Ihr Stromanschluss in der Hochspannung

Ihr Wegweiser zum Netzanschluss
Sie planen den Anschluss elektrischer Anlagen an unser Hochspannungsnetz? Auf der folgenden Seite haben wir alle relevanten Informationen für Sie zusammengefasst. Erfahren Sie, was Sie beim Anschluss Ihrer elektrischen Anlagen an unser Hochspannungsnetz beachten müssen.
Schritt für Schritt zum Netzanschluss
1. Unverbindliche Vorprüfung der Netzanschlussmöglichkeit („Tagesauskunft“)
Für Anlagen mit einer
Anschlussleistung ab 10 MW müssen die Anfragen zwingend über das Antragsportal eingereicht werden. Diese Anfragen werden separat hinsichtlich der Tagesauskunft
bewertet und auf Machbarkeit geprüft.
Hinweis: Anfragen werden nicht bearbeitet bzw. abgelehnt, sofern sie uns auf anderem Wege erreichen.
2. Anmeldung mit dem Antragsportal
Um Ihre elektrische Anlage an unser Stromnetz anzuschließen
und zu betreiben, müssen Sie Ihr Vorhaben
online bei uns anmelden.
Diesen Schritt kann auch Ihr Planungsbüro für Sie erledigen.
Für die Anmeldung halten Sie bitte folgende Informationen zur geplanten elektrischen Anlage bereit:
- Geokoordinaten der kundeneigenen Übergabestation,
- Technische Planung durch qualifizierten Fachplaner – Diese können wir auch für Sie übernehmen. –,
- Grundstücksnachweis inkl. Eigentümer-Vollmacht,
- Skizzen & Pläne: Lageplan 1:500 und Übersichtsplan 1:5 000,
- Anschlussleistung (MW),
- Betriebsweise und
- Hochlauf-/Terminplan.
Bitte beachten Sie, dass
eine Bearbeitung der Anmeldung erst nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen
erfolgt und, dass bei allen Schritten zur Errichtung/Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss von elektrischen Anlagen unsere Allgemeinen Bedingungen und Technischen Regeln eingehalten werden müssen.
3. Verbindliche Prüfung der Netzanschlussmöglichkeit und Kapazitätszusage
Sobald wir Ihre vollständige und qualifizierte Anmeldung erhalten haben, prüfen wir die Möglichkeit, Ihre geplante Anlage an unser Netz anzuschließen. Dabei berücksichtigen wir die bestehenden Netzbedingungen, die Leistung Ihrer Anlage, deren Betriebsweise und mögliche Auswirkungen auf unser Netz. Diese Prüfung umfasst folgende Schritte:
- Netzanschlusspunkt: Wir ermitteln den optimalen Punkt für den Anschluss an unser Netz oder die Verbindung mit diesem.
- Technische Lösung: Wir entwickeln eine technische Lösung für den Anschluss, die geeignet ist.
- Kostenschätzung: Wir schätzen die groben Kosten für den Anschluss.
- Technische Bedingungen: Wir legen die genauen technischen Bedingungen für den Netzanschluss fest.
Die Prüfung und Bearbeitung der angemeldeten Vorgänge erfolgen in chronologischer Reihenfolge des Eingangs, sofern alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.
4. Angebot zur Kapazitätsbereitstellung
Nach Abschluss der verbindlichen Prüfung zur Kapazitätszusage erhalten Sie für eine beiderseitige Planungssicherheit ein verbindliches Angebot zur Bereitstellung der benötigten Netzanschlusskapazität und den damit verbundenen zu zahlenden Baukostenzuschuss (BKZ).
Den derzeit gültigen Preis des spezifischen Baukostenzuschusses in Hochspannung finden Sie hier.
Die verbindliche Vorhaltung von Netzanschlusskapazität erfolgt ausschließlich mit Bezahlung des Baukostenzuschusses.
Dem Angebot zur Kapazitätsbereitstellung können Sie wichtige Bedingungen zur Bereitstellung der Netzanschlusskapazität, die projektspezifisch festgelegt werden, wie z. B. Zahlungsplan für den BKZ, Bindungsdauer der Kapazitätszusage oder, ob Netzausbaumaßnahmen erforderlich sind, entnehmen.
Die Planung und Errichtung des Netzanschlusses ist nicht Bestandteil dieses Angebotes.
Sobald uns Ihre Angebotsbestätigung zur Kapazitätsbereitstellung vorliegt, ist die Kapazitätszusage wirksam. Mit Eingang der ersten Zahlung gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan halten wir Ihnen die benötigte Netzanschlusskapazität verbindlich vor.
Für den Fall, dass Ihr Projekt zu einem späteren Zeitpunkt abgebrochen wird, endet die Vorhaltung der Netzanschlusskapazität. Bereits geleistete Anzahlungen werden abzüglich der bei MITNETZ STROM entstandenen projektbezogenen Aufwendungen zurückerstattet. Projektbezogene Aufwendungen können z. B. Aufwendungen im internen Prozess, wie die Planung und für das Genehmigungsverfahren, oder bereits angefallene Kosten für einen notwendigen Netzausbau sein.
5. Einreichung Projektunterlagen
Bitte beachten Sie, dass bei allen Schritten zur Errichtung/Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss von elektrischen Anlagen unsere Technischen Anschlussbedingungen eingehalten werden müssen.
