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Fragen rund um den Anmelde- und Anschlussprozess von Photovoltaik-Anlagen für Kleineinspeiser

Das Interesse an der aktiven Mitwirkung bei der Energiewende ist unter Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen so groß wie nie zuvor. Als Netzbetreiber merken wir das an der sehr stark gestiegenen Zahl von Anträgen und Anmeldungen insbesondere für Photovoltaik (PV). Dazu kommt ein Anfrage-Boom auch bei Batteriespeichern, Ladestationen für E-Mobilität und Wärmepumpen.

Moderner Solarbalkon mit Sonnenlichtreflexion

Der Trend setzt sich auch in diesem Jahr fort. Täglich erreichen uns mehrere hundert Kundenanfragen zu diesem Thema. MITNETZ STROM hat in den letzten Monaten zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um die Reaktions- und Bearbeitungszeiten für Netzanschlussvorgänge insbesondere für Einspeiser bis 30 kW zu beschleunigen. In der Regel erhalten unsere Kunden zeitnah die notwendigen Informationen zu den Netzanschlussmöglichkeiten und dem erforderlichen Zählerwechsel. Im Einzelfall kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.

Bitte lesen Sie sich vor einer Antragstellung oder Anmeldung Ihrer Anlage die Informationen auf dieser Seite gut durch. Viele häufig gestellte Fragen und Unklarheiten beantworten sich dadurch bereits. Unsere Tipps helfen dabei, Fehler zu vermeiden und Ihre Anlage schneller zu registrieren und ans Netz zu bringen.

Fragen zum Anschluss von PV-Anlagen

Was gilt für Steckersolargeräte ("Balkonkraftwerke")?

Für Steckersolaranlagen (auch„Balkonkraftwerke“) hat der Gesetzgeber vereinfachte Anmeldebedingungen geschaffen, u. a. ist die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr notwendig. Allerdings ist eine Anmeldung im Marktstammdatenregister gesetzlich verpflichtend vorzunehmen. Alle Informationen zu diesem Thema stellen wir hier zur Verfügung. 

Wie genau erfolgt die Anmeldung einer PV-Anlage, die nicht unter die vereinfachten Anmeldebedingungen von Steckersolargeräten fällt?

Für die Anmeldung Ihrer Photovoltaik-Anlage wenden Sie sich bitte an einen eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb oder ein Planungsbüro, welcher/-s dann die weiteren Schritte und die Kommunikation mit uns für Sie übernimmt.

Der Aufbau einer PV-Anlage sollte frühzeitig und möglichst vor dem Kauf über einen eingetragenen Elektrofachbetrieb bei MITNETZ STROM angemeldet werden.

Ausführliche Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung haben wir hier auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt.

Eine Auswahl der möglichen Elektroinstallationsfirmen in unserem Netzgebiet findet man auf unserer Internetseite Installateur- und Elektrofachkraft-Suche.

Eine kostenfreie Vorabprüfung der Anschlussmöglichkeiten für den Netzanschluss können Sie  bei uns ebenfalls online vornehmen. Dazu stehen die Onlinedienste Niederspannungs-Netzanfragen (NiNa) und Schnelle Netzanschlussprüfung (SNAP) (für Einspeiseanlagen zwischen 135 kW und 10 MW) zur Verfügung.

Was genau passiert nach der Anmeldung, gibt es eine Benachrichtigung?

Sie erhalten unmittelbar nach der Anmeldung eine Bestätigung des Eingangs. Gleichzeitig durchläuft ihre Anmeldung verschiedene Prozessschritte in unserem Haus.

Zu den einzelnen Schritten und deren aktuelle Bearbeitungszeiten informieren detailliert unten unter dem Punkt "Fragen zur Bearbeitungszeit".

Was gilt bezüglich Messeinrichtungen bei kleinen PV-Erzeugungsanlagen?

