldung mit dem Netzanschlussportal

Um Ihre elektrische Anlage an unser Stromnetz anzuschließen und zu betreiben, müssen Sie Ihr Vorhaben über unser Netzanschlussportal online anmelden. Diesen Schritt kann auch Ihr Installationsunternehmen oder Planungsbüro für Sie erledigen.

Bei der Anmeldung sind folgende Informationen zur geplanten elektrischen Anlage beizubringen:

  • Technische Planung durch qualifizierten Fachplaner,
  • Grundstücksnachweis inkl. Eigentümer-Vollmacht,
  • Skizzen & Pläne: Lageplan 1:500 und Übersichtsplan 1:5 000,
  • Anschlussleistung (MW/MVA),
  • Betriebsweise und
  • Hochlauf-/Terminplan.

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung der Anmeldung erst nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen erfolgt und, dass bei allen Schritten zur Errichtung/Änderung des Netzanschlusses und Anschluss von elektrischen Anlagen unsere Allgemeinen Bedingungen und Technischen Regeln eingehalten werden müssen.

3. Verbindliche Prüfung der Netzanschlussmöglichkeit und Kapazitätszusage

Sobald wir Ihre vollständige und qualifizierte Anmeldung erhalten haben, prüfen wir die Möglichkeit, Ihre geplante Anlage an unser Netz anzuschließen. Dabei berücksichtigen wir die bestehenden Netzbedingungen, die Leistung Ihrer Anlage, deren Betriebsweise und mögliche Auswirkungen auf unser Netz. Diese Prüfung umfasst folgende Schritte:

  1. Netzanschlusspunkt: Wir ermitteln den optimalen Punkt für den Anschluss an unser Netz oder die Verbindung mit diesem.
  2. Technische Lösung: Wir entwickeln eine technische Lösung für den Anschluss, die geeignet ist.
  3. Kostenschätzung: Wir schätzen die groben Kosten für den Anschluss.
  4. Technische Bedingungen: Wir legen die genauen technischen Bedingungen für den Netzanschluss fest.

Die Prüfung und Bearbeitung der angemeldeten Vorgänge erfolgen in chronologischer Reihenfolge des Eingangs, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

4. Angebot zur Kapazitätsbereitstellung

Nach Abschluss der verbindlichen Prüfung zur Kapazitätszusage erhalten Sie für eine beiderseitige Planungssicherheit ein verbindliches Angebot zur Bereitstellung der benötigten Netzanschlusskapazität und den damit verbundenen zu zahlenden Baukostenzuschuss (BKZ).

Den derzeit gültigen Preis des spezifischen Baukostenzuschusses in Mittel- bzw. Hochspannung finden Sie hier.

Die verbindliche Vorhaltung von Netzanschlusskapazität erfolgt ausschließlich mit Bezahlung des Baukostenzuschusses.

Dem Angebot zur Kapazitätsbereitstellung können Sie wichtige Bedingungen zur Bereitstellung der Netzanschlusskapazität, die projektspezifisch festgelegt werden, wie z. B. Zahlungsplan für den BKZ, Bindungsdauer der Kapazitätszusage oder, ob Netzausbaumaßnahmen erforderlich sind, entnehmen.

Die Planung und Errichtung des Netzanschlusses ist nicht Bestandteil dieses Angebotes. 

Sobald uns Ihre Angebotsbestätigung zur Kapazitätsbereitstellung vorliegt, ist die Kapazitätszusage wirksam. Mit Eingang der ersten Zahlung gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan halten wir Ihnen die Netzanschlusskapazität verbindlich vor.   

Für den Fall, dass Ihr Projekt zu einem späteren Zeitpunkt abgebrochen wird, endet die Vorhaltung der Netzanschlusskapazität. Bereits geleistete Anzahlungen werden abzüglich der bei MITNETZ STROM entstandenen projektbezogenen Aufwendungen zurückerstattet. Projektbezogene Aufwendungen können z. B. Aufwendungen im internen Prozess, wie die Planung und für das Genehmigungsverfahren, oder bereits angefallene Kosten für einen notwendigen Netzausbau sein.

5. Einreichung Projektunterlagen

Bitte beachten Sie, dass bei allen Schritten zur Errichtung/Änderung des Netzanschlusses und Anschluss von elektrischen Anlagen unsere Technischen Anschlussbedingungen eingehalten werden müssen.

Als Verteilnetzbetreiber ist uns eine ordnungsgemäße Errichtung Ihrer Anlage sowie ein störungsfreier Betrieb wichtig, auch um den sicheren Betrieb unseres Netzes gewährleisten zu können. Hierzu benötigen wir neben den bereits vorliegenden (ggf. aktualisierten) Anmeldeunterlagen eine technische Projektunterlage zum Vorhaben mit folgendem Inhalt:

  • Für Mittelspannung gilt:
    Die vollständige Auflistung der benötigten Unterlagen und geltenden Bestimmungen sind der TAB Mittelspannung und dem Anhang E.4 Errichtungsplanung zu entnehmen.
  • Für Hochspannung gilt:
    Die vollständige Auflistung der benötigten Unterlagen und geltenden Bestimmungen sind der VDE-AR-N 4120 in Verbindung mit der TAB Hochspannung der MITNETZ STROM und dem Anhang TAB-HS E4 Errichtungsplanung (VDE-AR-4120) zu entnehmen.
  • Detailplanung der kundeneigenen Station/Umspannanlage
    (gemäß E.4-Errichtungsplanung je Spannungsebene).