Als Verteilnetzbetreiber ist uns eine ordnungsgemäße Errichtung Ihrer Anlage sowie ein störungsfreier Betrieb wichtig, auch um den sicheren Betrieb unseres Netzes gewährleisten zu können. Hierzu benötigen wir neben den bereits vorliegenden (ggf. aktualisierten) Anmeldeunterlagen eine technische Projektunterlage zum Vorhaben. Notwendige Inhalte dieser Unterlage entnehmen Sie bitte der
VDE-AR-N 4120 in Verbindung mit der TAB Hochspannung der MITNETZ STROM und dem Anhang
TAB-HS E4 Errichtungsplanung (VDE-AR-4120). Zudem benötigen wir die Detailplanung
der kundeneigenen Übergabestation/Umspannanlage (gemäß
E.4-Errichtungsplanung).
Bitte reichen Sie die Projektunterlagen rechtzeitig bei uns ein. Achten Sie dabei bitte auch auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie eine verständliche Beschriftung.
6. Angebot zur Netzanschlussplanung
Für Projekte in Hochspannung erhalten Sie von uns für die Leistung der Netzanschlussplanung grundsätzlich ein pauschales Angebot. Der Angebotswert beträgt pauschal 200 T€.
Sobald uns Ihre Angebotsbestätigung zur Netzanschlussplanung vorliegt, können wir mit der Detailplanung beginnen.
7. Angebot zur Errichtung des Netzanschlusses
Sobald alle notwendigen Details für den Netzanschluss geklärt sind, erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot für die Planung und Errichtung des Netzanschlusses. Hier sind in der Regel die Netzanschlusskosten für alle Leistungen zur Station, Kabel/Leitung, Schutz/Leittechnik berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit dem Anschlussangebot erhalten Sie wichtige Hinweise zur Inbetriebnahme.
Sobald uns Ihre Angebotsbestätigung zur Errichtung des Netzanschlusses vorliegt, können wir mit den Baumaßnahmen beginnen.
Die Zahlung für das pauschale Angebot zur Netzanschlussplanung wird mit dem verbindlichen Angebot zur Planung und Errichtung des Netzanschlusses verrechnet.
8. Prüfung Projektunterlagen/Detailplanung
Nach eingehender Prüfung der technischen Unterlagen wird Ihnen für Ihr Projekt ein Sichtvermerk übermittelt. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Unterlagen aufgrund der Vielzahl und Komplexität einige Zeit in Anspruch nimmt.
Für Übergabestationsprojekte mit Fernwirktechnik (FWT) reicht MITNETZ STROM mit dem Sichtvermerk folgende Unterlagen zusätzlich aus:
- „Leitfaden FWT zur Datenpunktliste (DPL)“
- dient dem Anlagenerrichter als Hilfestellung zur Einrichtung der Fernwirkanlage des Kunden - - „Prüfprotokoll FWT nach TAB-MS“
- füllt der Anlagenerrichter/Parametrierer der FWT im Zuge der Vorprüfung aller Datenpunkte aus -
9. Bau des Netzanschlusses und Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage
Nachdem Sie das Angebot für die Planung und Errichtung des Netzanschlusses bestätigt haben und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, werden wir in enger Abstimmung mit Ihnen den Netzanschluss herstellen.
Für die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage sind uns vorab sämtliche prüffähigen technischen Unterlagen sowie das vollständig ausgefüllte und von einer Elektrofachkraft unterzeichnete Inbetriebsetzungsprotokoll gemäß dem Vordruck E.5 der HS-TAB vorzulegen. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe kann die Zuschaltung und Inbetriebsetzung erfolgen.
10. Fertigmeldung übermitteln
Nach Errichtung und Fertigstellung Ihrer elektrischen Anlage übermittelt uns der von Ihnen beauftragte Anlagenerrichter online die Fertigmeldung und bestellt ggf. die erforderlichen Zähler bei uns.
Sofern sich aufgrund der Technischen Anschlussbedingungen
weitere Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme ergeben, lassen Sie diese
bitte ebenso zu diesem Zeitpunkt von dem von Ihnen
beauftragten Anlagenerrichter an uns übermitteln. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben aus
dem erstellten Sichtvermerk.
11. Inbetriebnahme des Netzanschlusses
Sobald der Anschluss abgeschlossen ist, erfolgt die Inbetriebnahme der Anschlussstelle, sei es die Transformatorenstation oder das Umspannwerk. Bei Bezugsanlagen in der Hochspannung wird die Inbetriebnahme in Absprache mit MITNETZ STROM durchgeführt.
Voraussetzungen zur Inbetriebsetzung im Überblick:
- Fertigmeldung der elektrischen Anlage ist vorhanden
- technische Vorgaben des Sichtvermerkes sind erfüllt
- alle Zahlungen gemäß den vereinbarten Zahlungsplänen (Angebot Reservierung Netzanschlusskapazität und Herstellung Netzanschluss) sind bei MITNETZ STROM eingegangen
- der künftige Strombezug ist bei einem Stromlieferanten angemeldet
12. Abschluss
Sobald wir alle erforderlichen Unterlagen von Ihnen erhalten und geprüft haben, erhalten Sie als Anschlussnehmer und/oder Anschlussnutzer eine Bestätigung über das Netzanschlussverhältnis und/oder eine Bestätigung über das Anschlussnutzungsverhältnis. Diese Dokumente dienen zur dauerhaften Festlegung unserer Beziehungen.
Stand: 01.04.2026
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