Bei Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 kWp wird nach § 29 Messstellenbetriebsgesetz ein intelligentes Messsystem eingebaut. Generell sieht der Gesetzgeber vor, dass künftig in allen Kundenanlagen digitale Zähler eingebaut sind (sogenanntes Smart-Meter-Rollout).

Welche Schritte sind erforderlich, damit Sie eine Einspeisevergütung erhalten?

Sobald die Anlage in Betrieb ist, bereiten wir die Abrechnung vor. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns hierfür alle notwendigen Unterlagen, vollständig ausgefüllt, zugesandt haben.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen bzw. Ihrem Elektroinstallateur, sobald wir fertig sind oder noch Unterlagen oder Informationen benötigen.

Aktuell kommt es bei der Einstellung der Abrechnung auf Grund des hohen Volumens noch zu Verzögerungen. Wichtig: Wir zahlen die Ihnen zustehende Vergütung auch rückwirkend ab dem Datum der Inbetriebnahme aus.

Fragen zur Bearbeitungszeit

Wie lange sind momentan die Bearbeitungszeiten?

MITNETZ STROM hat viele Verbesserungen vorgenommen, um die Bearbeitungszeiten für die Kunden deutlich zu reduzieren. Auf Grund der sehr hohen Nachfrage ist in einzelnen Prozessschritten jedoch temporär mit Verzögerungen zu rechnen. Es ist in vier Prozessschritte zu unterscheiden:

1. Antragsbearbeitung und Netzprüfung

Nach der Anmeldung einer Anlage (vor Baubeginn) nehmen wir eine individuelle Netzprü-fung vor, unter anderem um die Leistungsfähigkeit des Anschlusses zu prüfen. Danach erhal-ten Sie von uns das Ergebnis der Netzbewertung (netztechnische Stellungnahme), nach der Sie in der Regel mit dem Bau bzw. dem Anschluss der Anlage fortfahren können. Bei mitt-lerweile zum überwiegenden Teil vorkommenden PV-Dachanlagen erfolgt die Netzan-schlussprüfung "just in time" wenn der beauftragte Elektroinstallateur die Anmeldung über unser Portal "NINA" vornimmt. Die Ausfertigung und der Versand der netztechnischen Stel-lungnahme erfolgt in der Regel sofort. In wenigen Fällen kann es (bei Netzengpässen) zu Verzögerungen kommen. Dies dauert dann ca. 2 bis 4 Wochen. Voraussetzung ist, dass die Anträge der Kunden vollständig und korrekt sind.

2. Netzbetreiberprüfung

Einspeiseanlagen müssen gesetzlich verpflichtend im Marktstammdatenregister registriert werden. Die BNetzA verlangt von uns eine Prüfung der von Ihnen im Marktstammdatenregis-ter gemeldeten Daten. Diese Prüfung ist nachgelagert zum Anschlussprozess und beeinflusst ihn insofern nicht. Die Netzbetreiberprüfung erfolgt mittlerweile vollautomatisch. Sofern die Daten der Anmeldung vom Kunden/Installateur mit den vom Kunden im Marktstammdaten-register angelegten Daten übereinstimmen und korrekt sind, gibt es keine Verzögerungen. Wenn dies gegeben ist, erfolgt die Prüfung in Echtzeit und führt zu keinen Verzögerungen.

Für den Fall, dass im MaStR eingegebene Informationen von den uns aus der Anmeldung vorliegenden Daten abweichen, schreiben wir den Kunden an und bitten um Korrektur. Wenn dann alle Daten übereinstimmen, ist die Netzbetreiberprüfung abgeschlossen. 

3. Zählerwechsel

Sobald die Anlage fertig errichtet ist, erhalten wir von der Installationsfirma eine sog. Fertigmeldung. Mit deren vollständigem Vorliegen beauftragen wir eine Partnerfirma zum Einbau bzw. Wechsel des Zählers, sofern dies notwendig ist (siehe oben).  Für einen eventuellen Zählereinbau setzt sich unsere Partnerfirma umgehend (spätestens nach 15 Werktagen nach Fertigmeldung) mit dem Bauherrn/der Bauherrin in Verbindung, um einen Termin zum Zählereinbau oder -wechsel zu vereinbaren. Die eigentlichen Arbeiten erfolgen entspre-chend des abgestimmten Termins.

