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Balkonkraftwerke und Dach-Solaranlagen - Aktuelle Hinweise und Tipps

Spätestens seit dem starken Anstieg der Stromkosten im vergangenen Jahr machen sich immer mehr Menschen Gedanken darüber, wie sie Energie sparen oder sogar selbst produzieren können. Bemerkbar macht sich dies in der rasant steigenden Nachfrage nach privaten Solaranlagen auf dem Dach und so genannten Balkonkraftwerken. Dabei handelt es sich um kleine Photovoltaik-Analgen mit Stecker, die außen an der Balkonbrüstung oder Fassade montiert werden und Strom direkt in die heimische Steckdose einspeisen.  

Antragsflut führt zu längeren Wartezeiten

Auch bei MITNETZ STROM ist die Zahl der Anfragen enorm hoch und steigt weiter extrem. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Anzahl dieser Anlagen mehr als verdoppelt und ein Ende dieses Trends ist nicht abzusehen. Dazu kommt der erhebliche, nicht abebbende Zuwachs großer Erzeugungsanlagen wie Wind- und Solarparks. Die Anlagen-Gesamtzahl stieg allein im letzten Jahr um weitere 18 Prozent auf mittlererweile über 75.000 Anlagen im Netzgebiet der MITNETZ STROM. Damit ist das Netzgebiet der MITNETZ STROM bundesweit eines derjenigen mit dem höchsten Anteil an erneuerbarer Energien. Hinzu kommt noch die ebenfalls massiv und die ebenfalls stark zunehmende Zahl von Anmeldungen von Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos, die netztechnisch ebenfalls bewertet und bearbeitet werden müssen.  Eine Mammutaufgabe für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die zuständigen Kollegen haben alle Hände voll zu tun und arbeiten mit Hochdruck und unermüdlich daran, alle Aufträge und Netzanschlüsse so schnell wie nur irgend möglich zu bearbeiten. Schließlich wollen wir als Netzbetreiber die Energiewende aktiv unterstützen. Auf Grund der exorbitanten Zahl von Anmeldungen ist derzeit jedoch trotz interner Priorisierung mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Wir bitten daher alle Kunden, die eine Einspeiseanlage anmelden, um etwas Geduld.

beleuchtetes Einfamillienhaus

Tipps für kleine und private Solarstrom-Einspeiser  - so klappt es 

Für Kleineinspeiser wie Eigenheimbesitzer mit Photovoltaik-Anlagen gibt es bei der Inbetriebnahme und Anmeldung einiges zu beachten. Dies trifft insbesondere zu, wenn sie den Strom nicht nur selbst nutzen, sondern auch ins öffentliche Netz einspeisen wollen. Die wichtigsten Punkte haben wir hier kurz zusammengefasst:  

  • Entscheidend ist, dass die Anmeldung der Anlage und deren finale Inbetriebsetzung elektrotechnisch ordnungsgemäß erfolgt. Detaillierte Informationen und Antragsunterlagen finden Interessenten auf einer dafür extra eingerichteten Informationsseite
  • Hierzu sollten sich Interessenten an einen Elektroinstallateur ihrer Wahl wenden. Einen Fachmann in Ihrer Nähe findet man zum Beispiel bequem mit unserer Online-Installateurssuche.
  • Nach der Beauftragung durch den Installateur erstellen wir als Netzbetreiber eine sogenannte netztechnische Stellungnahme, welche die Anschlussbedingungen aufzeigt. Bei kleinen PV-Anlagen erfolgt dies üblicherweise innerhalb von vier bzw. acht Wochen.
  • Kleine Anlagen, so wie sie typischerweise bei privaten Eigenheimbesitzern installiert und betrieben werden, sind in der Regel jedoch nicht genehmigungs- sondern nur anzeigepflichtig. Die Anzeige der Anlage ist wichtig für uns als Netzbetreiber und essenziell für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung. Nur so kann sichergestellt werden, dass das vorgelagerte Netz auch physikalisch in der Lage ist, die Energiemengen zu übertragen. Werden hier Engpässe festgestellt, erfolgt durch uns ein Ausbau des Netzes.
  • Nach Meldung der Fertigstellung der Kundenanlage durch den Installateur erfolgen der Einbau der Messeinrichtungen und die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage. Daraufhin erhalten Anschlussnehmer, Anschlussnutzer und Anlagenbetreiber die Bestätigung zum Netzanschlussverhältnis bzw. die Bestätigung zum Anschlussnutzungsverhältnis und der Einspeisung zur dauerhaften Regelung der gegenseitigen Beziehungen.
  • Die mit der Messeinrichtung (dem oder den Zählern) gemessenen Bezugsmengen wird dem Energielieferanten zur Verfügung gestellt, so dass er seine Stromrechnung ordnungsgemäß legen kann. Die Einspeisemengen vergütet in der Regel der Netzbetreiber.
  • Ebenso wichtig ist, dass Anlagenbetreiber die EEG- oder KWK-Anlage bei deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren müssen. Diese Registrierung ist Vergütungsvoraussetzung und gegenüber MITNETZ STROM im Rahmen der Inbetriebnahme nachzuweisen.
  • Damit man vom ersten Tag der Inbetriebnahme an die volle Einspeisevergütung erhält, ist es erforderlich, dass die EEG- bzw. KWK-Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert wird.
  • Als Kleineinspeiser sollte man auch daran denken, dass es eventuell behördliche Genehmigungspflichten gibt. Diese sollten rechtzeitig bei den örtlichen Behörden in Erfahrung gebracht werden (Denkmalschutz, Bebauungsplanung, etc.).

Hinweise für Besitzer von Balkon-Kraftwerken

Die oben genannten Hinweise gelten auch für Balkon-Kraftwerke, die exakter „steckerfertige Erzeugungsanlagen“ genannt werden. Sofern die Leistung 600 Watt nicht überschreitet und maximal eine Anlage je Wohnung betrieben wird, muss hier jedoch keine Genehmigung erfolgen. Aber Achtung: die Inbetriebnahme der Anlage muss auf jeden Fall bei dem jeweils zuständigen Verteilnetzbetreiber wie MITNETZ STROM angezeigt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Strom nur für den Eigenbedarf genutzt wird oder auch in das öffentliche Netz eingespeist oder vergütet werden soll.    

Eventuell wird hier auch ein Zählerwechsel notwendig, da konventionelle Zähler die Energieflüsse in verschiedene Richtungen gegebenenfalls nicht korrekt messen können. Dieser Wechsel ist in der Regel nicht mit Kosten für den Anlagenbetreiber verbunden.

Darüber hinaus ist auch hier eine eigenverantwortliche Anmeldung beim Marktstammdatenregister erforderlich. Für die eigene Sicherheit und die Vermeidung von Schäden ist es auch hier ratsam, die Installation von einem Elektroinstallateur vornehmen zu lassen. Unter anderem müssen die Leitungs- und Steckerverbindungen für die Anlage richtig dimensioniert sein und den anerkannten technischen Regelungen entsprechen.