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Lieferung Aushilfsenergie/Ersatzversorgung

Strom für alle Fälle.
Falls
wir Ihrer Lieferstelle keinem Stromlieferanten zuordnen können, wird
der zuständige Aushilfslieferant bzw. Grundversorger vorübergehend Ihre
Versorgung sicherstellen und Sie über die dafür geltenden Bedingungen
und Preise informieren.
Sind Sie am Niederspannungsnetz
angeschlossen, dann werden Sie im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß § 38
EnWG durch den zuständigen Grundversorger beliefert.
Nutzen
Sie einen Anschluss zur Entnahme elektrischer Energie, der nicht am
Niederspannungsnetz angeschlossen ist, dann erfolgt die Lieferung der
Aushilfsenergie durch die envia Mitteldeutsche Energie AG. In Marienberg übernimmt
die Aushilfslieferung die Energieversorgung Marienberg GmbH.