Bitte reichen Sie die Projektunterlagen rechtzeitig bei uns ein. Bitte achten Sie dabei auch auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie eine verständliche Beschriftung.

6. Angebot zur Netzanschlussplanung

Vorrangig für Projekte in Hochspannung erhalten Sie von uns für die Leistung der Netzanschlussplanung grundsätzlich ein pauschales Angebot. Der Angebotswert beträgt pauschal 200 T€. 

Sobald uns Ihre Angebotsbestätigung zur Netzanschlussplanung vorliegt, können wir mit der Detailplanung beginnen.

7. Prüfung Projektunterlagen/Detailplanung

Nach eingehender Prüfung der technischen Unterlagen wird Ihnen für Projekte in der Mittelspannung ein Sichtvermerk übermittelt. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Unterlagen aufgrund der Vielzahl und Komplexität einige Zeit in Anspruch nimmt.

Für Übergabestationsprojekte mit Fernwirktechnik (FWT) reicht MITNETZ STROM mit dem Sichtvermerk folgende Unterlagen zusätzlich aus:

  • „Leitfaden FWT zur Datenpunktliste (DPL)“ - dient dem Anlagenerrichter als Hilfestellung zur Einrichtung der Fernwirkanlage des Kunden - 
  • „Prüfprotokoll FWT nach TAB-MS“ - füllt der Anlagenerrichter/Parametrierer der FWT im Zuge der Vorprüfung aller Datenpunkte aus -

8. Angebot zur Errichtung des Netzanschlusses

Sobald alle notwendigen Details für den Netzanschluss geklärt sind, erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot für die Errichtung des Netzanschlusses. Hier sind alle Leistungen zur Station, Kabel/Leitung, Schutz/Leittechnik berücksichtigt.

Im Zusammenhang mit dem Anschlussangebot erhalten Sie wichtige Hinweise zur Inbetriebnahme.

Sobald uns Ihre Angebotsbestätigung zur Errichtung des Netzanschlusses vorliegt, können wir mit den Baumaßnahmen beginnen.

Die Zahlung für das pauschale Angebot zur Netzanschlussplanung wird mit dem Angebot zur Errichtung des Netzanschlusses verrechnet.

9. Bau des Netzanschlusses und Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage

Nachdem Sie das Angebot für die Herstellung des Netzanschlusses bestätigt haben und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, werden wir in enger Abstimmung mit Ihnen den Netzanschluss herstellen.

Für die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage sind uns vorab sämtliche prüffähigen technischen Unterlagen sowie das vollständig ausgefüllte und von einer Elektrofachkraft unterzeichnete Inbetriebsetzungsprotokoll gemäß dem Vordruck E.5 der HS-TAB bzw. E.7 der MS-TAB vorzulegen. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe kann die Zuschaltung und Inbetriebsetzung erfolgen.  

10. Fertigmeldung übermitteln

Nach Errichtung und Fertigstellung Ihrer elektrischen Anlage übermittelt der von Ihnen beauftragte Anlagenerrichter die Fertigmeldung über das Netzanschlussportal.

Sofern sich aufgrund der Technischen Anschlussbedingungen weitere Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme ergeben, übermitteln Sie diese bitte ebenso zu diesem Zeitpunkt. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben aus dem erstellten Sichtvermerk.

11. Inbetriebnahme des Netzanschlusses

Sobald der Anschluss abgeschlossen ist, erfolgt die Inbetriebnahme der Anschlussstelle, sei es die Transformatorenstation oder das Umspannwerk. Bei Bezugsanlagen mit höherer Leistung in Mittel- und Hochspannung wird die Inbetriebnahme in Absprache mit MITNETZ STROM durchgeführt.

Voraussetzungen zur Inbetriebsetzung im Überblick:

  • bestätigtes Netzanschlussangebot liegt vor
  • Fertigmeldung der elektrischen Anlage vorhanden
  • technische Vorgaben des Sichtvermerkes erfüllt
  • alle Zahlungen gemäß vereinbarten Zahlungsplänen (Angebot Reservierung Netzanschlusskapazität und Herstellung Netzanschluss) sind bei MITNETZ STROM eingegangen

12. Abschluss

Sobald wir alle erforderlichen Unterlagen von Ihnen erhalten und geprüft haben, werden Sie als Anschlussnehmer und/oder Anschlussnutzer eine Bestätigung über das Netzanschlussverhältnis und/oder eine Bestätigung über das Anschlussnutzungsverhältnis erhalten. Diese Dokumente dienen zur dauerhaften Festlegung unserer Beziehungen. 

Stand: 01.12.2025

 

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