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Informationen zu MiSpeL - Marktintegration von Speichern und Ladepunkten

Energieautarkes Haus in Schmölln mit Elektroauto im Carport und blühendem Garten

Neue Perspektiven für Speicher und Ladepunkte

Ihr PV-Speicher wird nur bei Sonnenschein beladen? Ihr Elektroauto steht die meiste Zeit ungenutzt in der Einfahrt? Mit MiSpeL entstehen neue Möglichkeiten, Batteriespeicher und bidirektionale Wallboxen flexibel zu nutzen. Klingt kompliziert? Keine Sorge. Hier erfahren Sie, was MiSpeL bedeutet, welche Voraussetzungen gelten und welche Chancen sich für Sie ergeben können.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • MiSpeL ermöglicht die aktive Teilnahme von Speichern und Elektroautos am Strommarkt.
  • Strom kann zu günstigen Zeiten eingekauft und später zu höheren Preisen verkauft werden.
  • Die Förderfähigkeit von EEG-Anlagen bleibt unverändert erhalten.
  • Batteriespeicher können sowohl mit selbst erzeugtem Strom als auch aus dem öffentlichen Netz beladen werden.
  • Elektroautos (mit bidirektionalem Ladepunkt) werden im Rahmen von MiSpeL weitgehend wie Stromspeicher behandelt.
  • Für die Abrechnung stehen künftig die Pauschaloption und die Abgrenzungsoption zur Verfügung.
  • Voraussetzung ist grundsätzlich die Teilnahme an der Direktvermarktung sowie eine geeignete Mess- und Steuerungstechnik.

Achtung: MiSpeL ist Stand heute noch nicht in unserem Netzgebiet anwendbar. Wir informieren Sie auf dieser Seite, sobald sich Änderungen ergeben.

Die Bundesnetzagentur (kurz BNetzA) räumt den Netzbetreibern eine Übergangszeit bis zum
1. Oktober 2027
ein, in welcher das Angebot der MiSpeL-Optionen freiwillig ist. Aufgrund der komplexen Abrechnung ist eine tiefgreifende Anpassung unserer IT-Systeme notwendig. Wir arbeiten an einer schnellstmöglichen Lösung, um interessierten Kunden die Anmeldung zu ermöglichen. Weiterhin unterliegt die Abrechnung der Pauschaloption dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Union. Diese ist Stand heute noch nicht erteilt.

Was ist MiSpeL

MiSpeL steht für „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“.

Mit dieser Regelung wird die Möglichkeit für Stromerzeugungsanlagen (nach EEG) in Kombination mit Stromspeichern oder Elektroautos geschaffen, von Preisschwankungen an der Strombörse zu profitieren. Hierzu wird Strom zu günstigen Zeiten gekauft (eingespeichert) und später bei höheren Börsenpreisen wieder verkauft (ausgespeichert). Ziel ist es, vorhandene Speicher zu Zeiten hoher Stromnachfrage für die Entlastung des Netzes einzusetzen und damit die Energiewende zu beschleunigen.

Bisher:

Stromspeicher durften, wenn sie gemeinsam an einem Anschluss mit einer Photovoltaikanlage (oder anderen EEG geförderten Anlagen) betrieben wurden, zwar Strom aus dem Netz aufnehmen, aber keinen Strom ins Netz einspeisen. Andernfalls verliert die Photovoltaikanlage ihre festen Vergütungssätze für den eingespeisten Strom.

Künftig:

Unter bestimmten Voraussetzungen darf, zusätzlich zum selbst produzierten Strom der Photovoltaikanlage, Netzstrom aufgenommen und später wieder ins Netz eingespeist werden. Dabei bleibt die gesetzliche Förderung für den Strom aus der Photovoltaikanlage bestehen.

Damit die Förderung erhalten bleiben kann, müssen bei der Einspeisung die Strommengen aus der Erzeugungsanlage und die, welche ehemals aus dem Stromnetz gekauft wurden, voneinander getrennt werden. MiSpeL bietet hierfür zwei Optionen. Die Pauschaloption, welche auf pauschalen Annahmen beruht, und die Abgrenzungsoption, welche die beiden Strommengen mit Zählern exakt misst und berechnet.

Die neue Regelung beruht auf einem Festlegungsbeschluss der Bundesnetzagentur. Alle Informationen hierzu erhalten Sie auf deren Internetseite: Bundesnetzagentur - Festlegungsverfahren zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL).

Pauschaloption

Diese einfachere Variante richtet sich an Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Statt jede Strommenge technisch getrennt zu messen, wird pauschal bestimmt, welcher Anteil aus der Solaranlage und welcher aus dem Netz stammt. Zur Teilnahme benötigen Sie ein intelligentes Messsystem, einen Direktvermarkter und eine durch diesen steuerbare Anlage.