Wenn der Zähler eingebaut ist, benötigen wir vom Installateur eine Inbetriebnahmeerklärung. Sobald diese eingeht und alle anderen bereits genannten Unterlagen vollständig vorliegen beauftragen wir die Abrechnung der Anlage. 

4. Zahlung Einspeisevergütung

Normalerweise erfolgt die Abrechnung innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach der Inbetriebnahme-Meldung durch den Elektroinstallateur. Voraussetzung ist auch wieder, dass alle Un-terlagen der Betreiber vollständig und ordnungsgemäß vorliegen. Dies ist aber in mehr als der Hälfte der Fälle nicht gegeben und führt dann zu individuellen Verzögerungen. Beson-ders häufig fehlt die Erklärung zur Vergütungszahlung bzw. wird nicht richtig ausgefüllt. Ein weiterer Verzögerungsgrund ist aktuell ein Systemwechsel sowie ein gewisser Rückstau bei der Systempflege von Inbetriebnahme-Registrierungen ab März 2024 auf Grund des großen Ansturms. Dies führt in diesem letzten Prozessschritt momentan zu Verzögerungen. Derzeit dauert es ca. 8 - 12 Wochen. Selbstverständlich wird die Vergütung bei Vorliegen aller Voraussetzungen aber rückwirkend ab Datum der Inbetriebnahme ausgezahlt.


Der Gesamtprozess von Anmeldung bis Abrechnung dauert derzeit bei neuen Vorgängen* insgesamt zwischen 12 und 20 Wochen je nach individuellem Einzelfall. Voraussetzung ist stets, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vom Kunden bzw. Elektroinstallateur von vornherein vollständig und korrekt eingereicht werden.

Hinweis: Bei älteren Anträgen (Eingänge aus dem Jahr 2023 bis Mitte 2024) dauert/-e es unter Umständen länger, weil diese historischen Fälle aus verschiedenenen Gründen komplexer in der Bearbeitung sind und aufwendiger manueller Anpassungen bedürfen. 

Stimmt es, dass der Kunde sich auch selbst den Zähler besorgen darf, wenn die vier Wochen Frist für den Zählerwechsel überschritten sind? Ist dies zu empfehlen?

Exakter hat der Messstellenbetreiber nach Ablauf der vier Wochen noch weitere zwei Wochen Zeit. Zu beachten ist dabei, dass die Frist ab vollständiger Fertigmeldung der Anlage durch den Betreiber bzw. Elektroinstallateur beginnt und nicht etwa ab Erstkontakt mit uns.

Grundsätzlich sehen wir keine Notwendigkeit einer eigenständigen Beauftragung von Drittunternehmen für den Zählerwechsel und halten diese auch für Kunden nicht für vorteilhaft. Für Anschlussnehmer entstehen bei eigener Beauftragung zusätzliche Aufwände. Zum einen durch die verpflichtende Kommunikation aller erforderlichen Informationen zum Zählerwechsel (Zählerstände, Gerätenummern, etc.) an den Netzbetreiber mit dem Zweck der Sicherstellung netzwirtschaftlicher Folgeprozesse. Es entstehen zusätzliche Kosten durch die separate Beauftragung eines Dritten und für die Beschaffung der mess- und eichrechtskonformen Gerätetechnik.

Ist das hohe Anfragevolumen nur bei MITNETZ STROM so oder betrifft das auch andere Netzbetreiber?