Bei der Pauschaloption werden die eingespeisten Strommengen in drei Bereiche aufgeteilt. Ein Bereich erhält die normale gesetzliche Förderung für die PV-Anlage. Der zweite Bereich ist umlagesaldiert, was bedeutet, dass bestimmte Umlagen auf den Strom wegfallen. Der dritte Bereich liegt dazwischen und ist weder gefördert noch begünstigt. Er soll die Ungenauigkeit bei der pauschalen Mengenschätzung ausgleichen. Eine Beispielrechnung mit Erklärung hierfür erhalten Sie in unserem Infoblatt.

Die Pauschaloption ist vor allem für private Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe gedacht. Sie soll die Kosten für die Umrüstung der Anlage möglichst gering halten und bietet deshalb die Messung mit einem Zähler an. Weiterhin haben Anlagen mit Hybridwechselrichter (das bedeutet Speicher und PV-Module sind an einem Wechselrichter angeschlossen) keine Möglichkeit die Abgrenzungsoption aufzubauen, da sich der zweite Zähler nicht installieren lässt. Hier ist die Pauschaloption das einzige Mittel, um MiSpeL anwenden zu können.

Wichtig zu wissen ist, dass der Einkauf und Verkauf von Strom über einen Direktvermarkter erfolgen muss. Dieser muss von Ihnen selbstständig gesucht und beauftragt werden.

Was muss ich für die Pauschaloption beachten?

  • Sie dürfen nur (eine) PV-Anlage(n) mit maximal 30 kWp installiert haben.
  • Es muss ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) verbaut sein.
  • Der Speicher und/oder die bidirektionale Wallbox müssen beim Netzbetreiber angemeldet sein und ein Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105 besitzen.
  • Der angemeldete Betreiber von Speicher und PV-Anlage muss die gleiche Person sein.
  • Sie müssen sich einen Direktvermarkter suchen und beauftragen, der Ihnen eine Vermarktung nach MiSpeL Pauschaloption anbietet.
  • Der Speicher und/oder die Wallbox müssen durch den Direktvermarkter steuerbar sein.

Abgrenzungsoption

Bei dieser Variante messen zusätzliche Zähler genau, welcher Strom aus Ihrer Erzeugungsanlage und welcher aus dem öffentlichen Netz stammt. Dieses Modell hat im Vergleich zur Pauschaloption keine Größenbegrenzung für die teilnehmenden Anlagen. Weiterhin können auch andere erneuerbare Energieträger (Wind, Biomasse etc.) oder eine Kombination verschiedener Anlagen für die Stromerzeugung genutzt werden.

Zur Abrechnung werden die Energieflüsse viertelstündlich erfasst und Messdaten der Zähler miteinander verrechnet. Hierdurch kann genau zugeordnet werden, welche Strommengen für Bezug und Einspeisung jeweils dem Speicher und der Wallbox zugeordnet werden müssen und welche Mengen auf die Einspeiseanlage und die sonstigen Verbraucher entfallen.

Die Abgrenzungsoption ist vor allem für größere Industriebetriebe, Windparks oder PV-Freiflächenanlagen interessant. Sie stellt höhere Anforderungen an die Messtechnik, bietet dafür aber eine exakte Abrechnung und maximale Flexibilität in der Art und Größe der teilnehmenden Anlagen.

Auch in der Abgrenzungsoption muss der Einkauf und Verkauf von Strom über einen Direktvermarkter erfolgen.

 

Was muss ich bei der Abgrenzungsoption beachten?

  • Sie müssen (eine) Stromerzeugungsanlage(n) nach EEG am Netzanschluss betreiben.
  • Die Erzeugungsanlage und Speicher bzw. die Ladeeinrichtung müssen jeweils mit eigener viertelstündlicher Messeinrichtung (RLM oder iMSys) ausgestattet sein
  • Der Speicher und/oder die bidirektionale Wallbox müssen beim Netzbetreiber angemeldet sein und ein Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105 besitzen.
  • Sie müssen sich einen Direktvermarkter suchen und beauftragen, der Ihnen eine Vermarktung nach MiSpeL Abgrenzungsoption anbietet.
  • Der Speicher und/oder die Wallbox müssen durch den Direktvermarkter steuerbar sein.

Gegenüberstellung Pauschal- und Abgrenzungsoption
Abgrenzungsoption Pauschaloption
Ermittlung der Strommengen Exakte Messung der Stromflüsse  Zuordnung von Strommengen anhand pauschaler Annahmen 
Anwendungs-
bereich
Alle EE-Anlagen, Speicher und bidirektionalen Ladepunkte, auch komplexe Anlagen (unterschiedliche Fördersätze) Speziell kleine Solaranlagen bis 30 kWp mit Speicher und/oder Ladepunkt
Messaufwand Typisch mindestens 2 Zähler, je nach Anlage auch mehr Nur 1 Zähler (außer bei Kaskaden) 
Vergütung für Einspeiseanlage Exakte Ermittlung geförderter Strommengen aus der Erzeugungsanlage Geförderte Strommenge wird auf Pauschalgrenze gedeckelt 
Umlage-
saldierung
Exakte Messung der saldierungsfähigen Mengen Pauschale Bestimmung
Speicherverluste Speicherverluste können berücksichtigt werden Keine gesonderte Privilegierung von Speicherverlusten 
Mögliche Erzeugungsanlagen PV, Wind, KWK und Kombinationen davon möglich Nur Solaranlagen
Zusammen-
fassung
Maximale Genauigkeit in der Abrechnung und breiter Anwendungsbereich, dafür hohe Anforderungen an die Messung. Typischerweise für Industrie- und Gewerbekunden Vereinfachte pauschale Abrechnung mit begrenztem Anwendungsbereich, geringere Anforderungen an die Anlage. Gedacht für Privathaushalte und Kleingewerbe 
Häufige Fragen

Kann ich MiSpeL schon nutzen?