Bundesweit erleben die meisten Verteilnetzbetreiber und beteiligte Marktakteure den enormen Anstieg an Anträgen und Anmeldungen - mit regionalen Unterschieden. Bei MITNETZ STROM besteht zusätzlich die Besonderheit, dass das Unternehmen seit Jahren einer der Netzbetreiber mit dem bundesweit höchsten Aufkommen an Einspeisung aus Erneuerbaren Energien ist. Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie gern unserem Blogartikel.

Erwarten Sie eine Fortführung des Trends in den nächsten Monaten/Jahren?

Wir gehen von einem unveränderten hohen Interesse an der Beteiligung der Energiewende durch Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen und damit von einem weiter steigenden Antrags- und Bearbeitungsvolumen bei uns aus.

Gibt es besondere E-Mail-Adressen/Rufnummern für Beschwerden von Kunden?

Kunden mit Beschwerden wenden sich bitte ausschließlich an unsere regulären Kontaktkanäle. Unsere Kontaktsysteme erkennen Beschwerden mittlerweile automatisiert durch Künstliche Intelligenz. Diese Vorgänge werden dann intern priorisiert an ein speziell geschultes Team für Beschwerden geroutet.

Fragen zur Entwicklung Erneuerbaren Energien bei MITNETZ STROM

Gibt es Fälle, bei denen die Einspeisung von Strom aus PV-Anlagen für die Netzversorgung ein Problem darstellt und wenn ja, warum?

Im Regelfall erfolgt nach der Anmeldung der Anlage immer eine Prüfung durch den Netzbetreiber. Kunden erhalten danach eine netztechnische Stellungnahme darüber, was bei Anschluss zu beachten ist. Im Regelfall ist der Anschluss von typischen PV-Anlagen in für den Hausgebrauch üblicher Größenordnung unproblematisch. Im Einzelfall können z.B. in Abhängigkeit von der Größe oder Art der Anlage oder auf Grund der örtlichen Netzsituation zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein oder auch ein Netzausbau etwas Zeit benötigen. Für einen sicheren Anschluss und Betrieb der Anlage ist immer ein Elektrofachbetrieb zu Rate zu ziehen.

Wie haben sich erneuerbare Energien bei MITNETZ STROM entwickelt? (Anzahl Anlagen und installierte Leistung nach Energieträger)

Erneuerbare Energien (EE) sind im Netzgebiet der MITNETZ STROM unverändert im Aufwind. Im Jahr 2024 stieg die Anzahl der EE-Anlagen um 30 Prozent auf knapp 143.000. Die installierte Leistung aus erneuerbaren Energien erreichte einen neuen Rekordwert von 12.242 Megawatt, ein Anstieg von mehr als 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In den letzten zehn Jahren hat sich die installierte Leistung damit fast verdoppelt und die Anzahl der Erzeugungsanlagen in fünf Jahren nahezu verdreifacht.

Wie ist die Entwicklung speziell bei PV-Anlagen?

Die Zahl der Photovoltaik-Anlagen stieg besonders rasant, vor allem durch Steckersolaranlagen bis 800 Watt, deren Anzahl sich um 104 Prozent auf gut 31.000 erhöhte, was einer Verdopplung innerhalb eines Jahres entspricht.

Bei größeren Solaranlagen – zum Beispiel auf Dächern und Freiflächen – kletterte der Wert um 19 Prozent auf knapp 110.000 Einspeiseanlagen.

Wie viele neue Anfragen von Einspeisern haben Sie bearbeitet?

Die Anzahl von Erstanfragen (Einspeiser <30 kVA, Einspeiser>30kVA, Steckersolar-Anlagen) betrug 2024 gut 55.000. Die Anfragen blieben damit auf hohem Niveau und liegen 270% über den Anfragezahlen aus dem Jahr 2021. Insgesamt hat MITNETZ STROM rund 230.000 Kundenanliegen im Jahr 2024 bearbeitet.

Wie ist die Entwicklung anderer Anlagen, die zur Energie- und Mobilitätswende beitragen sollen wie Batteriespeicher, Ladesäulen für E-Autos, Wärmepumpen, etc.?