Nein. MiSpeL erfordert komplexe Anpassungen für die Abrechnung Ihrer Anlage. Hierzu müssen unsere IT-Systeme erweitert und offene Fragen mit der BNetzA geklärt werden. Wir arbeiten an einer schnellstmöglichen Lösung und informieren Sie an dieser Stelle, sobald die Anmeldung möglich ist.

Was bringt mir MiSpeL?

MiSpeL ermöglicht Ihnen eine nach EEG geförderte Stromerzeugungsanlage an Ihrem Anschluss zu betreiben und gleichzeitig über einen Speicher bzw. ein Elektroauto zu günstigen Börsenstrompreisen Energie einzukaufen und später zu höheren Preisen zu verkaufen oder selbst zu nutzen.

Muss ich meine bestehende Elektroinstallation umbauen, um MiSpeL nutzen zu können?

Nicht zwingend. Ob Anpassungen erforderlich sind, hängt von Ihrer aktuellen Anlagenkonfiguration und der gewählten MiSpeL-Option ab. Insbesondere Mess- und Steuerungstechnik sind hierfür wichtig. Nutzen Sie für eine erste Prüfung gerne unsere obenstehenden Checklisten für Pauschal- oder Abgrenzungsoption.

Kann ich MiSpeL auch nutzen, wenn mein Speicher / meine Wallbox bereits in Betrieb ist?

Ja, grundsätzlich kann MiSpeL auch für bestehende Anlagen genutzt werden, solange keine der übrigen Voraussetzungen verletzt wird.

Kann ich trotz MiSpeL meinen selbst erzeugten Solarstrom weiterhin selbst verbrauchen?

Ja, der Eigenverbrauch bleibt weiterhin möglich. MiSpeL erweitert die Nutzung von Speicher oder Wallbox um die aktive Teilnahme am Strommarkt

Ist MiSpeL für private Haushalte oder nur für Unternehmen gedacht?

Beides. MiSpeL kann sowohl von privaten Anlagenbetreibern als auch von Gewerbe- und Industriekunden genutzt werden. Besonders interessant ist die Regelung für Kombinationen aus Erzeugungsanlage, Batteriespeicher und Wallbox.

Welche Vorteile hat MiSpeL für Betreiber von Wallboxen?

Mit einer geeigneten bidirektionalen Wallbox kann die Batterie eines E-Autos Strom nicht nur aufnehmen, sondern bei Bedarf auch wieder abgeben. So kann beispielsweise günstiger Strom gespeichert und später im Haushalt genutzt oder vermarktet werden. Hierfür muss sowohl die Wallbox als auch das Elektroauto geeignet und zugelassen sein.

Kann ich mehrere Wallboxen oder Ladepunkte in ein MiSpeL-Konzept einbinden?

Ja. Die Regelungen können auch für mehrere Ladepunkte oder größere Ladeinfrastrukturkonzepte angewendet werden.

Kann ich zwischen Pauschaloption und Abgrenzungsoption wechseln?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei sind die Vorgaben der Bundesnetzagentur sowie die technischen Rahmenbedingungen zu beachten.

Hat MiSpeL Auswirkungen auf meinen Netzanschluss?

Das muss im Einzelfall geprüft werden. Sollte sich durch den zusätzlichen Ladestrom von Speicher oder Wallbox die Stärke Ihres Netzanschlusses ändern, ist diese zusätzliche Leistung bei uns anzufragen. Für die Leistungserhöhung können Kosten gemäß Preisblatt entstehen. Für die meisten Privathaushalte ist durch MiSpeL keine Änderung am Netzanschluss zu erwarten. Für eine genaue Bewertung nehmen Sie bitte Kontakt mit einem eingetragenen Elektroinstallateur auf.

Was bedeutet bidirektional?

Wenn von einer bidirektionalen Wallbox gesprochen wird, meint dies eine Ladeeinrichtung für Elektroautos, mit welcher nicht nur das Auto beladen werden, sondern auch aus dem Auto Strom ins Haus oder Netz eingespeist werden kann. Das Auto fungiert dann wie ein Stromspeicher. Um dies nutzen zu können, müssen sowohl die Wallbox, als auch das Auto für diese Funktion geeignet und zugelassen sein. Zudem benötigt die Wallbox ein Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105. Weiterhin gibt es verschiedene Hersteller und Leasinganbieter, welche diese Funktion für Ihre Fahrzeuge vertraglich ausschließen, auch wenn die technische Möglichkeit besteht.

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