Auch das Interesse an privaten Ladepunkten für Elektro-Autos (Wallboxen), Wärmepumpen und Stromspeichern nahm weiter zu. Allein im letzten Jahr sind über 22.000 dieser Anlagen neu bei MITNETZ STROM angemeldet worden. Damit waren in Summe fast 100.000 derartiger Verbraucher an das Verteilnetz angeschlossen. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von knapp 30 Prozent. Besonders groß war der Zuwachs mit 62 Prozent bei Stromspeichern, Wallboxen legten um 25% und Wärmepumpen um fast 6% zu.

Welche Aufgaben und Herausforderungen haben Netzbetreiber wie die MITNETZ STROM mit der verstärkten Nutzung von Photovoltaik und anderen EE?

Als Verteilnetzbetreiber sind wir für die Versorgungssicherheit in unserem Netzgebiet verantwortlich und stellen sicher, dass das Stromnetz den aktuellen großen Herausforderungen durch Energie-, Wärme- und Verkehrswende gerecht wird. Die rasante Zunahme der Erneuerbaren-Energien-Anlagen sowie der gleichzeitige Boom bei Ladesäulen, Wärmepumpen, Batteriespeichern und Anschlussbegehren von Großverbrauchern wie Rechenzentren stellt uns als Netzbetreiber vor immense Herausforderungen. Die Situation erfordert, dass wir das Stromnetz massiv verstärken und ausbauen. MITNETZ STROM räumt dieser Aufgabe höchste Priorität ein und investiert massiv in die Netzinfrastruktur. Allein im Jahr 2025 gibt MITNETZ STROM eine Rekordsumme von 565 Millionen Euro für die Erweiterung, Erneuerung und Instandhaltung sowie Smartifizierung des Stromnetzes in seinem Netzgebiet aus, eine nochmals erhebliche Steigerung gegenüber den bereits ambitionierten Vorjahren (2024: 426 Millionen Euro). Bis zum Jahr 2030 investiert MITNETZ STROM rund 3 Milliarden Euro.

Aktuell sind über 96 Prozent der Erneuerbare-Energie-Anlagen an das Verteilnetz angeschlossen (Quelle: bdew). Damit ist das Verteilnetz das Rückgrat der Energiewende. MITNETZ STROM ist dabei einer des Verteilnetzbetreiber mit dem bundesweit höchsten Aufkommen an Einspeisern. Im Jahr 2024 stieg die Anzahl der EE-Anlagen im Netz der MITNETZ STROM um 30 Prozent auf knapp 143.000. Die installierte Leistung aus erneuerbaren Energien erreichte einen neuen Rekordwert von 12.242 Megawatt. In den letzten zehn Jahren hat sich die installierte Leistung damit fast verdoppelt und die Anzahl der Erzeugungsanlagen in fünf Jahren nahezu verdreifacht. Photovoltaik hatte mit knapp 53 Prozent den höchsten Anteil an der installierten Leistung der Erneuerbaren. Die installierte Leistung aus Solarenergie stieg 2024 um 14 Prozent auf 6.460 Megawatt.

Neben dem Netzausbau nehmen wir beim Netzanschluss von Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speicheranlagen als Verteilnetzbetreiber weitere Aufgaben wahr. Angefangen von der Beantwortung der stark gestiegenen Kundenanfragen über die Bearbeitung und netztechnische Bewertung der Anchlussbegehren bis hin zur Beauftragung des Zählerwechsels und Abrechnung der Einspeisevergütung. 

Ferner treiben wir die Smartifizierung des Netzes weiter voran, um dieses noch besser steuern und monitoren zu können und damit eine bessere Auslastung des vorhandenen Netzes und effizienteren Netzbetrieb zu ermöglichen, z. B. mit digitalen Ortsnetzstationen, dem Ausbau von Onlineservices, der Virtualisierung unserer Netzinfrastruktur oder der Durchführung diverser Forschungsprojekte und Pilotstudien.